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Beitrag begonnen von Stella Diver am 26.08.2011 um 18:00:38

Titel: Übergangsvisum nach Studium
Beitrag von Stella Diver am 26.08.2011 um 18:00:38
Hallo allerseits,

ich habe eine Frage. Ich werde im September mein Studium abschließen und bekomme dann das Übergangsvisum für die Jobsuche.

Soweit ich informiert bin, darf man in dieser Übergangszeit 90 Tage / 180 Halbtage arbeiten, richtig?

Meine Frage ist, ich habe eine Stelle zum 01.Oktober bekommen. Kann ich dort anfangen zu arbeiten mit dem Übergangsvisum und den Antrag auf Arbeitsvisum parallel beantragen?

Ich habe während meine Studienzeit schon 2Mal eine besondere Arbeitserlaubnis beantragt um Studentenjobs anzunehmen, die über die 90 Tage hinausgingen, daher kenne ich das Prozedere:

- die Bearbeitungszeit dauert 6 - 8 Wochen.

Da ich auf mein Zeugnis 30.09 warten muss, um den Antrag stelen zu können, würde ich nie im Leben zum 01.10 bei der neuen Stelle anfangen können.

Daher, kann mir der Arbeitgeber ein Vertrag für 3 Monate geben und währenddessen beantragen wir die Erlaubnis für die Zeit darüber hinaus? Die Stelle wäre unbefristet (gut bezahlt, in meinem studierten Bereich, etc - ich gehe davon aus es würde genehmig werden, wie gesagt, habe das Ganze schon während des Studiums gemacht)


Danke für Eure Antworten :)

Stella

Titel: Re: Übergangsvisum nach Studium
Beitrag von reinhard am 27.08.2011 um 13:10:45
Du bekommst kein Übergangsvisum.

Du bekommst eine AE nach § 16,4 (Arbeitssuche nach dem Studium). Damit darfst Du 90/180 Tage im Jahr arbeiten, also die "weggearbeiteten Tage" aus dem ganzen Jahr 2011 zählen mit. Es sind keine "neuen" 90 Tage, sondern die gleichen.

Wenn noch genug Tage übrig sind, darfst du auch in der Firma arbeiten, in der Du fest angestellt werden sollst. Ich würde das genaue Vorgehen vorher mit der Ausländerbehörde besprechen.

Da es keine Vorrangprüfung gibt, sondern nur eine Prüfung der Arbeitsbedingungen, muss es nicht sechs Wochen dauern. Vielleicht gibt der Arbeitgeber ja jetzt schon den Arbeitsvertrag raus, und vielleicht sind ABH und Agentur so nett, das jetzt schon mal anzuschauen. 

Titel: Re: Übergangsvisum nach Studium
Beitrag von Stella Diver am 27.08.2011 um 18:24:15
Hallo Reinhard,

danke für die Antwort :) Mit Übergangsvisum meinte ich genau die AE nach § 16,4 (Arbeitssuche nach dem Studium), ich hatte nur nicht gerade dem richtigen Namen parat.

Dass die 90 Tage nicht neu gezählt werden, wusste ich leider nicht. Denn ich habe die Tage schon längst überschritten. Für mein Job als Werkstudentin hatte ich ja eine Erlaubnis beantragt, und der Vertrag läuft kommende Woche ab (ich habe den September frei zum Lernen).

Wird die ABH und das AA allerdings einen Antrag akzeptieren, bevor ich meine letzte Prüfung abgeschlossen habe? Die ist erst am 29.09 und wie gesagt frühesten am 30. könnte ich etwas vorlegen.

Danke nochmal für die Info.  :)

Titel: Re: Übergangsvisum nach Studium
Beitrag von Stella Diver am 06.09.2011 um 12:34:22
Hat einer damit Erfahrung gemacht? Also dass man bei der ABH den Antrag stellt, bevor das Abschlusszeugnis vorliegt?

Titel: Re: Übergangsvisum nach Studium
Beitrag von reinhard am 06.09.2011 um 12:45:06
Was hat Dir denn die ABH gesagt? Hast Du die Frage dort schon gestellt?

Titel: Re: Übergangsvisum nach Studium
Beitrag von Stella Diver am 16.09.2011 um 11:05:15
Ich solle die Arbeitsbedingungen vorbeibringen und dann schauen sie, aber ohne Zeugnis wird es eigentlich nicht bearbeitet. Naja, ich warte jetzt auf die Unterlagen die der AG mir nächste Woche gibt und gehe dann zur ABH. Wenn ich ein Ergebnis habe, melde ich mich hier, um die Erfahrung weiterzugeben. :)

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