i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitslosengeld nach Entlassung? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1310642076 Beitrag begonnen von SaschaSchulz am 14.07.2011 um 13:14:36 |
Titel: Arbeitslosengeld nach Entlassung? Beitrag von SaschaSchulz am 14.07.2011 um 13:14:36
Hallo liebes Forum,
meine Freundin ist auch China und arbeitet seit September 2010 in einem deutschen Unternehmen. Damit verbunden hat sie eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation heißt das glaube ich. Eine Frage habe ich dazu, was würde passieren, wenn sie jetzt entlassen würde? Hätte sie Anspruch auf Arbeitslosengeld? Kann sie vor dem Arbeitsgericht klagen? Müsste sie sofort das Land verlassen oder darf sie nach einem anderen Job suchen? Danke im Voraus! Gruß Sascha |
Titel: Re: Arbeitslosengeld nach Entlassung? Beitrag von maki am 14.07.2011 um 13:15:58
Welche AE (inkl. §§ und eventueller Nebenbestimmungen) hat sie denn?
|
Titel: Re: Arbeitslosengeld nach Entlassung? Beitrag von SaschaSchulz am 14.07.2011 um 14:01:33
Sie hat eine Arbeitserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung demäß §18 Aufenthaltsgesetz. Sie gilt in Verbindung mit der Beschäftigung bei diesem Unternehmen.
Ändert sich etwas dadurch, dass sie bald 12 Monate Arbeitslosengeld gezahlt hat? Sonst zahlt sie ja für nichts die Arbeitslosenversicherung. |
Titel: Re: Arbeitslosengeld nach Entlassung? Beitrag von schweitzer am 14.07.2011 um 14:32:55 SaschaSchulz schrieb am 14.07.2011 um 14:01:33:
Sorry, die Frage verstehe ich nicht. Zu den Voraussetzungen, wann ein Anspruch auf ALG I entsteht (auch bei Ausländern mit einer AE ) Folgendes: Zitat:
Dieses und mehr dazu kannst Du hier nachlesen. (Blaues bitte anklicken!) Dies alles ist aber kein ausländerrechtliches Problem und deshalb gehörte der thread eigentlich verschoben. - Nachdem Du nun aber die AE einschließlich Nebenbestimmung der Freundin genannt hast, gibt es doch ein ausländerrechtliches Problem bzw. es kann eins werden. Denn, die AE der Freundin ist ja offenkundig sehr eingeschränkt zweckbestimmt und gilt nur zum Zwecke der Beschäftigung ist der einen, in der Nebenbestimmung benannten, Firma. - Steht als weitere Nebenbestimmung noch "Erlischt mit Beendigung der Beschäftigung bei ..." dann kann es schnell sehr eng werden - denn obwohl sie dann zwar Anrecht auf ALG I hätte, wäre ihre AE nicht mehr gültig. Auch wenn eine solche Erlöschensbestimmung nicht vermerkt ist, ist ihre AE aber an die Beschäftigung bei der einen Firma gebunden - im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses müsste sie sich also unweigerlich zur ABH begeben. - Es nutzt ihr insoweit nichts, dass der ALG I - Bezug keinen Ausweisungstatbestand begründet. Wichtig wäre, wenigstens perspektivisch, Folgendes im Blick zu haben: Wenn sie bereits seit September 2010 sozialversicherungspflichtig arbeitet, könnte sie ab September 2012 einen Antrag gemäß § 9 (1) Nr. 1 BeschVerfV stellen - wird diesem stattgegeben, dhätte sie sodann uneingeschränktten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt - ihre AE wäre in der Folge nicht mehr an die Beschäftigung bei einer bestimmten Firma gebunden. Ich hoffe ich habe das halbwegs klar strukturiert und erstmal nichts Wesentliches vergessen. =schweitzer= |
Titel: Re: Arbeitslosengeld nach Entlassung? Beitrag von SaschaSchulz am 14.07.2011 um 14:39:53
Vielen Dank für die Informationen!
|
Titel: Re: Arbeitslosengeld nach Entlassung? Beitrag von SaschaSchulz am 18.07.2011 um 13:11:42
Eine Frage habe ich noch. Sie hat diesen Vermerk "Erlischt mit Beendigung der Beschäftigung bei ..." nicht in ihrer Aufenthaltserlaubnis. Wie lange könnte es dauern, bis sie Deutschland dann verlassen müsste, im Falle einer Entlassung?
Vielen Dank im Voraus! |
Titel: Re: Arbeitslosengeld nach Entlassung? Beitrag von reinhard am 18.07.2011 um 13:17:09 SaschaSchulz schrieb am 18.07.2011 um 13:11:42:
Das kann ihr die zuständige Ausländerbehörde sagen. Die Praxis ist unterschiedlich. |
Titel: Re: Arbeitslosengeld nach Entlassung? Beitrag von schweitzer am 18.07.2011 um 13:19:49 SaschaSchulz schrieb am 18.07.2011 um 13:11:42:
Möglicherweise muss sie Deutschland gar nicht verlassen, aber das wäre einzelfallbezogen zu entscheiden. Denn, sie hat ja eine AE zur Bschäftigung - die Nebenbestimmung lautet "Beschäftigung nur in der Firma ..." - Wenn sie nun entlassen wird und sie ALG I erhält, dann wäre sie im Rahmen der Gültigkeitsdauer ihrer AE noch nicht ausreisepflichtig. - Allerdings bräuchte sie für eine eventuell in Aussicht stehende neue Beschäftigung wieder eine Genehmigung. Je nachdem, wie dann die einzelfallbezogene Prüfung ausfällt, könnte ihr dann eine neue Arbeitsgenehmigung erteilt und als Folge dessen auch die AE verlängert werden. =schweitzer= |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |