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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Schwangere Frau über gesetzlich Versicherung mitversichert?
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Beitrag begonnen von ilovegermany am 13.07.2011 um 16:43:15

Titel: Schwangere Frau über gesetzlich Versicherung mitversichert?
Beitrag von ilovegermany am 13.07.2011 um 16:43:15
Schönen Guten Tag An alle hier!
habe da eine frage kann ich als Ausländer mit einer AE
meine noch in Spanien lebenden Frau die für Spanien eine AE hat die bald zu besuch kommt gesetzlich mitversichern trotz Hartz 4 ?
so das sie unser Baby hier zu Welt Bringt !

Titel: Re: Schwangere Frau über gesetzlich Versicherung mitversichert?
Beitrag von reinhard am 13.07.2011 um 16:52:11
Nein.

Für eine Familienzusammenführung musst Du als Ausländer den Lebensunterhalt für die ganze Familie selbst verdienen (bzw. Mann und Frau gemeinsam).

Titel: Re: Schwangere Frau über gesetzlich Versicherung mitversichert?
Beitrag von erne am 13.07.2011 um 17:19:11

ilovegermany schrieb am 13.07.2011 um 16:43:15:
zu besuch kommt gesetzlich mitversichern

zudem kann man einen "Besucher" auch nicht in die Famileinversicherung mitaufnehmen.

Eine der Voraussetzungen für eine Familienversicherung, dass man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in D hat.
Das ist eben bei Touristen oder Besuchern nicht der Fall.

Titel: Re: Schwangere Frau über gesetzlich Versicherung mitversichert?
Beitrag von Eduard am 13.07.2011 um 18:19:29

ilovegermany schrieb am 13.07.2011 um 16:43:15:
in Spanien lebenden Frau die für Spanien eine AE hat


Wenn sie in Spanien gesetzlich versichert ist, bekommt sie auch hier in D Leistungen, während sie hier zu Besuch ist. Alles weitere weiß die Krankenkasse in Spanien...

Wenn beabsichtigt ist, dass sie nach der Geburt gleich hier bleibt, kommt eigentlich auch die Familienversicherug in Frage. Könnte eventuell einen Rechtsstreit geben, wenn die Krankenkasse auf einer AE für Deutschland besteht, aber prinzipiell kommt es für die Wohnsitznahme (jedenfalls in Bezug auf die Familienversicherung) nicht unbedingt auf die AE an.

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