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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Bleiberecht für geduldete Jugendliche nach § 25a AufenthG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1309960688 Beitrag begonnen von reinhard am 06.07.2011 um 15:58:08 |
Titel: Bleiberecht für geduldete Jugendliche nach § 25a AufenthG Beitrag von reinhard am 06.07.2011 um 15:58:08
Seit dem 1. Juli gilt mit Verabschiedung des "Zwangsehe-Bekämpfungsgesetzes" auch eine neue Bleiberechtsregelung für bisher nur geduldete, aber gut integrierte Jugendliche. Hier gibt es keine Stichtagsregelung, d.h. in Zukunft können Jugendliche in diese Regelung "hineinwachsen".
Wir haben ein Informationsblatt für die betroffenen Jugendlichen herausgegeben. Wer Betroffene kennt, drucke es bitte aus und gebe es weiter: http://www.landinsicht-sh.de/fileadmin/pdf/Info_Bleiberecht_Jugendliche_web_01.pdf |
Titel: Re: Bleiberecht für geduldete Jugendliche nach § 25a AufenthG Beitrag von gc am 08.11.2011 um 19:20:58
Hier sind weitergehende Infos zum Bleiberecht nach § 25a:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/25a_AufenthG.html und hier Infos zur aktuell geführten Debatte um ein darüber hinaus gehendes, alle Altergruppen berücksichtigendes Bleiberecht für bisher Geduldete: www.frsh.de/seiten-im-hauptmenue/themen/bleiberecht www.aktion-bleiberecht.de www.jogspace.net www.proasyl.de/de/themen/bleiberecht |
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