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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Bleiberecht für geduldete Jugendliche nach § 25a AufenthG
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Beitrag begonnen von reinhard am 06.07.2011 um 15:58:08

Titel: Bleiberecht für geduldete Jugendliche nach § 25a AufenthG
Beitrag von reinhard am 06.07.2011 um 15:58:08
Seit dem 1. Juli gilt mit Verabschiedung des "Zwangsehe-Bekämpfungsgesetzes" auch eine neue Bleiberechtsregelung für bisher nur geduldete, aber gut integrierte Jugendliche. Hier gibt es keine Stichtagsregelung, d.h. in Zukunft können Jugendliche in diese Regelung "hineinwachsen".

Wir haben ein Informationsblatt für die betroffenen Jugendlichen herausgegeben. Wer Betroffene kennt, drucke es bitte aus und gebe es weiter:

http://www.landinsicht-sh.de/fileadmin/pdf/Info_Bleiberecht_Jugendliche_web_01.pdf

Titel: Re: Bleiberecht für geduldete Jugendliche nach § 25a AufenthG
Beitrag von gc am 08.11.2011 um 19:20:58
Hier sind weitergehende Infos zum Bleiberecht nach § 25a:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/25a_AufenthG.html

und hier Infos zur aktuell geführten Debatte um ein darüber hinaus gehendes, alle Altergruppen berücksichtigendes Bleiberecht für bisher Geduldete:

www.frsh.de/seiten-im-hauptmenue/themen/bleiberecht

www.aktion-bleiberecht.de

www.jogspace.net

www.proasyl.de/de/themen/bleiberecht

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