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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenhaltsdauer für Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von luckkycusp am 02.06.2011 um 22:43:29

Titel: Aufenhaltsdauer für Niederlassungserlaubnis
Beitrag von luckkycusp am 02.06.2011 um 22:43:29
Hallo,

ich bin nicht EU-Bürger und seit 3,5 Jahren in Deutschland. Nach dem Studium habe ich eine Arbeitsstelle hier bekommen, wobei ich die Welt verreisen muss. Ich habe jetzt AE bekommen und werde jedem Monat Steuer/Rentenversicherung in DE zahlen.

Die Frage: Ist es wichtig dass ich für einen Zeitraum pro Jahr in DE wohne, obwohl ich hier Steuer zahle, in der Stadt angemeldet bin..? Ich möchte das wissen, damit ich die Aufenthaltsdauer für Niederlassungserlaubnis berechnen kann.


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