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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Kann ich in Duetschland die Scheidung einreichen?
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Beitrag begonnen von Hamdi am 02.06.2011 um 13:31:26

Titel: Kann ich in Duetschland die Scheidung einreichen?
Beitrag von Hamdi am 02.06.2011 um 13:31:26
Hallo zusammen,


aufgrund privater Gründe möchte ich mich von meiner Frau trennen.

Ich versuche Ihnen meinen Fall zu schildern, damit Sie ein klares Bild über die Situation haben:


Meine Frau und ich haben letztes Jahr  in Marokko geheiratet. Meine Frau besitzt die marokkanische Staatsbürgerschaft und Ich die marokkanische und auch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Im April haben wir uns entschieden, dass  wir getrennte Wege gehen und dass wir uns außergerichtlich trennen.

Meine Frau hält sich bis heute illegal in Spanien auf! Eine Voraussichtliche Rückkehr nach Marokko liegt nicht in Sicht!

Meine Fragen jetzt an Sie.

Kann ich die Scheidung hier in Deutschland einreichen, obwohl in Marokko geheiratet wurde? Falls ja, kann ich die Scheidung jetzt beantragen, obwohl das Trennungsjahr noch nicht beendet ist?

Meine Frau ist illegal in Spanien und wird auf keinen Fall nach Deutschland einreisen, weil sie das Risiko nicht eingehen abgeschoben zu werden.

Kann das Gericht den Scheidungsurteil aushändigen bzw. entscheiden, obwohl sie abwesend ist?


Mit freundlichen Grüßen

Hamdi

Titel: Re: Kann ich in Duetschland die Scheidung einreichen?
Beitrag von reinhard am 02.06.2011 um 13:38:23
Du kannst die Scheidung in Deutschland einreichen, wenn Du EINE von drei Bedingungen erfüllst:

1) Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen,
2) Ihr habt als Ehepaar in Deutschland gelebt,
3) Du bist Deutscher.

Da Du die dritte Bedingung erfüllst: Ja, Du kannst sofort die Scheidung beantragen.

Wenn Deine Frau, auch vertreten durch eine Anwältin oder Anwalt, zustimmt, ist die Scheidung nach einem Trennungsjahr möglich. Stimmt sie nicht zu oder ist nicht erreichbar, dauert es mindestens drei Trennungsjahre, normalerweise aber noch länger.

Wenn Du die Scheidung willst, sollstest Du jetzt alles einleiten. Wie lange es dann dauert, kann Dir frühestens Weihnachten dann Dein eigener Anwalt sagen (oder schätzen).

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