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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung mit AE nach 28
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Beitrag begonnen von kawa am 26.05.2011 um 16:48:29

Titel: Einbürgerung mit AE nach 28
Beitrag von kawa am 26.05.2011 um 16:48:29
Hallo liebe experten...

Ich habe zwei fragen und zwar wegen einbürgerung nach §9 und §10..  Meine 1. frage ist kann man sich einbürgern lassen mit AE nach §28 1. nr.3  oder muß man die NE besitzen...  Frage2. Wie sieht es mit der  ermessens einbürgerung mit AE nach §28 1 nr.3, oder gilt nur für ehegatten deutscher staatsangehörige..

Titel: Re: Einbürgerung mit AE nach 28
Beitrag von reinhard am 26.05.2011 um 17:13:17
Eine Einbürgerung geht mit AE nach § 28 oder mit NE, das ist beides möglich.

Eine Anspruchseinbürgerung (nach 8 Jahren Aufenthalt) geht mit beiden.

Eine Ermessenseinbürgerung nach drei Jahren geht nur für den Ehemann / Ehefrau einer/eines Deutschen. Wer "nur" ein deutsches Kind hat, muss die normale Zeit abwarten.

Titel: Re: Einbürgerung mit AE nach 28
Beitrag von kawa am 26.05.2011 um 18:04:34
Danke Reinhard

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