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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> visum abgelaufen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1306338341 Beitrag begonnen von lorik am 25.05.2011 um 17:45:41 |
Titel: visum abgelaufen Beitrag von lorik am 25.05.2011 um 17:45:41
komme aus weissrussland,mein Mann ist Deutsch, haben 2 Kindern. Mein Visum ist am 1.09.2010 abgelaufen. Da ich um die zeit einen neuen weissrussischen Pass beantragt habe, hatte ich mein Aufenthaltstitel nicht verlängert. Es hat mit dem Pass etwas gedauert. Heute war es so weit. aber in der Ausländerbehörde wurde mir mitgeteilt, dass ich jetzt strafe zalen muss, da ich 9 Monate ohne Visum mich in Deutschland aufhalte. Könnte man das irgendwie ohne Strafe zu Recht biegen? Habe mich doch rechtmässig hier aufgehaltet..., nix verbrochen... Hilfe!
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Titel: Re: visum abgelaufen Beitrag von maki am 25.05.2011 um 17:48:31 lorik schrieb am 25.05.2011 um 17:45:41:
Hättest trotzdem eine AE beantragen müssen. lorik schrieb am 25.05.2011 um 17:45:41:
Du hast dich nicht rechtmässig hier aufgehalten, sondern unerlaubt, da keine AE. Eien eventuelle Strafe ist noch die einfachere Lösung, wäre da nicht allzu optimistisch an deiner Stelle. |
Titel: Re: visum abgelaufen Beitrag von lorik am 25.05.2011 um 17:59:10
habe aber das unwissentlichgemacht. Der alte Pass war schon abgelaufen und ich habe mir nichts dabei gedacht. Ist das eine Straftat?
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Titel: Re: visum abgelaufen Beitrag von lorik am 25.05.2011 um 18:28:29
Kann man jetzt nun gar nix mehr machen. Brauche Hilfe. Im AB wurde mir mitgeteilt, dass ich schon ein unbefristeter AE bekommen kann, man weisst nun nicht wie man diese 9 monate umgehen kann. Kann jemand bitte auf irgend ein passendes Gesetz hinweisen?
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Titel: Re: visum abgelaufen Beitrag von Saxonicus am 25.05.2011 um 19:21:28 lorik schrieb am 25.05.2011 um 18:28:29:
Leider gibt es kein Gesetz, welches im Nachhinein einen Aufenthalt ohne entsprechende Berechtigung legalisiert. |
Titel: Re: visum abgelaufen Beitrag von Eduard am 25.05.2011 um 20:26:02 lorik schrieb am 25.05.2011 um 17:59:10:
Ja. Da Du nach Gesetzen fragst, hier der §95 AufenthG: Zitat:
Indem Du versäumt hast, rechtzeitig einen neue AE zu beantragen (kann man auch, wenn man gerade auf seinen neuen Pass wartet), hast Du gegen Nr. 2 verstoßen. Unwissenheit ist keine Entschuldigung - Du hättest Dich ja jederzeit bei der ABH erkundigen können. Ach ja, und der abgelaufene Pass ist keine so gute Ausrede. Der Aufenthalt in D ohne gültigen Pass ist ebenfalls eine Straftat (Nr. 1 im obigen Gesetzestext). Natürlich wird niemand bestraft, nur weil die eigene Botschaft trödelt. Du bist aber verpflichtet, Dich rechtzeitig um einen Pass zu bemühen und dabei auch die üblichen Wartezeiten mit einzukalkulieren. D. h. wenn die Botschaft üblicherweise 6 Monate für die Neuausstellung eines Reisepasses braucht, dann muss man 6 Monate vor Ablauf des alten Passes einen neuen beantragen. Es bringt aber nichts, jetzt in Panik zu verfallen wegen der Strafe. Beauftrage einen Anwalt, der sich darum kümmert. Du hast letzten Endes niemandem geschadet außer Dir selbst, von daher könnte ich mir vorstellen, dass das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt wird, d.h. Du wirst nicht verurteilt. lorik schrieb am 25.05.2011 um 18:28:29:
Das wäre dann §28 Abs. 2 AufenthG: Zitat:
Durch die 9 Monate als "Illegale" wurden die drei Jahre unterbrochen. Jetzt musst Du halt wieder 3 Jahre warten, bis eine NE in Frage kommt. Ich sehe hier keine Lücke, durch die Du schlüpfen könntest... |
Titel: Re: visum abgelaufen Beitrag von lorik am 25.05.2011 um 21:05:39
Wie wäre es mit 81.4.2.3
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Titel: Re: visum abgelaufen Beitrag von maki am 25.05.2011 um 21:36:07 lorik schrieb am 25.05.2011 um 21:05:39:
Das wäre sehr gut, das Problem: Man muss den Antrag stellen bevor (oder kurz nachdem) die AE ausläuft, deswegen der Hinweis mit der rechtzeitigen Beantragung. Das Bußgeld ist nicht so schlimm imho, klar, wer hat schon Geld zu verschenken, andere Probleme sind aber schlimmer, zB. die Aufenthaltsunterbrechung, kann Probleme machen mit der NE (unbefristet) oder bei der Einbürgerung. Denke auch dass du einen Anwalt haben solltest (mit entsprechend "gutem" Auftreten, also keinen der eskaliert), vielleicht reicht es ja wenn du mit deinem SB sprichst und dich einsichtig zeigst, also selber von dir aus sagst dass es dein Fehler war etc.pp., u.U. fällt dann das Bußgeld weg. |
Titel: Re: visum abgelaufen Beitrag von Saxonicus am 25.05.2011 um 21:37:44 lorik schrieb am 25.05.2011 um 21:05:39:
In diesen Punkt ist von einer "geringfügiger Fristüberschreitung" die Rede, bei Deiner Fristüberschreitung (seit 01.09.2010) kann man wohl kaum noch von geringfügig sprechen. |
Titel: Re: visum abgelaufen Beitrag von grisu1000 am 25.05.2011 um 23:55:45 Eduard schrieb am 25.05.2011 um 20:26:02:
Gilt §85 AufenthG nicht für eine NE? VwV Zitat:
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Titel: Re: visum abgelaufen Beitrag von Eduard am 26.05.2011 um 09:51:33 grisu1000 schrieb am 25.05.2011 um 23:55:45:
Ich hätte spontan gesagt, §85 ist nicht anwendbar, da §85 nur die auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts abstellt und §28 Abs. 2 nicht nur einen rechtmäßigen Aufenthalt von 3 Jahren, sondern den Besitz eines ganz bestimmten Aufenthaltstitels fordert. Allerdings hat in einem ähnlichen Fall das Bundesverwaltungsgericht das anders gesehen. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. November 2009 – 1 C 24.08 Zitat:
Man könnte es also versuchen, wobei 9 Monate schon sehr viel ist. Und auf jeden Fall können für die NE nur die Zeiten angerechnet werden, wo die TS tatsächlich im Besitz einer AE war. |
Titel: Re: visum abgelaufen Beitrag von lorik am 26.05.2011 um 10:19:43 maki schrieb am 25.05.2011 um 21:36:07:
Aus meiner derzeitigen Situation ist das Busgeld das Schlimmste. NE kann man auch nach 3 weiteren Jahren beantragen. Bin in der Elternzeit, deswegen hatte meinen Pass so lange "nicht gebraucht". Wie gesagt, mein Mann und die Kinder sind Deutsche StA, deswegen kein Problem den AE zu kriegen. Eduard schrieb am 25.05.2011 um 20:26:02:
der Pass war gültig, ich habe den Namen meines Manes angenommen, musste deswegen den Pass wechseln... |
Titel: Re: visum abgelaufen Beitrag von Chun am 26.05.2011 um 16:34:06 lorik schrieb am 25.05.2011 um 17:59:10:
lorik schrieb am 26.05.2011 um 10:19:43:
Vielleicht solltest du darstellen, was nun wirklich gemeint ist. |
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