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Beitrag begonnen von felix2565 am 15.05.2011 um 15:11:38

Titel: Meldebescheinigung vor Umzug Voraussetzung?
Beitrag von felix2565 am 15.05.2011 um 15:11:38
Hallo,

eine Freundin, Studentin, in BRD, hat vor kurzem entbunden und bekommt nun staatl. Hilfe.
Sie muss nun in einen anderen Landkreis umziehen, rief deswegen dort in der Arbeitsagentur an wg. Hartz4-Geld. Dies wurde dort zugesagt. 468 Euzro Warmmiete für sie und das Kind bei einer 38 qm Wohnung. Ihr wurde von der BA Arbeit gesagt, sie müsse FÜR den Hartz4-Antrag eine Meldebescheinigung des neuen Wohnorts mitbringen.

Dies erscheint mir seltsam, da sie ja erst den signierten Mietvertrag erhält, sobald die Hart4-Zusage hat. Bis dahin hat sie vom Vermieter einen nicht signierten Vertrag. Von daher könnte es ja sein, dass wenn das Hartz4 Geld nicht genehmigt würde, sie die Wohnung nicht erhält und damit als gar nicht in den anderen Landkreis umziehen kann. Wozu fordert als oder Bundesagentur Arbeit schon "vorher" die neue Meldebescheinigung? Beim Einwohnermeldeamt wird sie doch auch nicht mit gültigem Mietvertrag umgemeldet, oder? Wie ist das korrekt und normalerweise?

Gruss
fsaah

Titel: Re: Meldebescheinigung vor Umzug Voraussetzung?
Beitrag von dete am 15.05.2011 um 23:00:07
Also um H4 zu beantragen muss sie dort angemeldet sein.
Normalerweise sollte die Reihenfolge so aussehen
-sie geht zur Arge ,lässt sich sagen wie gross und wie teuer ihre Wohnung sein darf
-dann macht sie sich auf Wohnungssuche(wobei 38qm doch bestimmt ein Schreibfehler ist?) und holt sich mindestens 3 Mietangebote
-dann gehts damit wieder zur Arge
-Arge genehmigt ihr eine Wohnung
-dann unterschreibt sie den Mietvertrag und kann sich ummelden
-mit der Meldebescheinigung beantragt sie in der neuen Arge H4,und meldet sich auf der jetzigen Arge ab.

Titel: Re: Meldebescheinigung vor Umzug Voraussetzung?
Beitrag von felix2565 am 17.05.2011 um 16:45:37
Danke!


dete schrieb am 15.05.2011 um 23:00:07:
Also um H4 zu beantragen muss sie dort angemeldet sein.


ach so, deswegen wurde das gefordert, aber eben, sie hat noch keinen signierten mietvertrag.


Zitat:
Normalerweise sollte die Reihenfolge so aussehen
-sie geht zur Arge ,lässt sich sagen wie gross und wie teuer ihre Wohnung sein darf
- ist bekannt, ich meine mit 2 pers. zahlt die arge eine wohnung bis 60 qm und warmmiete bis 468 euro, zumindest in baden-württ..


Zitat:
-dann macht sie sich auf Wohnungssuche(wobei 38qm doch bestimmt ein Schreibfehler ist?)

ne, 38 qm für sie und ihre tochter passt doch, oder!?


Zitat:
und holt sich mindestens 3 Mietangebote,
davon sagte die arge vorab am telefon nix, aber man wird sehen...das wohnungsangebot liegt ja schon vor und wurde dort an die arge  mitgeteilt


Zitat:
-Arge genehmigt ihr eine Wohnung
-dann unterschreibt sie den Mietvertrag und kann sich ummelden
-mit der Meldebescheinigung beantragt sie in der neuen Arge H4,und meldet sich auf der jetzigen Arge ab.


ok, klingt plausibel. na hoffentlich klappt das alles noch bis 1.6.
da will der vermieter das geld überwiesen haben.
da uns das komisch vorkam mit der meldebescheinigung vor dem umzug fragte sie nochmals bei der arge nach und es wurde gesagt, die meldebscheinigung kommt danach, aber erst bräuchte sie eine umzugsgenehmigung von der behörde des jetzigen wohnorts.
muss man sich also eine erlaubnis holen ? wohl weil sie ausländerin ist wegen aufenthaltsrecht.... :-/

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