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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubnis - Auslandsaufenthalt/Elternzeit
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Beitrag begonnen von tinyjenni am 07.05.2011 um 19:18:53

Titel: Niederlassungserlaubnis - Auslandsaufenthalt/Elternzeit
Beitrag von tinyjenni am 07.05.2011 um 19:18:53
Hallo,
mein Mann ist Australier und hat eine AE nach §28, die Ende Februar 2012 ausläuft. Dann hätte er Anspruch auf eine NE. Er arbeitet Vollzeit und hat einen unbefristeten Vertrag.

Wir bekommen im August ein Baby und planen nun, dass mein Mann von November bis Juni 2012 bezahlte Elternzeit nimmt, die wir dann größtenteils in Australien verbringen wollen. Danach wollen wir aber nach D zurück und er wird weiterarbeiten.
Nun zu meinen Fragen:

Leider liegt ja das Ende der AE direkt in dem Zeitraum, in dem wir in Australien sein wollen. Ist es möglich, eine NE von dort aus zu beantragen? Kann er sie schon früher beantragen, so dass sie zum richtigen Datum ausgestellt wird?

Die zweite Frage, wenn er Elterngeld bezieht, wird davon zwar sein LU gesichert sein, aber für uns alle drei würde es knapp werden mit Miete usw. Das ist für uns kein Problem, wir haben für die sechs Monate ja Ersparnisse, und im Juni kehrt er in seinen Job zurück, aber könnte das dann seinen Anspruch auf eine NE nichtig machen?

Danke!

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis - Auslandsaufenthalt/Elternzeit
Beitrag von tinyjenni am 13.05.2011 um 13:17:09
*hochdrück* vielleicht kann ja noch jemand helfen :)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis - Auslandsaufenthalt/Elternzeit
Beitrag von maki am 13.05.2011 um 13:21:53
Zur ersten Frage: Eine NE kann man nicht aus dem Ausland beantragen. Eine NE kann erst erteilt werden, wenn die Vorraussetzugnen erfüllt sind, nicht davor.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis - Auslandsaufenthalt/Elternzeit
Beitrag von reinhard am 13.05.2011 um 13:24:56
Er sollte auf jeden Fall vorher zur Ausländerbehörde gehen, damit sein Aufenthaltsrecht nicht ausläuft, während er weg ist. Er kann AE und NE nur hier beantragen, die Botschaft (Konsulat) dort ist für Visa zuständig.

Am besten wäre es, er ließe isch vor der Abreise nach AUS eine neue AE für ein Jahr geben und sich schriftlich bestätigen, dass wegen der gemeinsamen Ausreise mit Ehefrau die Sechs-Monats-Frist nicht gilt. Die NE könnte er aber erst beantragen, wenn er wieder hier wohnt.

Aber: Die Ausländerbehörde berät, dafür ist sie da.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis - Auslandsaufenthalt/Elternzeit
Beitrag von franky_23 am 13.05.2011 um 17:25:17

reinhard schrieb am 13.05.2011 um 13:24:56:
Er sollte auf jeden Fall vorher zur Ausländerbehörde gehen, damit sein Aufenthaltsrecht nicht ausläuft, während er weg ist. Er kann AE und NE nur hier beantragen, die Botschaft (Konsulat) dort ist für Visa zuständig.

Am besten wäre es, er ließe isch vor der Abreise nach AUS eine neue AE für ein Jahr geben und sich schriftlich bestätigen, dass wegen der gemeinsamen Ausreise mit Ehefrau die Sechs-Monats-Frist nicht gilt. Die NE könnte er aber erst beantragen, wenn er wieder hier wohnt.

Aber: Die Ausländerbehörde berät, dafür ist sie da.


reinhard bist du dir sicher dass das klappt?

das steht in §28

§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

Ehegatten eines Deutschen,
Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.

wenn beide für längere Zeit dann hat die Deutsche nicht mehr den gewöhnlichen Aufenthalt in D!

Von welchem Rechtsanspruch sollte dann die AE abgeleitet werden.  Ob binationale Ehen, die im nichteuropäischen Ausland leben, dann Anspruch auf Elterngeld haben müsste evt. auch von einem Fachmann geprüft werden.

Wenn beide für z.B. 2 Monate nach Australien gehen, ist das Ganze kein Problem.




Titel: Re: Niederlassungserlaubnis - Auslandsaufenthalt/Elternzeit
Beitrag von reinhard am 13.05.2011 um 18:52:20

schrieb am 13.05.2011 um 17:25:17:
reinhard bist du dir sicher dass das klappt?



Ja, natürlich klappt das. Warum sollte es nicht?

Sie wollen ja zusammen bleiben, zusammen reisen, wissen noch nicht wie lange und gehen vorher zur Beratung zur Ausländerbehörde. Und im Gespräch mit der Ausländerbehörde lässt sich alles vorab regeln.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis - Auslandsaufenthalt/Elternzeit
Beitrag von tinyjenni am 29.05.2011 um 17:08:59
Hallo, danke für die Antworten. Also nochmal zur Klarstellung, wir wollen weniger als 6 Monate ins Ausland  (knapp, aber weniger), das wird auch nur ein Familienbesuch/Urlaub, wir behalten unsere Wohnung bei, sind hier immer noch Steuerpflichtig etc, er hat ja auch noch seinen Arbeitsvertrag.

Zu Reinhard's Vorschlag: Ist es denn möglich eine AE vor Ablauf der alten AE zu beantragen und diese dann auch noch vor Ablauf der alten zu bekommen? Ich dachte immer, die neue AE kann nur ausgestellt werden, wenn die alte von alleine ausgelaufen ist?

Wäre es dann Möglich, dass er gleich nach Rückkehr im Juni eine NE beantragt, obwohl die AE, die er dann haben wird, noch ca. 6 Monate gültig ist? Er erfüllt dann ja alle Voraussetzungen.

Danke :)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis - Auslandsaufenthalt/Elternzeit
Beitrag von franky_23 am 29.05.2011 um 17:14:46
Wenn der Anspruch für eine NE vorhanden ist, kann dein Mann jederzeit einen Antrag stellen, der ggf. auch zu genehmigen ist.


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