i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> VE während Elternzeit
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1304695690

Beitrag begonnen von stefo am 06.05.2011 um 17:28:10

Titel: VE während Elternzeit
Beitrag von stefo am 06.05.2011 um 17:28:10
Ich bin Beamtin mit gutem Einkommen, beziehe allerdings z.Zt. Elterngeld (Höchstsatz von € 2100, weil Zwillinge). Ab August werde ich wieder mit vollen Bezügen arbeiten, bekomme also ab Ende Juli wieder mehr Geld.

Nun möchte ich versuchen für den August einen guten Bekannten (bester Freund meines Mannes, Drittstaatler) zu uns einzuladen und für ihn eine VE abzugeben. Meine Bezüge reichen auf jeden Fall, wahrscheinlich sogar das Elterngeld von mir und meinem Mann, aber über erstere habe ich eben jetzt (und bis Ende Juli) keine Nachweise, und letzteres ist ja nichts Permanentes. Meine Frage also, speziell an die Mitarbeiter der ABH unter euch, (wie) kann ich meine Bonität nachweisen bzw. glaubhaft machen? Könnten Bezügenachweise von vor meiner Elternzeit und ein Schreiben von der Schulbehörde, dass ich im August meine Tätigkeit beabsichtige wieder aufzunehmen, reichen?

Danke

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.