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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Vorsprache der Ehefrau bei Aushändigung der EB-Urkunde erforderlich?
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Beitrag begonnen von meto am 17.04.2011 um 02:03:04

Titel: Vorsprache der Ehefrau bei Aushändigung der EB-Urkunde erforderlich?
Beitrag von meto am 17.04.2011 um 02:03:04
Grüß Gott,

ich habe vorgestern die Einladung zur Einbürgerungsurkunde-
Aushändigung bekommen,und drin steht wörtlich "Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrer Ehefrau".
Meine Frage ist: "muss" ich meine Frau mitbringen?
Dazu muss man vielleicht sagen,dass ich deswegen eingebürgert werde,weil meine Frau deutsche ist.

Mit freundlichen Grüßen

Titel: Re: Vorsprache der Ehefrau bei Aushändigung der EB-Urkunde erforderlich?
Beitrag von Petersburger am 17.04.2011 um 05:00:18
Nein, zwingend erforderlich ist das nicht. Das wäre dann anders ausgedrückt worden.

Titel: Re: Vorsprache der Ehefrau bei Aushändigung der EB-Urkunde erforderlich?
Beitrag von Eduard am 17.04.2011 um 14:33:24
Kann es nicht sein, dass die Ehefrau unterschreiben muss, dass die eheliche Lebensgemeinschaft noch besteht?

Titel: Re: Vorsprache der Ehefrau bei Aushändigung der EB-Urkunde erforderlich?
Beitrag von maki am 17.04.2011 um 17:31:10
Eben, Eduard.

Wenn die Anwesenheit der Ehefrau egal wäre, dann würde man ihn nicht bitten sie mitzubringen.

Titel: Re: Vorsprache der Ehefrau bei Aushändigung der EB-Urkunde erforderlich?
Beitrag von Petersburger am 17.04.2011 um 18:41:25
Wenn für einen Verwaltungakt die persönliche Vorsprache der Ehefrau zwingend erforderlich ist, dann bittet man nicht, sondern teilt das zwingende Erfordernis auf geeignete Weise mit.

Z.B. durch einen ergänzenden Hinweis, daß entweder die Ehefrau anwesend sein muß oder ggf. kurz vorher in der Behörde vorsprechen muß, weil sonst ...

Fehlen solche klaren Aussagen, ist das entweder eine unverbindliche Bitte oder eine Schlamperei. Ich möchte gern von ersterem ausgehen dürfen.

Titel: Re: Vorsprache der Ehefrau bei Aushändigung der EB-Urkunde erforderlich?
Beitrag von Mick am 19.04.2011 um 07:05:07

Petersburger schrieb am 17.04.2011 um 18:41:25:
Wenn für einen Verwaltungakt die persönliche Vorsprache der Ehefrau zwingend erforderlich ist, dann bittet man nicht, sondern teilt das zwingende Erfordernis auf geeignete Weise mit.

Das ist genauso spekulativ wie das:


Eduard schrieb am 17.04.2011 um 14:33:24:
Kann es nicht sein, dass die Ehefrau unterschreiben muss, dass die eheliche Lebensgemeinschaft noch besteht? 


@meto: Ruf da an, frage nach. Nimm Deine Gattin mit oder lass
sie zu Hause. Hier kommst Du nicht weiter.


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