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Beitrag begonnen von MathiasN am 05.04.2011 um 16:53:29

Titel: Arbeitnehmerfreizügigkeit Änderungen zum 01.05.2011
Beitrag von MathiasN am 05.04.2011 um 16:53:29
Hallo, ich hoffe mir könnte jmd mal mit den Änderungen zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer weiterhelfen.

Folgender Sachverhalt:
Meine Freundin (sie ist Ungarin) lebt seit August hier in Deutschland und studiert. Bisher brauchte Sie um in Deutschland einen 400 Euro Job annehmen zu können keinerlei weitere Genehmigung, da sie nach gültigem Recht 90 bzw 180 Tage nach FreizügigGesetz arbeiten konnte.  Ab dem 01.05.2011 gelten ja für ungarische Bürger neue Regelungen hier in Deutschland arbeiten zu können. Bedeutet das, dass die 90 bzw 180 Tage Regelung komplett entfällt - und man ohne Beschränkungen 12 Monate im Jahr á 400,00 Euro arbeiten könnte? - Oder braucht man hierfür eine Genehmigung?

Ich hoffe uns könnte jemand bei diesem Sachverhalt weiterhelfen... und sage schon mal Danke im Vorraus.

Titel: Re: Arbeitnehmerfreizügigkeit Änderungen zum 01.05.2011
Beitrag von Mutly am 05.04.2011 um 17:26:11

MathiasN schrieb am 05.04.2011 um 16:53:29:
Bedeutet das, dass die 90 bzw 180 Tage Regelung komplett entfällt


Ja. Deine ungarische Freundin kann ab 1.5.11. unbeschränkt arbeiten, wie Deutsche und EU-Bürger aus den "älteren" Mitgliedstaaten.


Titel: Re: Arbeitnehmerfreizügigkeit Änderungen zum 01.05.2011
Beitrag von MathiasN am 05.04.2011 um 18:15:23
Super - danke für die schnelle Antwort.
Das heisst ja auch, dass sie keinerlei Arbeitsgenehmigung mehr braucht oder?

Titel: Re: Arbeitnehmerfreizügigkeit Änderungen zum 01.05.2011
Beitrag von Petersburger am 05.04.2011 um 20:13:35
Richtig, das heißt es.

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