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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung Pakistaner
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Beitrag begonnen von huskyaf am 06.02.2011 um 13:59:55

Titel: Familienzusammenführung Pakistaner
Beitrag von huskyaf am 06.02.2011 um 13:59:55
Hallo,

ich lebe seit ca. 2 Wochen wieder in Deutschland. Ich habe vorher in Schweden gelebt und dort vor 3 Monaten einen pakistanischen Studenten geheiratet.

Natürlich habe ich mich hier (in Deutschland) angemeldet. Und habe leider nun auch hartz4 beantragt. Ich habe eine uneheliche Tochter (sie ist auch wie ich gebürtige Deutsche) und ich bin nun in der 10 Woche schwanger von meinem Ehemann.

Ich möchte verständlicherweise meinen Mann so bald wie möglich bei mir haben.

Situation meines Mannes.
Er studiert und lebt in Schweden. Hatte ein Studentenvisa bis Sommer 2010. Hat dann aufgrund seines Studiums verlängern wollen. (ist ein zweijähriges Studium). Jedoch ist seine Visa verlängerung immer noch in Bearbeitung. Es gabe einige Gespräche und Dokumente mussten Nachgereicht werden. Noch immer haben wir keine Entscheidung bekommen jedoch hoffen täglich mit einer positiven Entscheidung.

Fraglich ist nun wie ich ihn nach D bekomme. Wenn er Visa bekommt, kann er ja auf "Besuch" 3 Monate hier her kommen. Falls das eintrifft, was müssen wir machen damit er hier bleiben kann?

Falls er kein Visa in Schweden bekommt, es eventuell dann vor gericht geht, gibt es eine möglichkeit ihn ohne visa hier her zu bekommen?????

Ich bin für jeden Tipp dankbar. Falls ihr noch weitere Infos braucht sagt bescheid.

lg
husky

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistaner
Beitrag von erne am 06.02.2011 um 15:27:16

huskyaf schrieb am 06.02.2011 um 13:59:55:
kann er ja auf "Besuch" 3 Monate hier her kommen. Falls das eintrifft, was müssen wir machen damit er hier bleiben kann?

um hier "zu bleiben", muss man normalerweise mit einem FZF Visum einreisen (es gibt Ausnahmen, die für einen Pakistani nicht greifen).
Er stellt in der deutschen Botschaft einen Antrag auf ein FZF Visum entweder
a) zur Ehefrau.
der LU muss zwar regelmässig nicht gesichert sein, aber es gibt eine Regelausnahme , nämlich dann, wenn die Eheführung auch im Ausland zumutbar ist. Mit einem Kleinkind ist das nicht der Fall.
b) zum dt. Kind (ggf. auch noch ungeboren).


huskyaf schrieb am 06.02.2011 um 13:59:55:
Ich habe vorher in Schweden gelebt und dort vor 3 Monaten einen pakistanischen Studenten geheiratet. 

das kann vieles vereinfachen, kommt darauf an, ob du in Schweden als Arbeitnehmer freizügigeitsberechtigt warst und die eheliche LG in Schweden bereits hergestellt wurde.
Diese Freizügigkeitsbereichtigung kann man nach D. mitnehmen und dein Mann hat dann eine davon abgeleitete Freizügigkeitsberechtigung in D.


Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistaner
Beitrag von huskyaf am 06.02.2011 um 15:44:23

erne schrieb am 06.02.2011 um 15:27:16:
das kann vieles vereinfachen, kommt darauf an, ob du in Schweden als Arbeitnehmer freizügigeitsberechtigt warst und die eheliche LG in Schweden bereits hergestellt wurde.
Diese Freizügigkeitsbereichtigung kann man nach D. mitnehmen und dein Mann hat dann eine davon abgeleitete Freizügigkeitsberechtigung in D.



Ich war leider in Schweden nicht angestellt. Habe zwar hier und da mal gejobbt, habe nie ein Arbeitsverhältnis gehabt.  Aber die LG wurde in Schweden hergestellt. Wir haben uns dort kennen gelernt haben dort geheiratet und in einer Wohnung gelebt.
Meinst du das wäre dann Freizügigkeitsberechtigung?

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistaner
Beitrag von erne am 06.02.2011 um 15:56:33

huskyaf schrieb am 06.02.2011 um 15:44:23:
habe nie ein Arbeitsverhältnis gehabt....
Meinst du das wäre dann Freizügigkeitsberechtigung? 

soviel ich weiss, kann man die Freizügikeitsberechtigung nach D nur dann mitnehmen, wenn man im Ausland als AN freizügigkeitsberechtig war.

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