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Beitrag begonnen von senkimsin am 07.01.2011 um 13:52:50

Titel: Erziehungsgeld
Beitrag von senkimsin am 07.01.2011 um 13:52:50
Hallo,
Ich weis nicht ob ich im richtigen Themenbereich schreibe und ob ihr mir diese Frage beantworten könnt. Troztdem frag ich mal.

Mein SB von der Arge hat mir gesagt dass das Gesetz für das Erziehungsgeld, welches von der Arge mittlerweıle angerechnet wird, mit grosser wahrscheinlichkeit sogar mit sehr grosser wahrscheinlichkeit wieder gekippt wird und dass man dann das angerechnete wieder ausgezahlt bekommt. kann denn sowas sein?

Und noch eine Frage waere, mein Sb hat gesagt dass wenn ich eine Wohnung miete, dass die Arge die Heizkosten nicht übernimmt stimmt das? Ich kenne eigentlich viele die genau das Gegenteil sagen, deshalb bin ich sehr unsicher, weil jas auch das Erziehungsgeld angerechnet wird, wird es schwer auch Heizkosten zu zahlen..

Danke im vorraus.

[edit]Mit einer Gesetzesänderung zum Ausländerrecht hat Dein Anliegen nichts zu tun. Deshalb ist das Ganze in diesem Unterforum hier besser aufgehoben. Hinsichtlich Antworten bitte ein wenig Geduld - in der Tat ist bezüglich Erziehungsgeld gerade einiges "im Fluß" und es ist Wochenende, da sind hier nicht immer alle Spezis so oft "on" wie sonst üblich. =schweitzer= [/edit]

Titel: Re: Erziehungsgeld
Beitrag von schweitzer am 10.01.2011 um 07:39:25
Da bislang nun doch niemand anderes gepostet hat, versuche ich mal, einen Anfang zu machen:


senkimsin schrieb am 07.01.2011 um 13:52:50:
Mein SB von der Arge hat mir gesagt dass das Gesetz für das Erziehungsgeld, welches von der Arge mittlerweıle angerechnet wird, mit grosser wahrscheinlichkeit sogar mit sehr grosser wahrscheinlichkeit wieder gekippt wird und dass man dann das angerechnete wieder ausgezahlt bekommt. kann denn sowas sein?


Davon habe ich bislang nichts gehört. Richtig ist aber wohl, dass bei ALG- II - Beziehern, bei denen die Höhe des Erziehungsgelds auf der Basis eines vor der Geburt des Kindes vorhandenen Arbeitseinkommens errechnet worden ist, einen Freibetrag geltend machen können. Für alle anderen wird nach meiner derzeitigen Kenntnis das Erziehungsgelt in der Tat in voller Höhe angerechnet.


senkimsin schrieb am 07.01.2011 um 13:52:50:
Und noch eine Frage waere, mein Sb hat gesagt dass wenn ich eine Wohnung miete, dass die Arge die Heizkosten nicht übernimmt stimmt das?


Das wäre mir völlig neu. (Hat die SB eine gesetzliche Grundlage benannt?) Mir ist lediglich bekannt, dass Menschen, die Wohngeld erhalten, nunmehr die Heizkostenzuschüsse gestrichen werden sollen. - Personen, die ALG - II erhalten, sind aber nicht wohngeldberechtigt - insoweit kann sich diese neue Regelung nicht auf sie erstrecken.

=schweitzer=

Titel: Re: Erziehungsgeld
Beitrag von Ulf am 26.01.2011 um 18:10:47

senkimsin schrieb am 07.01.2011 um 13:52:50:
Und noch eine Frage waere, mein Sb hat gesagt dass wenn ich eine Wohnung miete, dass die Arge die Heizkosten nicht übernimmt stimmt das?


Die Arge wird die Warmmietkosten dritteln und für Mann, Kind und Dich jeweils ein Drittel zahlen, es sei denn, Dein Mann sei noch nicht bezugsberechhtigt. Das Kind bekommt auf Antrag Sozialgeld, von dem allerdings das Kindergeld wieder abgezogen wird.

Gruß, ULF

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