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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Muss Apostille übersetzt werden?
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Beitrag begonnen von Eduard am 17.12.2010 um 22:06:35

Titel: Muss Apostille übersetzt werden?
Beitrag von Eduard am 17.12.2010 um 22:06:35
Sozusagen eine Last-Minute-Frage, wir gehen am Montag morgen zur Behörde und gerade ist mir eingefallen...

... unsere dänische Heiratsurkunde ist mehrsprachig, auch deutsch, eine Übersetzung erübrigt sich also. Falls die Behörde eine Apostille verlangt - auch die ist auf der Urkunde. Aber: Die Apostille selbst ist nur in dänisch/englisch. Kann die Behörde eine Übersetzung der Apostille verlangen, bevor sie die Urkunde akzeptiert?

Irgendwie macht mich die Vorstellung nervös, nachdem wir wochenlang auf den Termin gewartet haben, könnte jetzt eine benötigte Übersetzung fehlen...

Titel: Re: Muss Apostille übersetzt werden?
Beitrag von erne am 17.12.2010 um 23:18:14
kein Grund, sich Sorgen zu machen.
die Form ist vorgegeben
http://www.hcch.net/upload/apostille.pdf

darf auch zusätzlich auch in Landessprache sein

http://www.hcch.net/index_de.php?act=conventions.text&cid=41&zoek=apostille
Art.4

Titel: Re: Muss Apostille übersetzt werden?
Beitrag von Petersburger am 18.12.2010 um 02:09:01
Abgesehen davon bedarf eine dänische Heiratsurkunde in Deutschland keiner Apostille.

Und eine Übersetzung nur deshalb zu verlangen, weil die Apostille da ist, wäre nun wirklich nicht nachvollziehbar.

Titel: Re: Muss Apostille übersetzt werden?
Beitrag von Muleta am 18.12.2010 um 10:24:05

erne schrieb am 17.12.2010 um 23:18:14:
darf auch zusätzlich auch in Landessprache sein


aus dem Abkommen geht aber nicht hervor, dass der Zielstaat keine Übersetzung der Apostille verlangen dürfte (obwohl das natürlich komplett lächerlich wäre).


Petersburger schrieb am 18.12.2010 um 02:09:01:
Abgesehen davon bedarf eine dänische Heiratsurkunde in Deutschland keiner Apostille.


aber trotzdem einer Überbeglaubigung....

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1237731100/9#9

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1215252096/15#15

In der Regel wird darauf aber völlig verzichtet.

Muleta

Titel: Re: Muss Apostille übersetzt werden?
Beitrag von Eduard am 18.12.2010 um 19:18:20
Danke!

Falls doch eine Übersetzung verlangt wird, werde ich berichten.  ;)

Titel: Re: Muss Apostille übersetzt werden?
Beitrag von Sphynx am 18.12.2010 um 21:18:55
Ich drücke euch die Daumen, dass die Übersetzung in EUREM Fall nicht zwingend erforderlich ist, aber ich kannte es (für Mexiko --> D) bisher ausschliesslich so, dass keine Übersetzung der fraglichen Urkunde angefertigt wurde, bis diese apostilliert war - denn die Apostille musste stets mit übersetzt werden! Aber bei einer (auch) deutschsprachigen dänischen Urkunde ist das sicher was völlig anderes... :-X

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