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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Rückführungsrichtlinie ab 24.12.2010
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Beitrag begonnen von Muleta am 16.12.2010 um 14:51:24

Titel: Rückführungsrichtlinie ab 24.12.2010
Beitrag von Muleta am 16.12.2010 um 14:51:24
am 24.12.2010 wird die BRD die Umsetzungsfrist der Rückführungsrichtlinie verpassen. Daraus ergibt sich, dass Teile der Richtlinie ab diesem Tage unmittelbar geltendes Recht darstellen und bisherige Regelungen des AufenthG verdrängen. Die Auswirkungen sind gravierend und sehr schön nachlesbar bei Westphal/Stoppa, Report Nr. 23:

http://www.westphal-stoppa.de/O-Report/23ReportDezember%202010.pdf

Titel: Re: Rückführungsrichtlinie ab 24.12.2010
Beitrag von schweitzer am 17.12.2010 um 08:47:38

Muleta schrieb am 16.12.2010 um 14:51:24:
am 24.12.2010 wird die BRD die Umsetzungsfrist der Rückführungsrichtlinie verpassen.


Na prima, das kostet dann ja wieder ordentlich. - Ich habe mal am Rande einer seriösen Tagung gehört, dass sich die aus derartigen Versäumnissen Zahlungen an die EU auf täglich (!) eine sechsstellige Summe belaufen sollen ...  >:(

Möchte damit hier aber nun keine diesbezüglichen Diskussionen anstoßen ...


=schweitzer=

Titel: Re: Rückführungsrichtlinie ab 24.12.2010
Beitrag von Muleta am 17.12.2010 um 08:49:34

schweitzer schrieb am 17.12.2010 um 08:47:38:
Na prima, das kostet dann ja wieder ordentlich. - Ich habe mal am Rande einer seriösen Tagung gehört, dass sich die aus derartigen Versäumnissen Zahlungen an die EU auf täglich (!) eine sechsstellige Summe belaufen sollen ... 


das ist -soweit ich das überblicke- kein Automatismus. Es könnte jedoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD eingeleitet werden - und das wird dann teuer; vorher halten sich die Kosten in Grenzen.

Muleta

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