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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> EEA Family permit für UK-Besuch
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Beitrag begonnen von Mike65 am 12.12.2010 um 01:46:02

Titel: EEA Family permit für UK-Besuch
Beitrag von Mike65 am 12.12.2010 um 01:46:02
Hallo,
ich (Deutscher) wollte mit meiner Frau (nicht EU-Staatsangehörigkeit, aber mit Niederlassungserlaubnis in D) eine Kurzreise (ca. 5 Tage) in London unternehmen.
Suchen im Internet hat ergeben:
Sie benötigt kein Visum, aber ein EEA family permit. Im Gegensatz zum Visum hat sie darauf wohl einen Rechtsanspruch und es ist kostenlos.

Leider komme ich nicht so recht mit der Antragstellung klar. Vom Konsulat in München wurde ich auf die Firma World Bridge verwiesen https://www.visainfoservices.com/Pages/Content.aspx?Tag=HowDoIApply_PAGE#HTA.  dort steht:

If you are the spouse, partner or child of a citizen of the European Economic Area (EEA) or citizen of Switzerland you may qualify for a European Economic Area Family Permit rather than a visa. The European Economic Area Family Permit is issued free of charge. To qualify you must be:

    * A non-European Economic Area citizen family member
    * Travelling with the European Economic Area family member or to join them if they are already in the UK.


Ok, beide Voraussetzung sind erfüllt, aber wie beantrage ich das? Weiter geht es in der Anleitung mit "Online Visa application", was für das EEA family permit zu tun ist kann ich nirgends finden. Geht das formlos? Bevor ich die - sündhaft teure - Hotline anrufe meine Frage hier im Forum: Hat jemand ein solches permit schon einmal beantragt? Wenn ja, wie mache ich den Antrag?

Herzlichen Dank
Mike

Titel: Re: EEA Family permit für UK-Besuch
Beitrag von garfield2008 am 12.12.2010 um 10:22:05

Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 01:46:02:
Weiter geht es in der Anleitung mit "Online Visa application", was für das EEA family permit zu tun ist kann ich nirgends finden. Geht das formlos?

Es geht auch ganz einfach  ;)
indem man mal auf "Online Visa Application" drückt ;D
Nach Eingabe einer email Adresse und eines selbstgewählten Passwords wird man gefragt, was für ein Visa man benötigt. Welsch Wunder, man kann dort "EEA/Swiss Family Member" auswählen.

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=visa4UK____Visa_Requirements.pdf (35 KB | 497 )

Titel: Re: EEA Family permit für UK-Besuch
Beitrag von Mike65 am 12.12.2010 um 12:24:32
OK, danke! :)

Tolle angelsächsische Logik, erst wird genau erklärt, dass das Family permit kein Visum ist, dann findet sich der Antrag doch unter "Visa application".

Die wollen ja mehr wissen als die US-Botschaft!  :D
Wie genau muss man denn bei den Angaben sein?
[list bull-greenball]

  • Die genauen Reisedaten wissen wir noch nicht, wir wollten eigentlich zum Jahreswechsel hinfliegen, ich befürchte aber, das wird zu knapp. Kann man einfach das frühestmögliche Hin- und spätestmögliche Rückflugdatum angeben, auch wenn man dann den Zeitraum nicht ganz ausschöpft?
  • Auslandsreisen der letzten 10 Jahre: Reicht es, nur "groessere" Reisen anzugeben (mit Visum im Pass)? Wir wohnen in Schweizer Grenznähe und fahren ca. einmal pro Woche mal rüber. Ausserdem war meine Frau ca. 20 mal in ihrem Heimatland, kann sich an genaue Daten aber nicht mehr erinnern. Sollen wir tatsächlich ca. 3 Din-A4 Seiten als Anhang angeben.
  • Government employment: Meine Frau war in ihrem Heimatland eine Zeitlang als Lehrerin tätig, hat aber keine Nachweise hier. Kann man das weglassen? Ich sehe die Relevanz für das permit nicht.
  • Wie weit müssen wir unsere finanziellen Verhältnisse offenlegen. Mein Arbeitseinkommen sollte für uns beide locker reichen. Ich habe keine Lust, meine Liechtensteiner Kontoverbindung offenzulegen ;).

    Zum Schluss noch eine böse Überraschung :-[: Am Ende des Antrags steht, dass meine Frau in jedem Fall persönlich beim Konsulat vorsprechen muss. Ist das so? Auf der Seite http://www.ukvisas.gov.uk/en/ecg/eunationalsschemes/eeafamilypermit#22134844 steht aber, dass das nur bei Zweifeln am Familienstatus oder dem Reisezweck nötig ist. Wir sind seit 7 Jahren verheiratet mit deutscher Urkunde. Ein Scheineheverdacht sollte damit doch wohl ausgeschlossen sein?

    Einen schönen 3. Advent

    Mike

  • Titel: Re: EEA Family permit für UK-Besuch
    Beitrag von Mike65 am 12.12.2010 um 12:33:04
    Hallo,
    noch ein Nachschlag: Es wird nach der "National Registration Certificate" meiner Frau und nach meiner "National Insurance Number" gefragt. Was ist das? Niederlassungserlaubnis? Krankenversicherungsnummer?

    Vielen Dank
    Mike

    Gruss

    Titel: Re: EEA Family permit für UK-Besuch
    Beitrag von janetm am 12.12.2010 um 12:46:37
    Ich denke auch , dass man zumindest für die biometrische Erfassung zum Konsulat muss. Das ist auch der Grund warum hier einige Boardkollegen (und auch wir) auf Reisen nach England/Irland verzichten und lieber im Schengenraum reisen.

    Siehe z.b. auch:

    http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1288555717

    http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1285785453

    Viel Erfolg und hoffentlich gute Reise

    Titel: Re: EEA Family permit für UK-Besuch
    Beitrag von franky_23 am 12.12.2010 um 13:23:08
    Ich war mit meine Frau, AE für mehr als 6 Monate am Eurotunnel (ca. 4 Wochen her)  Einfach beharrlich und freundlich geblieben.

    Erst sollten wir nach Brüssel zurück, dann mussten wir warten, nach 3 x hin und her ca. 30 min. kam der Officer mit dem Stempel zurück und einer Diskussion, dass er ja auch nicht einfach ohne Visum in das Heimatland meiner Frau könnte und einer freundlichen Antwort, dass da für Engländer eine visumfreie Einreise möglich wäre und wir ja kein Visum wollen sondern aufgrund einer EU Freizügigkeit ein EEA family permit wollen. Klappte es doch. Am Ende wollten sie nicht mal die Heiratsurkunde sehen. Beide Pässe mit gleichem Namen, fertig.

    Ein Grund könnte sein, dass die Behörde keine Stempel dafür hat. Der verwendete Stempel wurde ergänzt, ein Teil gestrichen und die Gültigkeitsdauer von 6 Monaten wurde per Hand eingetragen.


    Titel: Re: EEA Family permit für UK-Besuch
    Beitrag von Stefan-TR am 12.12.2010 um 13:55:03

    schrieb am 12.12.2010 um 13:23:08:
    Ein Grund könnte sein, dass die Behörde keine Stempel dafür hat. 

    Doch, doch, die haben schon einen Stempel. Nennt sich Code 1A und gilt fuer alle Einreisen die in eine "Ausnahme" Kategorie fallen; das wird wohl der bei euch verwendete Stempel sein. Wird sogar detailliert im Handbuch fuer die Grenzbeamten beschrieben. Siehe zum Beispiel auch unseren Erfahrungsbereicht hier.

    Falls man aber fliegen will, dann wird man wohl um den Family Permit nicht herumkommen. Sonst nimmt einen die Airline im Zweifel gar nicht erst mit.


    Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 12:33:04:
    Es wird nach der "National Registration Certificate" meiner Frau und nach meiner "National Insurance Number" gefragt.

    Das ist ein Totschlag-Formular, das fuer alle EEA Faelle verwendet wird. Auch wenn ein Partner schon in England lebt und arbeitet. Da das bei euch nicht der Fall ist, hat natuerlich auch keiner eine NI Number.

    Dinge die im Formular unklar oder unnoetig erscheinen braucht ihr nicht auszufuellen. Die meisten Fragen verstossen sowieso gegen EU Recht...  >:(

    Titel: Re: EEA Family permit für UK-Besuch
    Beitrag von Mutly am 12.12.2010 um 15:27:49

    Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 12:24:32:
    Tolle angelsächsische Logik, erst wird genau erklärt, dass das Family permit kein Visum ist, dann findet sich der Antrag doch unter "Visa application". 


    Ja das ist VAF5. (visa application form)

    Die Logik ist die Unterscheidung von EC, was EC general visitor oder EC LLTE oder EC ILE sein könnte.

    EC - entry clearance: alles was zur Einreise gemäß nationalem Recht berechtigt

    EC - general visitor: das gleiche wie ein Schengen-C Visum, also ein Besuchervisum

    LLTE - limited leave to enter: "Aufenthaltsvisum", aus deutscher Sicht sowohl das Schengen-D visum als auch die AE, beide gleichzeitig erteilt, gleiche Vignette

    ILE - indefinite leave to enter: "dauerhaftes Aufenthaltsvisum", hätte Deutschland sowas, wäre es eine im Ausland erteilte NE.

    Denn im Fall des EEA FP hängt es vom EU-Familienangehörigen ab, nicht von Erfüllung der nationalen Kriterien. So kann man, wenn man in GB bleibt, dann eine Aufenthaltskarte im Inland beantragen wie nach 2004/38 vorgesehen.
    (Mit britischen Aufenthaltstiteln muss man eben nicht erst mit Visum einreisen und dann AE bekommen, das Aufenthaltsvisum ist beide.)


    Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 12:24:32:
    enauen Reisedaten wissen wir noch nicht, wir wollten eigentlich zum Jahreswechsel hinfliegen, ich befürchte aber, das wird zu knapp. Kann man einfach das frühestmögliche Hin- und spätestmögliche Rückflugdatum angeben, auch wenn man dann den Zeitraum nicht ganz ausschöpft?


    Das EEA FP ist immer sechs Monate ab Erteilung gültig. Du kannst ruhig Daten innerhalb der nächsten sechs Monate angeben.

    Einzelne EC Hubs (entry clearance hubs, also Bearbeitungsstellen) sind im Rahmen des Ermessens bereit, die nationalen Regelungen auf Anfrage anzuwenden - das Ding kann drei Monate im voraus erteilt werden, Einreise erst danach (aber dann für sechs Monate ab Gültigkeit) möglich.


    Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 12:24:32:
    Auslandsreisen der letzten 10 Jahre: Reicht es, nur "groessere" Reisen anzugeben (mit Visum im Pass)? Wir wohnen in Schweizer Grenznähe und fahren ca. einmal pro Woche mal rüber. Ausserdem war meine Frau ca. 20 mal in ihrem Heimatland, kann sich an genaue Daten aber nicht mehr erinnern. Sollen wir tatsächlich ca. 3 Din-A4 Seiten als Anhang angeben.


    Gib an, was der ECO (entry clearance officer) selbst merkt anhand der Visen oder anderer Dokumente.


    Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 12:24:32:
    Government employment: Meine Frau war in ihrem Heimatland eine Zeitlang als Lehrerin tätig, hat aber keine Nachweise hier. Kann man das weglassen? Ich sehe die Relevanz für das permit nicht.


    Wenn sie "civil servant" (Beamte) war soll sie es angeben, dann würden aber Nachweise vorliegen bzw. zu beschaffen sein.

    Bei Falschangaben hat man mit einer (manchmal rechtswidrigen) Ablehnung zu rechnen.


    Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 12:24:32:
    Wie weit müssen wir unsere finanziellen Verhältnisse offenlegen. Mein Arbeitseinkommen sollte für uns beide locker reichen. Ich habe keine Lust, meine Liechtensteiner Kontoverbindung offenzulegen Zwinkernd.


    Zeige das, was für den geplanten Aufenthalt reicht. (Weglassen weiterer Angaben ist keine Falschangabe nach britischem Recht.)


    Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 12:24:32:
    Zum Schluss noch eine böse Überraschung Traurig: Am Ende des Antrags steht, dass meine Frau in jedem Fall persönlich beim Konsulat vorsprechen muss. Ist das so? Auf der Seite http://www.ukvisas.gov.uk/en/ecg/eunationalsschemes/eeafamilypermit#22134844 steht aber, dass das nur bei Zweifeln am Familienstatus oder dem Reisezweck nötig ist. Wir sind seit 7 Jahren verheiratet mit deutscher Urkunde. Ein Scheineheverdacht sollte damit doch wohl ausgeschlossen sein?


    Sie muss vorsprechen, wegen der "Biometrics" (Fingerabdruck)
    Im von dir zitierten Dokument geht es um Interviews, das ist etwas anderes und solange ihr zusammenlebt ist nicht damit zu rechnen.


    Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 12:33:04:
    noch ein Nachschlag: Es wird nach der "National Registration Certificate" meiner Frau und nach meiner "National Insurance Number" gefragt. Was ist das? Niederlassungserlaubnis? Krankenversicherungsnummer?


    Registration Certificate heißt Freizügigkeitsbescheinigung. Nur relevant, wenn der EU-Bürger schon in GB lebt und eine hat (ist nicht obligatorisch). Feld leer lassen.

    National Insurance number ist eine Art "Personennummer" für soziale Leistungen usw. Leer lassen.


    Titel: Re: EEA Family permit für UK-Besuch
    Beitrag von franky_23 am 13.12.2010 um 09:09:48

    Stefan-TR schrieb am 12.12.2010 um 13:55:03:
    Doch, doch, die haben schon einen Stempel. Nennt sich Code 1A


    im Stempel meiner Frau  steht LDF und eine 5 stellige Zahl.



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