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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Bleiberechtsregelung für "gut integrierte Jugendliche"
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Beitrag begonnen von reinhard am 10.12.2010 um 13:50:37

Titel: Bleiberechtsregelung für "gut integrierte Jugendliche"
Beitrag von reinhard am 10.12.2010 um 13:50:37
Unsere Landesregierung hat die voraussichtliche Regelung an die Ausländerbehörden geschickt. Die Ausländerbehörden sollen diejenigen, die unter die voraussichtliche Regelung fallen, ab sofort nicht mehr abschieben.

Hier ist der Brief vom Nikolaustag (sechs Seiten) mit der voraussichtlichen Formulierung des § 25 a AufenthG.
(nur eine gescannte Kopie, aber das Ministerium hat es nicht besser...)
http://www.frsh.de/behoe/pdf/Erlass_JMSH_Bleibe_Jugendl_Dez10.pdf

Titel: Re: Bleiberechtsregelung für "gut integrierte Jugendliche"
Beitrag von hammba am 10.12.2010 um 16:26:36
Formulierungen wie "eine AE KANN erteilt werden" schaffen aber für Antragsteller auch nicht wirklich eine Sicherheit, oder? Wird irgendwo klar(er), woran dieses "kann" hängt? Ist das reines Ermessen?

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