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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Umzug nach Erhalt eines Aufenthaltstitels nach § 28 (1) 3
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Beitrag begonnen von ivi-i am 21.10.2010 um 11:48:47

Titel: Umzug nach Erhalt eines Aufenthaltstitels nach § 28 (1) 3
Beitrag von ivi-i am 21.10.2010 um 11:48:47
Hallo,

ersteinmal hoffe ich, dass ich hier mit meiner Frage im richtigen Forum gelandet bin.

Mein Mann ist mit einer FzF zum dt Kind nach Deutschland gekommen und hat nun seine AE bekommen. Nun werden wir jedoch umziehen (und Bundesland wechseln). Gibt es dabei etwas zu beachten? Muss das der AB mitgeteilt werden, usw.? Und wie laeuft das dann mit den Integrationskursen- überall gleich (mir liegt naemlich nur die Info für BW vor)?

Danke

Titel: Re: Umzug nach Erhalt eines Aufenthaltstitels nach § 28 (1) 3
Beitrag von fons am 21.10.2010 um 11:55:05
Anmeldung beim Meldeamt reicht. Von dort geht automatisch
eine Meldung an die neue zuständige ABH. Diese fordert dann
von der alten ABH die Akte an.

Wegen Integrationskurs: vielleicht gibst du das neue Bundes-
land an; dann kann dir ggf besser geholfen werden.

. . . hab's in sonstiges zum Ausländerrecht geschoben, da
es ja doch den Themenbereich betrifft

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