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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
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Beitrag begonnen von Chris_ am 19.10.2010 um 14:28:46

Titel: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Chris_ am 19.10.2010 um 14:28:46
Hallo
Hab folgendes Problem.
Lernte 2003 meine Verlobte in der Ukraine kennen. Danach habe ich sie nach Deutschland mit Geschäftsvisum mitgenommen. Wir entschlossen dann zu Heiraten was allerdings Probleme bereitete. Sie ist geschieden hat 2 Kinder ihr Man hat das Sorgerecht. Wegen erforderlichen Papieren welche nicht so einfach zu erhalten waren verzweifelte ich und wir beschlossen das wir auswandern. Wir wollten einfach zusammen bleiben. Wir gingen nach Thailand mit allen Ersparnissen. Meine Verlobte hatte Glück und fand eine feste Stelle in einem Kindergarten um Englisch zu unterrichten. Bei mir war es problematischer ich bekam nur Aushilfsjobs. Ich geriet damit in ein Jahrelanges bangen um Visumerteilungen/Verlängerungen alle 2 bis 3 Monate. Letzteres wurde mein Visum für Thailand nicht mehr verlängert so das ich weder genügend Geld für Rückkehr hatte noch konnte ich mich trennen. Meine Gesundheit gab mehr und mehr auf. Letztes Jahr im Oktober bin ich dann nach Deutschland zurückgekehrt um die Sache mit Heirat und neuem Mut anzugehen. In Thailand wo wir es versuchten klappte es wegen Heiratsfähigkeitszeugnis und damit erforderlichen Papieren meiner Verlobten nicht die sie von dort aus nicht beschaffen konnte. Nach Ankunft in Deutschland wurde bei mir eine erschreckende Diagnose vom Arzt mitgeteilt. Ich war danach 3 Monate im Krankenhaus und über 6 Monate krank geschrieben. Erhalte Harz 4 seit Rückkehr/Ankunft. Meine Verlobte gelang es die erforderlichen Papiere zur Heirat in Deutschland komplett zu bekommen. Nunmehr muss ihre alte Scheidung anerkannt werden. Dazu bekam ich vom Oberlandesgericht eine Entscheidung in der steht das diese erst nach Ablauf von 6 Monaten wirksam wird da wir keine Adresse ihres Exehemanns haben (Syrier). Das wäre dann erst im Februar. Ich habe bereits eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschliessung doch das Standesamt wird das erst nach Anerkennung der Scheidung entgegennehmen.
Ich steh vor folgenden Problem. Auch wenn meine Eltern mit ihren Rentenbescheid  die Verpflichtungserklärung abgeben ist es sehr wahrscheinlich das kein Visum erteilt wird was ich von der Ausländerbehörde erfahren habe. Wäre es ratsam gleich einzuplanen in der Ukraine, der Heimat meiner Verlobten zu Heiraten dann mit Familienzusammenführung versuchen ein Visum zu bekommen? Die Ausländerbehörde sagt zwar das auch dies abgelehnt werden kann und nimmt mir fast alle Hoffnungen das wir endlich heiraten können. Zudem drängt mich die Zeit da mir eine über 6 monatige Chemotherapie bevorsteht und zwei Kliniken der Meinung sind das wegen Depressionen und anderen ich das erst angehen sollte wenn ich das mit der Heirat durch habe so das meine Verlobte hier ist. Könnt ihr mir einen Rat geben ich mach mich mit den Problemen fertig. Sehe mich selbst in der Ukraine sitzen ohne Einkommen und Krankenversicherung. Seit dem ich zurück in Deutschland bin und wir praktisch zwangsweise voneinander getrennt wurden die Zukunft nicht gut aussieht bricht in mir die Welt zusammen.  Wir haben in all den Jahren einiges durchgemacht und sind sehr zusammen gewachsen. 

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Mainzer am 19.10.2010 um 14:43:33
Die Auskunft der Ausländerbehörde ist falsch.
Gemäß § 28 Aufenthaltsgesetz ist die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Behörde hat hier keinen Ermessensspielraum. Deine Einkünfte spielen keine Rolle.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von maki am 19.10.2010 um 14:48:09

Mainzer schrieb am 19.10.2010 um 14:43:33:
Die Auskunft der Ausländerbehörde ist falsch.
Gemäß § 28 Aufenthaltsgesetz ist die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Behörde hat hier keinen Ermessensspielraum. Deine Einkünfte spielen keine Rolle.

Da hast du wohl etwas verwechselt ;)

Einen Anspruch auf ein Visum zur Eheschliessung gibt es nicht, da kommt sehr wohl Ermessen ins Spiel.
Was nach der Eheschliessung ist, ist auch nicht mehr so klar & definitiv, Stichwort: Regelausnahme (tolles Oxymoron)

Wobei letzteres unter diesen umständen wohl nicht wirklich zur Debatte stehen sollte (imho), kann mir nicht wirklich vorstellen dass es für den TS zumutbar wäre in der Ukraine zu leben und sich dort behandeln zu lassen.

Chris_,

Sicherheiten kann dir hier keiner geben, versuchen musst du des schon selber, problematisch ist imho das Visum zur Eheschliessung, wenn ihr erstmal verheiratet seid, sollte es möglich sein  gemeinsam in D zu leben.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von fons am 19.10.2010 um 14:52:24
Mainzer meinte wohl, wenn die Heirat in der Ukraine erfolgt
ist.

Möglicherweise würde die ABH nicht wegen des fehlenden
Einkommens ablehnen sondern wegen der personenstands-
rechtlichen Situation:


Chris_ schrieb am 19.10.2010 um 14:28:46:
Nunmehr muss ihre alte Scheidung anerkannt werden


Der TS sollte dies ggf. konkretisieren/klarstellen.



Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Mainzer am 19.10.2010 um 14:53:02
Ich hatte ihn so verstanden, dass er in der Ukraine heiraten will und dann seine Frau mittels Visum zur Familienzusammenführuing nach Deutschland holen will.
Abzulehen wäre das nur bei Verdacht auf eine Scheinehe.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Chris_ am 19.10.2010 um 14:54:32
Danke für die schnelle Antwort. Familiennachzug also Heirat im Land meiner Verlobten wäre dann die klügere Planung.

Wenn wir versuchen ein Visum zur Heirat zu bekommen was wahrscheinlich abgelehnt wird dadurch jede Menge Zeit und Geld draufgeht (Verlobte wohnt sehr weit weg von der Botschaft), kann eine Ablehnung negative Auswirkungen haben beim zweiten Versuch nachdem wir dann statt in Deutschland im Ausland heiraten würden und mit Familienzusammenführung Visum beantragen würden?

Die Papiere sind in etwa die selben bei Heirat hier wie auch beim erforderlichen Ehefähigkeitszeugniss bei Heirat im Ausland wo wir die Anerkennung der Scheidung nach Ablauf von 6 Monaten abwarten müssen.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von maki am 19.10.2010 um 14:58:29

Mainzer schrieb am 19.10.2010 um 14:53:02:
Ich hatte ihn so verstanden, dass er in der Ukraine heiraten will und dann seine Frau mittels Visum zur Familienzusammenführuing nach Deutschland holen will.
Abzulehen wäre das nur bei Verdacht auf eine Scheinehe.

Achso :)

Chris_,

sieh dir mal Fons' Post an, das mit dem Scheidungsurteil muss vorher geklärt werden, also vor einem Visum zur Eheschliessung.


Zitat:
kann eine Ablehnung negative Auswirkungen haben beim zweiten Versuch nachdem wir dann statt in Deutschland im Ausland heiraten würden und mit Familienzusammenführung Visum beantragen würden?

Nein, keine negativen Auswirkungen bei Ablehnung eines Visums zur Eheschliessung.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von reinhard am 19.10.2010 um 15:01:31
Es kommt darauf an:

Wenn ein Visum zum Heiraten wegen "Scheineheverdacht" abgelehnt wird, gilt der Verdacht auch nach einer Heirat in der Ukraine und dem Antrag auf FZF-Visum.

Wenn aber das Visum zum Heiraten abgelehnt wird, weil die VE Deiner Eltern aufgrund eines zu niedrigen Rente (aus Sicht der ABH nicht ausreichend für eventuell entstehende Kosten) abgelehnt wird, ist das für einen späteren Antrag auf ein FZF-Visum völlig egal. Nach einer Heirat braucht Ihr keine VE, weil es darauf bei einem Deutschen nicht ankommt.


Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Chris_ am 19.10.2010 um 15:11:42
Verdacht auf Scheinehe denke ich kommt nicht in Frage dazu können wir 6 Jahre zusammen Leben dokumentieren.

Das mit der Anerkennung des Scheidungsurteils und 6 Monate warten was sich auf § 107 Abs. 6, 7 § 63 Abs 3 Satz 2 FamFG beruft worin ich an der Stelle finde, wenn ich zitieren darf:

"(3) Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses."

würde ich darunter verstehen das die 6 Monate zu lange sind und man eventuell eine Chance hat das zu beschleunigen?

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Mainzer am 19.10.2010 um 15:15:54
Ich kenne mich mit dem ukrainischen Rechtssystem nicht aus. In Russland ist es so, dass Du, wenn Du einen guten Anwalt hast, der schon einiges erheblich beschleunigen kann. Meine Frau war mit einem Ami verheiratet und ihr Anwalt hat die Scheidung innerhalb von 4 Wochen durchgedrückt.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Chris_ am 19.10.2010 um 15:27:46
Die Ukraine verlangt nur das Ehefähigkeitszeugniss legalisiert von der Ukrainischen Botschaft hier in Deutschland. Vor Ort so viel ich weis dann die Heirat anmelden und 3 Monate einberechnen.

Das Problem ist hier vor Ort in Deutschland mit der Anerkennung der alten Scheidung welche beim ausstellen des Ehefähigkeitszeugniss ebenso Voraussetzung ist mit den 6 Monate warten. Standesbeamte meint auch das die 6 Monate evtl. nicht gegeben sind. Kann ich das beschleunigen? Ich finde im Gesetz worauf das verweist, wie oben geschrieben, dass die Frist üblicherweise weniger als 5 Monate beträgt.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Mecky am 19.10.2010 um 16:45:27
Hallo,

also wir haben für die Dokumente 5 Monate gebraucht.
"Nur" ein Ehefähigkeitszeugnis ist gut. Hast Du schon eines?
Um das zu bekommen, brauchst Du erst einmal eine Unmenge Unterlagen von Deiner Frau. Geburtsurkunde, Scheidungsurkunde, Scheidungsurteil, Wohnsitzbescheinigung etc.
Diese ganzen Sachen müssen übersetzt, notariell beglaubigt und
legalisiert werden.

Wenn Deine Frau nicht irgendwo in der Nähe von Kiew oder einem Konsulat, wird das sehr langwierig.
Wir hatten in Kiew eine Agentur beauftragt, die das für uns erledigt hat.

Dann nimmst Du die Unterlagen auf Dein örtliches Standesamt. Die sagen Dir dann dort, welche Unterlagen Du beibringen mußt. Dazu brauchst Du mindestens die Geburtsurkunde, eine Wohnsitzbescheinigung vom Einwohnermeldeamt. Wenn Du dieses Ehefähigkeitszeugnis bekommen hast, wird dieses erst auf der ukrainischen Botschaft für die UA legalisiert.

Mit der Heirat an sich war das so, daß ich eine Bescheinigung vom AG mitgenommen habe, wo geschrieben stand, daß ich nur für den Zeitraum der Eheschließung Urlaub bekomme. Am Dienstag hatten wir alles angemeldet und am Freitag war die Hochzeit.

Gruß Uwe

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Chris_ am 19.10.2010 um 17:30:19
Hallo

Ja wir haben über ein halbes Jahr gebraucht um das alles zu erledigen. Habe seit August nun alles komplett beglaubigt dato noch legalisiert, übersetzt dann eingereicht. Zunächst ist es so das ihre alte Scheidung anerkannt werden muss. Da erhielt ich eine Entscheidung am 4. August, weil wir vom Exehemann keine Anschrift haben noch wissen wo er sein kann auch Versuche ihm ausfündig zu machen scheiterten. Ihm der Beschluss (Entscheidung) dadurch nicht zugestellt werden kann wird dieser erst nach Ablauf von 6 Monaten anerkannt. Von diesem hängt nun alles ab bevor ich weiter komme. Standesbeamte sagt das ohne die Entscheidung der Anerkennung ihrer Scheidung wir noch warten müssen und ich bekomme weder Ehefähigkeitszeugniss um in der Ukraine zu heiraten noch kann ein Heiratstermin für später gemacht werden.
Danach wird dann die Freistellung vom Ehefähigkeitzeugniss meiner Verlobten erst beantragt.

Ich finde es sehr wage wenn wir versuchen in Deutschland zu heiraten wegen Harz4 Bezug sowie VE welche meine Eltern abgeben würden doch deren Rente ist sehr gering. Auch ein Telefonat mit Ausländerbehörden verlief dazu das es für Visa zur Eheschliessung nicht gut aussieht.

Bin der Meinung ich werde dann doch gleich so planen das wir in der Urkaine heiraten dann verheiratet versuchen ein Visum zu bekommen.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Chris_ am 19.10.2010 um 22:18:57
Danke soweit für die Antworten.

Mal eine zusammenhängende Frage. Irgendwo im Internet habe ich neulich gelesen das ein Dokument Namens "Carnet de Touriste" welche die reisende Person selbst abschließen kann eine VE ersetzen kann. Kennt sich damit jemand aus?

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Muleta am 19.10.2010 um 22:33:32

Chris_ schrieb am 19.10.2010 um 22:18:57:
Irgendwo im Internet habe ich neulich gelesen das ein Dokument Namens "Carnet de Touriste" welche die reisende Person selbst abschließen kann eine VE ersetzen kann. Kennt sich damit jemand aus?


wie wäre es mit Wikipedia? http://de.wikipedia.org/wiki/Reiseschutzversicherung

Muleta

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Chris_ am 19.10.2010 um 22:56:53

Muleta schrieb am 19.10.2010 um 22:33:32:
wie wäre es mit Wikipedia? http://de.wikipedia.org/wiki/Reiseschutzversicherung

Muleta


Danke, ich wusste nicht was das ist.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Chris_ am 22.11.2010 um 19:25:58
Kurzes Update zwischenzeitlich.

Verlobte hat jetzt den Deutschtest beim Götheinstitute erfolgreich absolviert und das Zertifikate bekommen.

Gesundheitlich hat man bei mir zudem festgestellt das die Halswirbelsäule erheblich beschädigt ist deshalb werde ich fast wöchentlich mit starken Schmerzmitteln behandelt bis hin zu etlichen Notaufnahmen im Krankenhaus wenn die Medizine nicht mehr hilft.

Mein Arzt hat nun eine Bescheinigung für das Oberlandesgericht verfasst um eventuell die Frist von 6 Monate warten aufzuheben. Ich hoffe das die alte Scheidung dann früher anerkannt werden kann und ich das erforderliche Ehefähigkeitszeugniss bald erhalten kann.

Ich frage mich da alle Ärzte zweifel an meiner Erwebsfähigkeit haben, ob ein Antrag auf Frührente welche dann zwar weit unter Harz 4 läge mögliche Probleme wegen (un)gesicherten Lebensunterhalt der lokalen Ausländerbehörde und anschliessenden Visum zur Famielienzusammenführung etwas daran ändern würde?

Mit anderen Worten statt Harz 4, Anspruch auf Frührente wobei fraglich ist ob ich genügend Jahre eingezahlt habe selbst wenn dann trotzdem Sozialleistungen erforderlich wären

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Chris_ am 01.07.2011 um 18:34:38
Hallo

Wir sind jetzt verheiratet seit März in der Ukraine.


Ich bin vom Arbeitsamt als arbeitsunfähig krankgeschrieben. Es handelt sich um 3 chronische Erkrankungen die selbst mit maximalen Heilerfolg danach nicht mehr als täglich 3 Std. eine eingeschränkte Tätigkeit zulassen. In dem Dokument das dies bescheinigt steht weiterhin das es sich um gesundheitliche Einschränkungen von Dauer handelt. Eine Operation ist früher oder später erforderlich, in dem Halswirbel mit Plastik ersetzt werden müssen, dannach kommt eine Schwerbehinderung hinzu.
Mehrere Ärzte meinen ich sollte Antrag auf FrühRente stellen doch laut Auskunft fehlen mir für den Anspruch noch etwa 3 Jahre.

Mir zittern im Moment wo ich das schreibe alle Glieder vor Aufregung denn in Deutschland ist bei meinen Eltern heute ein Schreiben vom Landratsamt wegen unserem Ehezusammenführung Visum Antrag, den wir letzte Woche in Kiev gestellt haben eingegangen.

Das Landratsamt (Auslaenderbehoerde) will jetzt den Einkommensnachweis von mir.
Ich befürchte das schlimmste da ich diesen nicht erbringen kann.

Wie soll ich mich verhalten?
Gibt es Gesetze wo ich in einem Schreiben hinweisen kann statt Auskunft über meine Lage zu erteilen?
Waere es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten?

Leute, ich bin in der Ukraine bei meiner Frau sitze hier bis wir zusammen endlich Bleiberecht bekommen. Wir geistern seit 7 Jahre mit Visums Probleme in der Welt herum und schlagen uns durch.

2009 Bin ich nach Deutschland zurück und erhielt sehr schlimme Nachrichten bei einen Krankenhausaufenthalt was meine Gesundheit anbelangt. Ich bin seit geraumer Zeit bei meiner Frau in der Ukraine mit der Gefahr das ein Organ jederzeit ausfallen könnte und eine Transplantation sofort erforderlich wird die hier nicht gemacht werden kann. Ich sollte langst in Deutschland eine Chemotherapie beginnen doch raten mir 2 Fachkrankenhauser und alle Aerzte das ich dies wegend er Belastung dann zusammen in Anwesenheit meiner Frau machen soll (das liegt schon ein Jahr zurück).

Ich will auf keinen Fall erneut wegen Visa Probleme getrennt werden. Habe hier in der Ukraine auch erhebliche Schwierigkeiten da ich nur 3 Monate Aufenthalt bekomme, selbst da wir verheiratet sind. Die Behörden sagen hier in der Ukraine  wir müssten schon 2 Jahre verheiratet sein damit Aufenthalt gewehrt werden kann von längerem Zeitraum. Ich spreche kein Russisch, gehe kaum aus der Wohnung und tu mich verdammt schwer in diesem Land doch will ich meine Frau nicht verlassen.

Gruss
Chris

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von sigi-n am 01.07.2011 um 21:08:54

Chris_ schrieb am 01.07.2011 um 18:34:38:
und eine Transplantation sofort erforderlich wird die hier nicht gemacht werden kann


Entschuldige aber Spenderorgane sind auch in D keine Lagerware!

Ich denke das du ein ernsthaftes Problem hast, die ABH wird sich auf die Regelausnahme zurück ziehen, was bei deiner Vita nicht unmöglich erscheint.
Also ein RA der guten Sorte wäre da sicher hilfreich.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von reinhard am 01.07.2011 um 21:24:56

Chris_ schrieb am 01.07.2011 um 18:34:38:
Mir zittern im Moment wo ich das schreibe alle Glieder vor Aufregung denn in Deutschland ist bei meinen Eltern heute ein Schreiben vom Landratsamt wegen unserem Ehezusammenführung Visum Antrag, den wir letzte Woche in Kiev gestellt haben eingegangen.

Das Landratsamt (Auslaenderbehoerde) will jetzt den Einkommensnachweis von mir.
Ich befürchte das schlimmste da ich diesen nicht erbringen kann.

Wie soll ich mich verhalten?


Du weißt ja nicht wirklich, warum das angefordert wird.

Meistens ist es so: Wenn der Einkommensnachweis ergibt, dass "Hartz-IV" o.ä. bezogen wird, prüft die Behörde, ob die Regelausnahme in Frage kommt.

Manchmal ist es auch so, dass der Einkommensnachweis angefordert wird, um zu entscheiden, ob die Ukrainerin eine AE von einem, zwei oder drei Jahren bekommt.

Manchmal ist es auch so, dass der Einkommensnachweis versehentlich angefordert wird – denn Ausländer bekommen das FZF-Visum nur, wenn das Einkommen gesichert ist.

Ich würde den Einkommensnachweis einfach hinschicken und gucken, was passiert.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Chris_ am 01.07.2011 um 22:27:34
Danke fuer die schnellen Antworten.

Ist schon klar das Organe keine Lagerwaren sind jedoch gibt es Lebenserhaltende Maschinen fuer den Notfall in der Heimat. Ich bekomme hier nicht mal die Medikamente die ich nehmen sollte trotz das mein Hausarzt mir diese schriftlich bestaetigt hat, ich dieses Schreiben uebersetzten und beglaubigen liess fuer die Aerzte hier vor Ort.

Geht der Arbeitslosenbescheidt als Einkommensnachweis?
Kann ich einfach die Pruefung der Regelausnahme verlangen statt die (nicht entsprechenden) vorhandene finanzielle Absicherung vorzulegen?
Ich finde die Logik darin treffender da ich ja hier kein Visum von laenger als 3 Monate bekommen kann was Punkt 1 anbelangen wuerde - Prüfung eines Aufenthalts- und Arbeitsrechts des deutschen Partners im Ausland.
Beim 2ten Punkt Einkunftsmöglichkeiten im Ausland - Vor Ort sind keine. Ich kann kein Russisch, bin froh das ich Englisch kann doch das hilft hier sehr wenig.

Danke euch

Gruss

Chris und Natalia

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von fons am 01.07.2011 um 23:05:05
Ich denke, dass dieser Fall hier kaum lösbar ist. Hier
weiß niemand wie die zuständige ABH die Sache mit
der Regelausnahme bewertet. Die gesundheitliche Si-
tuation ist eher ein + für dich. Aber nochmal: hier kann
dir niemand ne Lösung auf dem Tablett präsentieren.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Chris_ am 01.07.2011 um 23:29:53
Ne Lösung ist schon klar das diese niemand geben kann.

Ich sehe hier viele Beiträge in ähnlicher Situation doch finde ich nirgends ob es möglich sei statt Einkommensnachweis direkt auf die Prüfung einer Regelausnahme zu springen und ob das in der Praxis möglich sei bzw. wenn, wäre das in dieser Situation wohl eher positive oder negative wenn man nicht offen legt das der gesicherte Lebensunterhalt nicht gegeben sei für den Partner bei der Einreise.

Wenn ich dem hinzufügen darf, der Link zur FAQ unter "Ausnahme von der Regel = Regelausnahme"
sagt: Für die Betroffenen kann es in solchen Fällen unter Umständen einfacher sein, Einkommensnachweise vorzulegen, um zeitaufwändige - *(oder) Prüfungen zur Regelausnahme zu vermeiden.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von fons am 01.07.2011 um 23:33:07
Das Problem bei dir dürfte aber sein, dass eben die
Einkommensnachweise zum Schluss führen, dass der
LU eben nicht gesichert ist. Und eben da kommen wir
zur Frage der Regelausnahme.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Chris_ am 01.07.2011 um 23:42:25
Ok danke, man wird sehen.
Hab halt ne Menge Angst.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von sigi-n am 02.07.2011 um 13:39:47
Entschuldige aber wenn du bei der ABH auch Münchhausen spielst wirst du sicher nicht den Beliebheitspreis erlangen


Chris_ schrieb am 01.07.2011 um 22:27:34:
Organe keine Lagerwaren sind jedoch gibt es Lebenserhaltende Maschinen


so schnell änderst du deine Tatsachen!
Das du keine Medikamente bekommst ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Eigene Erfahrung: in Gitomir ein Medikament war dem Arzt unbekannt (Preis in D 250 Euro) erhat sich informiert und nach 3 Tagen war es da!


Chris_ schrieb am 01.07.2011 um 22:27:34:
da ich ja hier kein Visum von laenger als 3 Monate bekommen kann


ebenfalls eine Fabel brauchst nur die Seite der UA Botschaft aufzurufen
"Visum zum ständigen Wohnsitz in der Ukraine      01      EUR 54,-"


Chris_ schrieb am 01.07.2011 um 22:27:34:
Ich kann kein Russisch


Du sprichst doch über die Ukraine, oder?
Amtssprache ist ukrainisch auch wenn die älteren UA Bürger fast alle russisch sprechen, ob Sie es wollen weisst du noch lange nicht.


Chris_ schrieb am 01.07.2011 um 23:42:25:
Hab halt ne Menge Angst. 


Wenn du der ABH solche Sachen erzählen willst, solltest du sie haben. Auch ABH Mitarbeiter können lesen und wissen das alles nicht stimmt

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Chris_ am 02.07.2011 um 18:23:54
"Visum zum ständigen Wohnsitz in der Ukraine      01      EUR 54,"

Versuche das mal in die Tat umzusetzen von hier in der Ukraine bei den Behoerden oder in DE. Das hab ich laengst probiert. Die sagen klar und deutlich das man 2 Jahre bereits verheiratet sein muss um einen Wohnsitz/daueraufenthaltsrecht fuer die Ukraine zu bekommen. Mag das in Kiev, was von hier sehr weit weg ist anders sein wuerde es mich wundern.



Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von reinhard am 02.07.2011 um 19:58:52

Chris_ schrieb am 01.07.2011 um 22:27:34:
Geht der Arbeitslosenbescheidt als Einkommensnachweis?


Ja, das reicht. Ist für Dich und die ABH auch am einfachsten.



Zitat:
Kann ich einfach die Pruefung der Regelausnahme verlangen statt die (nicht entsprechenden) vorhandene finanzielle Absicherung vorzulegen?


Nochmal: Die ABH verlangt keine finanzielle Absicherung, sondern (vermutlich mit einem Textbaustein) einen Einkommensnachweis wie von allen anderen auch.

Vielleicht will sie ja im Traum nicht auf eine umständliche Prüfung einer Regelausnahme hinaus, sondern hat nur mal eben den üblichen Brief abgeschickt. In deine Antwort wollen sie vielleicht nur zwei Löcher machen und den Zettel in die Akte heften, um am gleichen Tag dem Visum zuzustimmen – vielleicht.


Zitat:
Ich finde die Logik darin treffender da ich ja hier kein Visum von laenger als 3 Monate bekommen kann


Aber es ist ein viel aufwändigeres Verfahren, bei dem Du ein oder zwei persönliche Termine bei der ABH hast.

Solange die Chance besteht, dass wirklich nur eine Kopie und eine Briefmarke gefragt ist und Du mit ungefähr 60 Cent davonkommst, solltest Du diese Variante erstmal ausprobieren.

Falls es ein Problem gibt, kannst Du es immer noch lösen – aber die Regelausnahme hat die Ausländerbehörde bisher mit keinem Sterbenswörtchen erwähnt.

Deine Gegenargumente sind auch gut und überzeugend – also gib ihnen doch die Kopie und warte, ob es überhaupt ein Problem gibt.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland
Beitrag von Chris_ am 05.07.2011 um 13:16:00
Hallo

Gute Nachrichten. Die Leute vom Amt nach Einblick in die persoenlichen Umstaende, Vergangenheit und die Zeit die bei mir tickt ohne Behandlung (Chemo) die ich nicht angehen konnte geben uns eine Chance. Mir faellt ein grosser Stein vom Herzen. Ich sah Jahre lang das Ende bzw. eine Huerde zukommen ueber die wir es nicht schaffen. Hab mich selber in den grossen Zeitraum in mich isoliert da ich unsere Zukunft besiegelt sah.

Herzlichen Dank an alle

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