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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> "billiges Ermessen"
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Beitrag begonnen von birk am 17.10.2010 um 09:56:52

Titel: "billiges Ermessen"
Beitrag von birk am 17.10.2010 um 09:56:52
Hallo!

In Texten zum Thema Recht (z.B. in diesem Forum) taucht öfters der Begriff "billiges Ermessen" auf.
Damit kann ich nichts anfangen. Kann mir jemand erklären, was das genau ist?

Googel machte mich auch nicht schlauer, warum da was da so "billig" ist...

Titel: Re: "billiges Ermessen"
Beitrag von Muleta am 17.10.2010 um 10:22:16

Zitat:
Etwas ist recht und billig
Recht und billig ist etwas, das den geltenden Rechtsgrundsätzen entspricht. "Billig" wird erst seit dem 18. Jahrhundert in der Bedeutung "kostengünstig" benutzt. Vorher war es gleichbedeutend mit "satzungsgemäß" oder "dem natürlichen Rechtsempfinden entsprechend". Ein billiger Preis war also ein angemessener Preis.

Die alte Bedeutung kennen wir noch aus dem Begriff "etwas billigen", es also gutheißen


Quelle: http://www.w-akten.de/deutsche-redewendungen-2.phtml

So auch http://www.duden.de/definition/billig

Titel: Re: "billiges Ermessen"
Beitrag von schweitzer am 17.10.2010 um 10:25:33
Soweit mir das bekannt ist schließt die Ausübung "billigen Ermessens" die angemessene Berücksichtigung von Spezifika des Einzelfalles ebenso ein , wie die Berücksichtigung berechtigter Interessen zweier, sich "gegenüberstehender" Parteien. -

Als Laie vermag ich da allerdings keinen wirklichen Unterschied zum Begriff "Ermessen" zu erkennen. Möglicherweise liegt der Schwerpunkt etwas stärker auf der Problematik der Interessenabwägung, da der Begriff "billiges Ermessen" wohl überwiegend im Vertragsrecht, wo letztlich immer zwei Parteien unmittelbar beteiligt sind, auftaucht.

Warte sicherheitshalber aber bitte noch weitere Posts ab, birk.


=schweitzer=

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