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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Eheschließungsvisum mit Auslandsbeteiligung
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Beitrag begonnen von Donna Krawalla am 28.09.2010 um 13:58:46

Titel: Eheschließungsvisum mit Auslandsbeteiligung
Beitrag von Donna Krawalla am 28.09.2010 um 13:58:46
Hallo zusammen, kann mir bitte jemand erklären wie folgendes zu verstehen ist.
Mein Verlobter (Nigerianer) und ich haben alle erforderlichen Papiere beisammen, die Freistellung vom Ehefähigkeitszeugnis, sowie unseren Hochzeitstermin für Ende Oktober bei Standesamt in Deutschland.
Mein Verlobter hatte heute seinen Termin bei der zuständigen Deutschen Botschaft in Lagos (nach vorherigem Theater und Einschaltung des AA), hat er also das Interview heute bewerkstelligt. Fingerabdrücke wurde ebenfalls genommen. Bemerken möchte ich noch, dass mein Verlobter bereits schon einmal für 6 Wochen in Deutschland zu Besuch bei mir war.
Der Sachbearbeiter hat ihm gesagt, er solle am 12.Oktober wiederkommen.
Ich frage mich jetzt, ist das positiv zu bewerten oder negativ??? Ich frage deshalb, weil doch die eigentlich Bearbeitungszeit (sprich Versendung der Unterlagen zum Ausländeramt an meinem Wohnort und evtl. Prüfung i. d. R. , wenn es schnell geht, 5 Wochen beträgt, da ja auch die Unterlagen noch zum BVA usw. müssen? Hat jemand eine Erklärung, wie evtl. dieser 2 wöchige Zeitraum zwecks Wiedererscheinung zu verstehen ist???

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