i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Besonderer Ausweisungsschutz bei Verdacht auf Scheinvaterschaft? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1285591185 Beitrag begonnen von TimK_MA ABH am 27.09.2010 um 14:39:45 |
Titel: Besonderer Ausweisungsschutz bei Verdacht auf Scheinvaterschaft? Beitrag von TimK_MA ABH am 27.09.2010 um 14:39:45
Genießt ein (indischer) Ausländer einen besonderen Ausweisungsschutz nach § 56 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG, wenn der Verdacht auf eine Scheinvaterschaft besteht?
Gegen den AUsländer liegt ein AUsweisungstatbestand vor. Er hat jedoch im Frühjahr 2010 die Vaterschaft für ein deutsches Kind anerkannt. Aufgrund des Sachverhalts liegt jedoch der Verdacht nahe, dass die Vaterschaft nur anerkannt wurde, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Die Vaterschaft wurde noch nicht angefochten, dies soll jedoch demnächst passieren. Genießt denn der Ausländer derzeit einen besonderen AUswisungsschutz? |
Titel: Re: Besonderer Ausweisungsschutz bei Verdacht auf Scheinvaterschaft? Beitrag von Muleta am 27.09.2010 um 15:06:38 TimK_MA ABH schrieb am 27.09.2010 um 14:39:45:
was genau ist an § 56 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG unklar? Entweder es liegt eine fam. LG vor oder nicht. Die ABH ist dafür beweisbelastet - ein bloßer Verdacht wird dem VG nicht genügen. Muleta |
Titel: Re: Besonderer Ausweisungsschutz bei Verdacht auf Scheinvaterschaft? Beitrag von B.D. am 27.09.2010 um 19:05:28 TimK_MA ABH schrieb am 27.09.2010 um 14:39:45:
liegt der Beweis für eine Vaterschaft (vielleicht mittels DNA-Analyse) vor und die Vaterschaft wird erfolgreich angefochten, dann ist auch der besondere Schutz weg. Bis dahin gilt er weiter fort. B.D. |
Titel: Re: Besonderer Ausweisungsschutz bei Verdacht auf Scheinvaterschaft? Beitrag von steini007 am 27.09.2010 um 23:27:40 schrieb am 27.09.2010 um 19:05:28:
Auch wenn die biologische Vaterschaft widerlegt wurde, ist das noch kein Grund die Vaterschaft erfolgreich anzufechten. Hierzu bedarf erst die entsprechenden Anfechtungsgründe nach § 1600 BGB. Zitat:
|
Titel: Re: Besonderer Ausweisungsschutz bei Verdacht auf Scheinvaterschaft? Beitrag von TimK_MA ABH am 28.09.2010 um 12:08:58
Vielen Dank für eure Antworten.
|
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |