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Beitrag begonnen von trash am 26.08.2010 um 14:11:41

Titel: Visum umwandeln
Beitrag von trash am 26.08.2010 um 14:11:41
Hallo,

meine Freundin ist US-Amerikanerin und wir haben uns hier für ein Sprachvisum beworben.Sie hat aber auch bei einer benachbarten Armybase nach einem Job gesucht.Falls sie einen Job bekommen würde,würde die Base sich auch um den AE kümmern.Die Frage die sich mir dann stellt,würden sie dieses Sprachvisum dann umändern oder würde es prinzipiell zu Problemen kommen.
Danke

Titel: Re: Visum umwandeln
Beitrag von Muleta am 26.08.2010 um 14:58:38
Ein Wechsel des Aufenthaltszwecks nach Erhalt einer AE 16 (Sprach/Studien-AE) ist idR ausgeschlossen, § 16 Abs. 2 AufenthG. Ganz streng genommen müsste man wohl erst das Erlöschen der AE herbeiführen und ggf. nochmal kurz ausreisen - vielleicht würde die zuständige ABH das aber bei einem US-Bürger auch unbürokratischer Handhaben.

Etwas anderes gilt aber dann, wenn sie gar nicht mehr unter das AufenthG fallen würde (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 iVm dem NATO-Truppenstatut). Mit einem solchen Status erwirbt sie aber keine eigenständigen Aufenthaltsrechte in D. Das wäre mit dem Arbeitgeber zu klären, welchen Status er da eigentlich anstrebt.

Muleta

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