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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> unbefristetes Aufenthaltserlaubnis- Niederlassungserlaubnis- Daueruafenthalt EG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1281651105 Beitrag begonnen von anjakroshka am 13.08.2010 um 00:11:45 |
Titel: unbefristetes Aufenthaltserlaubnis- Niederlassungserlaubnis- Daueruafenthalt EG Beitrag von anjakroshka am 13.08.2010 um 00:11:45
Hallo,
ich weiß dass das Thema Niederlassungserlaubnis/ Daueraufenthalt EG hier schon mehrmals diskutiert wurde...trotzdem sind mit einige Kleinigkeiten unklar..Ich wäre für eine Erklärung sehr dankbar.. - Gleicht das unbefristete Aufenthaltserlaubnis, das eins ausgestellt wurde, dem jetzigen Niederlassungserlaubnis? Oder muss man das Niederlassungserlaubnis auch beim vorliegen des unbefristeten Aufenthaltserlaubnises extra beantragen? - Und das zweite, wichtigste Frage. Wie kann ich als Studentin ohne Einkommen, beim Vorliegen eines Niederlassungserlaubnis in Besitz eines Daueraufenthalts EG kommen?oder anders formuliert.. Soll ich alle Voraussetzungen ( Einschließlich Einkommen) zum Daueraufenthalt EG erfüllen auch wenn ich im Besitzt eines Niederlassungserlaubnises bin? Ich warte sehnsüchtig auf evtl. Antworte Anna |
Titel: Re: unbefristetes Aufenthaltserlaubnis- Niederlassungserlaubnis- Daueruafenthalt EG Beitrag von Mick am 13.08.2010 um 07:11:55 anjakroshka schrieb am 13.08.2010 um 00:11:45:
Nein, die NE muss nicht extra beantragt werden. Siehe § 101 Abs. 1 AufenthG. Die uAE gilt kraft Gesetz als NE fort. anjakroshka schrieb am 13.08.2010 um 00:11:45:
Ja, die Voraussetzungen müssen erfüllt werden. Es sind also "feste und regelmäßige Einkünfte" erforderlich. |
Titel: Re: unbefristetes Aufenthaltserlaubnis- Niederlassungserlaubnis- Daueruafenthalt EG Beitrag von anjakroshka am 13.08.2010 um 09:19:48
Vielen Dank, Mick!
Das heißt als Studentin ohne Einkommen habe ich keine Chance...:( oder kann ich "feste und regelmäßige Einkünfte" meiner Eltern vorzeigen? |
Titel: Re: unbefristetes Aufenthaltserlaubnis- Niederlassungserlaubnis- Daueruafenthalt EG Beitrag von Stefan-TR am 13.08.2010 um 09:34:04 anjakroshka schrieb am 13.08.2010 um 09:19:48:
Selbst wenn das klappen wuerde, so haettest du als Studentin ja vermutlich trotzdem noch Probleme eine angemessene Altersversorgung nach § 9c Satz 1 Nummer 2 AufenthG nachzuweisen, oder? Falls die Altersversorgung bei dir kein Problem ist, dann koennte eventuell folgendes analog zu Nr 2.3.1.4 der VwV klappen: Zitat:
anjakroshka schrieb am 13.08.2010 um 09:19:48:
Wozu brauchst du denn den DA-EG? Er ist zwar in der Tat ein bisschen praktischer als eine NE, aber in den meisten Situationenen ist der Unterschied gering. Planst du ein Auslandssemester oder aehnliches? |
Titel: Re: unbefristetes Aufenthaltserlaubnis- Niederlassungserlaubnis- Daueruafenthalt EG Beitrag von B.D. am 13.08.2010 um 10:55:15 anjakroshka schrieb am 13.08.2010 um 09:19:48:
jepp denn Mick schrieb am 13.08.2010 um 07:11:55:
B.D. |
Titel: Re: unbefristetes Aufenthaltserlaubnis- Niederlassungserlaubnis- Daueruafenthalt EG Beitrag von anjakroshka am 13.08.2010 um 14:09:55 Stefan-TR schrieb am 13.08.2010 um 09:34:04:
ich bin im Moment Promotionsstudentin, und habe einen Arbeitsangebot im Ausland, den ich anscheinend nicht annehmen kann...:/ Stefan-TR schrieb am 13.08.2010 um 09:34:04:
Was es nicht eher bei Niederlassungserlaubnis als bei Daueraufenthalt nötig?...Na ja ist eher egal.. schrieb am 13.08.2010 um 10:55:15:
;)Danke für die ermunternde Nachricht, B.D. |
Titel: Re: unbefristetes Aufenthaltserlaubnis- Niederlassungserlaubnis- Daueruafenthalt EG Beitrag von Stefan-TR am 13.08.2010 um 15:15:00 anjakroshka schrieb am 13.08.2010 um 14:09:55:
Blos weil du einen DA-EG haettest wuerde das auch noch nicht bedeuten, dass du automatisch im Ausland arbeiten kannst. So ist z.B. fuer Drittstaatler die mit DA-EG nach Deutschland kommen wollen eine Zustimmung der Arbeitsagentur und eventuell eine Vorrangpruefung notwendig. Willst du nur kurz ins Ausland (Praktikum etc.) oder dauerhaft? |
Titel: Re: unbefristetes Aufenthaltserlaubnis- Niederlassungserlaubnis- Daueruafenthalt EG Beitrag von Muleta am 14.08.2010 um 15:55:23 Stefan-TR schrieb am 13.08.2010 um 15:15:00:
Zugangsbeschränkungen beim Arbeitsmarkt gibt es nach meiner (unvollständigen) Kenntnis nur in wenigen EU-Ländern (inkl. Deutschland). DA-EG könnte insofern (je nach Zielland) ggf. wirklich alle Probleme lösen. Muleta |
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