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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Ausreisewilligkeit prüfen - was bezweckt die Bemerkung?
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Beitrag begonnen von sandman12 am 06.08.2010 um 12:48:45

Titel: Ausreisewilligkeit prüfen - was bezweckt die Bemerkung?
Beitrag von sandman12 am 06.08.2010 um 12:48:45
Hallo!

Aus beruflichen Gründen beantragen Kollegen oder ich ab und zu für Gäste Verpflichtungserklärungen (Gäste bleiben 2, 3 Wochen).
Manche Ausländerämter setzen auf die Erklärung die Bemerkung drauf: "Ausreisewilligkeit prüfen", manche nicht.
Ich muss dazu sagen, dass sowohl meine Kollegen als auch ich beruflich gut situiert sind (keine Probleme, die finanziellen Anforderungen der Verpflichtungserklärungen zu erfüllen) und auch die Einzuladenden beruflich fest etabliert sind.

--> Wir haben jedoch festgestellt, dass, sobald diese Bemerkung drin steht, dass Visumverfahren "komplizierter" wird. So wurde z. B. ein stellvertretender Manager eines Hotels mit diesem Vermerk abgelehnt, während (kein Witz!) ein Beikoch des gleichen Hotels zur gleichen Zeit ein Visum erhielt (beide hatten gleichen familiären/beruflichen Background).

Meine Frage:
Was bezweckt diese Bemerkung?
Fordert sie die Botschaft zur genaueren Untersuchung des Antragstellers auf?
Kann jedes Ausländeramt diese einfach so setzen oder wovon hängt das ab?


ich danke für Antworten!

Titel: Re: Ausreisewilligkeit prüfen - was bezweckt die Bemerkung?
Beitrag von Petersburger am 06.08.2010 um 14:01:47
Um ehrlich zu sein: Keine Ahnung.

Die Prüfung, ob es Hinweise auf fehlende Rückkehrbereitschaft geben kann, gehört zum Standard für Schengen-Visa.

Ebenso interessant:
"Ein Visum ist nur bei Vorliegen einer Krankenversicherung in unbegrenzter Höhe zu erteilen." - Das widerspricht direkt Schengen-Recht.

"Der Antragsteller ist in der Landessprache zu belehren, daß das beantragte Visum nicht zur Familienzusammenführung ...".
Das steht sinngemäß bereits im Visumantrag ("verpflichte mich ... auszureisen").

Titel: Re: Ausreisewilligkeit prüfen - was bezweckt die Bemerkung?
Beitrag von Mike_Sch am 10.07.2016 um 06:39:55
Ich habe auch das Problem für Gast aus Russland und will nicht die Verpflichtungserklärung mit solcher Bemerkung schicken.

Könnten Sie kurz schreiben, ob Ihr Problem mit Visum gelöst wurde und Ihre Meinung nach, in welchen Fälle Auslenderbehörde die Bemerkung "Ausreisewilligkeit prüfen" schrieb?

Titel: Re: Ausreisewilligkeit prüfen - was bezweckt die Bemerkung?
Beitrag von Petersburger am 10.07.2016 um 13:03:19
In einem sechs Jahre alten Thema wird der TS nicht mehr antworten.

Gleichwohl:
Ob diese Anmerkung dort steht oder nicht, ist völlig uninteressant.
Diese Prüfung wird immer durchgeführt, daher hat der Vermerk ebenso viel Einfluss auf die Entscheidung wie die anderen von mir als Beispiele zitierten: keinen.

Titel: Re: Ausreisewilligkeit prüfen - was bezweckt die Bemerkung?
Beitrag von fons am 10.07.2016 um 22:21:43
:closed:

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