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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Seit 22.07.2010 keine Legalisation für Ukarine mehr nötig !
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Beitrag begonnen von Mikael321 am 29.07.2010 um 09:14:38

Titel: Seit 22.07.2010 keine Legalisation für Ukarine mehr nötig !
Beitrag von Mikael321 am 29.07.2010 um 09:14:38
Deutschland hat seinen Einspruch gegen den Beitritt der Ukraine zum „Haager
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der
Legalisation“ vom 05.10.1961 zurückgezogen. Damit ist dieses Abkommen zwischen
Deutschland und der Ukraine mit Rechtswirkung ab dem 22.07.2010 in Kraft getreten.


Dies bedeutet in der Praxis:

Ukrainische Urkunden, die bei deutschen Behörden verwendet werden sollen,
benötigen ab dem 22.07.2010 eine Apostille (Ukrainisch: „Aпостіл“). Und deutsche
Urkunden benötigen ebenfalls ab dem 22.07.2010 eine Apostille, um bei ukrainischen
Stellen verwendet zu werden.

Die bis zum 22.07.2010 erforderliche Legalisation durch die deutsche Botschaft Kiew
und die ukrainische Botschaft Berlin entfällt ab dem 22.07.2010 ersatzlos. Zuvor
legalisierte Ukrunden brauchen aber nicht nachträglich mit einer Apostille versehen zu
werden.


http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/pdf/pdf__apostille,property=Daten.pdf

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