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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Seit 22.07.2010 keine Legalisation für Ukarine mehr nötig ! https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1280387679 Beitrag begonnen von Mikael321 am 29.07.2010 um 09:14:38 |
Titel: Seit 22.07.2010 keine Legalisation für Ukarine mehr nötig ! Beitrag von Mikael321 am 29.07.2010 um 09:14:38
Deutschland hat seinen Einspruch gegen den Beitritt der Ukraine zum „Haager
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ vom 05.10.1961 zurückgezogen. Damit ist dieses Abkommen zwischen Deutschland und der Ukraine mit Rechtswirkung ab dem 22.07.2010 in Kraft getreten. Dies bedeutet in der Praxis: Ukrainische Urkunden, die bei deutschen Behörden verwendet werden sollen, benötigen ab dem 22.07.2010 eine Apostille (Ukrainisch: „Aпостіл“). Und deutsche Urkunden benötigen ebenfalls ab dem 22.07.2010 eine Apostille, um bei ukrainischen Stellen verwendet zu werden. Die bis zum 22.07.2010 erforderliche Legalisation durch die deutsche Botschaft Kiew und die ukrainische Botschaft Berlin entfällt ab dem 22.07.2010 ersatzlos. Zuvor legalisierte Ukrunden brauchen aber nicht nachträglich mit einer Apostille versehen zu werden. http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/pdf/pdf__apostille,property=Daten.pdf |
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