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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Wie genau wird die Zeit berechnet, die ein Ausländer (visafreier Staat) sich in Dtl. aufhalten darf?
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Beitrag begonnen von miko am 26.07.2010 um 18:41:16

Titel: Wie genau wird die Zeit berechnet, die ein Ausländer (visafreier Staat) sich in Dtl. aufhalten darf?
Beitrag von miko am 26.07.2010 um 18:41:16
Hier
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/StaatenlisteVisumpflicht.html , steht ganz unten auf der Seite "Auch Inhaber von Nationalpässen der Staaten die zur Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen ..., dürfen sich ohne Visum nicht länger als drei Monate pro Halbjahr im Bundesgebiet aufhalten."

Es geht um meine Freundin, die aus Venezuela kommt, aber ein Arbeitsvisum fuer GB hat. Es geht mir darum, wie man die 90 Tage berechnet, wenn die Zeit die der Auslaender in D ist, auf verschiedene Besuche verteilt ist.

Nehmen wir mal an, sie wäre 2 Monate hier gewesen, und wäre nun seit einem Monat wieder in GB. Ich verstehe das so, dass sie dann nochmals für einen Monat einreisen kann. Dann müsste sie wieder 2 Monate nach GB. Dann fangen die ersten 2 Monate die sie hier war an zu verfallen (da nun länger her als 6 Monate) und sie kann deswegen wieder hier sein (für zwei Monate). Verstehe ich das richtig?

Besten Dank schonmal!

Titel: Re: Wie genau wird die Zeit berechnet, die ein Ausländer (visafreier Staat) sich in Dtl. aufhalten darf?
Beitrag von Daddy am 26.07.2010 um 18:53:50
Hi...

Ein wenig Lesestoff... Wenn dann noch Fragen vorhanden sind, raus damit... ;)
Sind zwar teilweise ältere Threads, die Rechtslage ist aber unverändert...

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1182511976

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190194464

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1194804639

Daddy

BTW... nächstes Mal nutze bitte die Suchfunktion... ;)

[edit]Kurze Klarstellung... die Aussagen hinsichtlich Reisen mit D-Visa in diesem Thread
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1194804639 sind, wie im Board bereits thematisiert, überholt... spielt aber in deinem Fall ohnehin keine Rolle...[/edit]

Titel: Re: Wie genau wird die Zeit berechnet, die ein Ausländer (visafreier Staat) sich in Dtl. aufhalten darf?
Beitrag von miko am 26.07.2010 um 19:39:45
Danke. Habe die Threads gelesen, bin mir aber nicht sicher ob ich richtigen Schlussfolgerungen ziehe. Hier also nun meine Folgefragen:

1) Wer macht den so bescheuerte Regelungen? ;-)

2) Kennt diese Regelungen/Urteile denn der Grenzbeamte? Und nachen die sich wirklich die Mühe die ganzen Stempel im Pass nachzurechnen?

3) In unserem Fall ist es so, dass meine Freundin schon seit ca. 2 jahren immer mal kurzzeitig (verlängerted Wochenende) nach Deutschland einereist ist, nun aber seit fast 2 Monaten hier ist. Habe ich das richtig verstanden, dass ich den ersten Tag rausbekommen muss an dem sie in D war, und von diesem Tag an immer in 6 Monatszeiträumen rechnen?

4) Um es noch komplizierter zu machen: Sie hat ne Schwester in NL, da war sie auch jewils 2 oder 3 Mal im Jahr immer nur sehr kurz, seit ca. 5 Jahren. Wir rechnen als 5 Jahre zurück?

Oder hab ich da was falsch verstanden?

Beste Grüße!

Titel: Re: Wie genau wird die Zeit berechnet, die ein Ausländer (visafreier Staat) sich in Dtl. aufhalten darf?
Beitrag von Daddy am 26.07.2010 um 20:04:06

miko schrieb am 26.07.2010 um 19:39:45:
1) Wer macht den so bescheuerte Regelungen?

Hmmm... der Gesetzgeber und nicht zuletzt der EuGH!?! ;)


miko schrieb am 26.07.2010 um 19:39:45:
2) Kennt diese Regelungen/Urteile denn der Grenzbeamte? Und nachen die sich wirklich die Mühe die ganzen Stempel im Pass nachzurechnen?

1. Ja, das BMI hat im Großen und Ganzen recht deutliche Erlasse herausgegeben (Ausnahmen bestätigen die Regel)...
2. Ja...


miko schrieb am 26.07.2010 um 19:39:45:
3) In unserem Fall ist es so, dass meine Freundin schon seit ca. 2 jahren immer mal kurzzeitig (verlängerted Wochenende) nach Deutschland einereist ist, nun aber seit fast 2 Monaten hier ist. Habe ich das richtig verstanden, dass ich den ersten Tag rausbekommen muss an dem sie in D war, und von diesem Tag an immer in 6 Monatszeiträumen rechnen?

Jain... es interessiert immer nur die letzte erste Einreise...

Bsp.: Einreise am 01.01. und anschließend 2 Monate in D...
Bei einer Wiedereinreise am 01.08. interessieret die Einreise am 01.01. nicht mehr, da seit zwischen 01.01. und 01.08. mehr als 6 Monate vergangen sind...

Gegenbeispiel... Einreise am 01.01., anschl. 2 Monate in D, erneute Wiedereinreise am 15.06., dann interessiert die Einreise am 01.01., weil seit dieser Einreise keine 6 Monate vergangen sind und es bleibt noch knapp 1 Monat...


miko schrieb am 26.07.2010 um 19:39:45:
4) Um es noch komplizierter zu machen: Sie hat ne Schwester in NL, da war sie auch jewils 2 oder 3 Mal im Jahr immer nur sehr kurz, seit ca. 5 Jahren. Wir rechnen als 5 Jahre zurück?

Siehe Antwort zu 3. ...

Alles in allem, wenn die Aufenthalte sich zumeist über wenige Tage erstreckt haben, dann ist alles im grünen Bereich...
Am einfachsten du siehst mal nach den letzten 2-3 Ein-/Ausreise vor dem aktuell 2monatigen Aufenthalt und rechnest resp. schreibst hier mal die Daten rein... ;)

Daddy

Titel: Re: Wie genau wird die Zeit berechnet, die ein Ausländer (visafreier Staat) sich in Dtl. aufhalten darf?
Beitrag von miko am 26.07.2010 um 20:17:26

Besten Dank! Endlich jemand der sich auskennt :-)

Hier die Daten:

31.08.07 - 10.09.07, 11 days
(mehr als 6 monatige Einreisepasue)
12.03.2009 - 15.03.2009, 4 days
13.06.2009 - 16.06.2009, 4 days
26.08.2009 - 31.08.2009, 6 days
22.01.2010 - 24.01.2010, 3 days
11.02.2010 - 14.02.2010, 4 days
19.03.2010 - 21.03.2010, 3 days
7.04.2010 - 11.04.2010, 5 days
1.05.2010 - 03.05.2010, 3 days
4.06.2010 - 26.07.2010  53 days

Einiges davon war nach Amsterdam, anderes nach München, aber das macht ja wohl keinen Unterschied. Was uns interessiert: Wann muss sie ausreisen und wann kann sie danach für wielange wieder einreisen?

Vielen Dank!

Titel: Re: Wie genau wird die Zeit berechnet, die ein Ausländer (visafreier Staat) sich in Dtl. aufhalten darf?
Beitrag von steini007 am 26.07.2010 um 20:39:03
Nach deinen Angaben beginnt der aktuelle Berechnungszeitraum am 22.01.2010 und reicht bis zum 21.07.2010. Da am 21.07.2010 aber keine Ausreise erfolgte, kann am 22.07.2010 auch kein neuer Bezugszeitraum beginnen.

Somit kann die möglich erlaubte Aufenthaltszeit um die restlichen 19 Tage (bisher verbraucht 71), also bis zum 14.08.2010 "verlängert" werden. Spätesteste Ausreise also am 14.08.2010.

Der neue Bezugszeitpunkt für die 90 Tage pro Halbjahr würde somit am 15.08.2010 beginnen.

Ob der Aufenthalt in München oder in Amsterdam war, ist unerheblich.

Titel: Re: Wie genau wird die Zeit berechnet, die ein Ausländer (visafreier Staat) sich in Dtl. aufhalten darf?
Beitrag von Daddy am 26.07.2010 um 20:39:08
Dann wollen wir mal....


miko schrieb am 26.07.2010 um 20:17:26:
31.08.07 - 10.09.07, 11 days

Dieser Aufenthalt spielt für die Folgeaufenthalte tatsächlich keine Rolle mehr... ;)

Insofern ist der 12.03.2009 des relevante Datum einer ersten Einreise, der Zeitraum ab diesem Tag 6 Monate noch vorne gerechnet ist erst mal relevant...


miko schrieb am 26.07.2010 um 20:17:26:
12.03.2009 - 15.03.2009, 4 days
13.06.2009 - 16.06.2009, 4 days
26.08.2009 - 31.08.2009, 6 days

Alle Einreise liegen innerhalb dieser 6 Monate, Aufenthaltsdauer 14 Tage... kein Problem ;)

Die Einreise am 22.01.2010 stellt eine erneute erste Einreise dar, da sie über 6 Monate nach der oben festgestellten Einreise am 12.03.2009 liegt...


miko schrieb am 26.07.2010 um 20:17:26:
22.01.2010 - 24.01.2010, 3 days
11.02.2010 - 14.02.2010, 4 days
19.03.2010 - 21.03.2010, 3 days
7.04.2010 - 11.04.2010, 5 days
1.05.2010 - 03.05.2010, 3 days
4.06.2010 - 26.07.2010 53 days


Alle Einreisen nach dem 22.01.2010 liegen innerhalb eines halben Jahres, insofern sind alle Aufenthaltstage aufzurechnen... Wenn ich mich nicht verrechnet habe, komme ich auf 71 Tage, bleiben noch 19 Tage...

In diesem Fall gibt es eine Besonderheit, das der Bezugszeitraum eines halben Jahres mehr als 6 Monate beträgt, da die letzte Einreise im Bezugszeitraum liegt und somit keine erneute erste Einreise darstellt...


miko schrieb am 26.07.2010 um 20:17:26:
Was uns interessiert: Wann muss sie ausreisen und wann kann sie danach für wie lange wieder einreisen?


Fazit: Sie kann noch 19 Tage bleiben und muss dann ausreisen...
Da die letzte erste Einreise am 22.01.2010 war, würde ein neues Halbjahr mit einer Einreise nach dem 22.07.2010 begründet werden.
Ich weiß, dass dieses Datum bereits vorbei ist, aber ihr habt eben ein gestrecktes Halbjahr.
Zur Frage... binnen der nächsten 19 Tage ausreisen, theoretisch einen ganzen Tag (praktisch eher 2-3, ein Kollege könnte sich ja auch mal verrechnen) in GB verbringen und dann wieder einreisen. Ab da ist's ein neues Halbjahr mit 3 Monaten / 90 Tagen (am Stück / gestückelt) möglichem Aufenthalt...

Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich rüberbringen...  :D

Daddy 8-)

Titel: Re: Wie genau wird die Zeit berechnet, die ein Ausländer (visafreier Staat) sich in Dtl. aufhalten darf?
Beitrag von miko am 26.07.2010 um 21:00:41
das war nicht nur verständlich, das sind sogar gute Nachrichten! :-) Besten Dank.

PS: Habe anderswo gerade das hier aufgestöbert: http://www.aufenthaltstitel.de/west/004.html

Nicht ganz so gut erklärt, aber die Gleiche Information, denke ich. ;-)

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