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Beitrag begonnen von Hartz IV am 09.07.2010 um 11:52:26

Titel: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von Hartz IV am 09.07.2010 um 11:52:26
Hallo info4alien,
ich würde gern hier eine Frage für einen Bekannten stellen: Er und seine Frau sind Äthiopier und sind seit anderthalb jahren in Deutschland und Ihnen wurde Asyl gewährt(beide sind in Besitz von blauen Pässen) nachdem Sie ein paar Monate in Zirndorf(erstauffanglager) waren sind sie vor einem Jahr in eine Gemeinschaftsunterkunft in Aschaffenburg umgezogen worden.

Da Sie jetzt ohne Beschränkung reisen dürfen wollen Sie bald nach München umziehen. Meine/Ihre Frage ist: Dürfen Sie das?

Sie wurden ja fast zwangsweise nach Aschaffenberg gebracht, also können sie doch auch ihr ersten Wohnort in Deutschland bestimmen oder?

was ist mit dem zur zeit bezogenen hartz IV, würde da Jobcenter mitspielen? Ihr Hauptgrund ist die viel größere äthiopische Gemeinde/Kirche in München? und Sie haben jetzt vor kurzem einen Sohn bekommen.

viele grüße


Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von reinhard am 09.07.2010 um 12:09:22
Ob das Jobcenter "mitspielt", sagt ihnen das Jobcenter.

Sie haben keine Beschränkungen mehr als Asylsuchende, aber sie haben die normalen Pflichten von Hartz-IV-Empfängern (die Deutsche).

Sie sollten einfach zum Jobcenter gehen und begründen, dass sie aufgrund ihrer besseren sozialen Anbindung dort, wo mehr Landsleute und ehemalige Landsleute wohnen, schneller einen Job finden und schneller aus dem Leistungsbezug herauskommen.

Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von gc am 11.07.2010 um 22:50:59
Als anerkannte Flüchtlinge (AE § 25 I oder § 25 II) geniessen sie bei der Wahl ihres Wohnortes volle Freizügigkeit, ebenso wie Deutsche auch.

Das Jobcenter muss also die "angemessene" Miete für eine Wohnung nach den für München geltenden Maßgaben übernehmen. Es darf nicht darauf verweisen, dass das Wohnen in Aschaffenburg oder sonst einem Kuhkaff billiger sei. Wenn noch gar keine Wohnung da ist (Gemeinschaftsunterkunft), muss die Miete natürlich erst recht übernommen werden, bei freier Wahl des Wohnortes bundesweit.

Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von Linda.1001 am 12.07.2010 um 14:41:38
Hallo,

da die beiden ja ein Kind erwarten, wäre sowieso vom JobCenter eine größere Wohnung zu erstatten. Welche Regelsätze in München gelten, müsstest du mal googlen.


Alles Gute.

Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von Hartz IV am 13.07.2010 um 19:00:07
ICh danke euch im Namen der Familie! Sie werden sich über die Nachricht freuen!!

Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von Hartz IV am 03.09.2010 um 18:46:14
hallo Liebe Info4alienes,

ich möchte hier wegen der oben angesprochene Familie nochmal was fragen:

Die Familie ist seit dem 1. September nach Stuttgart umgezogen, die Arge in  Aschaffenburg hat dem Umzug zugestimmt  sie auch verabschiedet und sie sind jetzt zur zeit bei einer Bekannten in stuttgart polizeilich angemeldet bis sie eine eigene Wohnung finden. jetzt waren wir(ich als dolmetscher) am Donnerstag bei der Arbeitsagentur stuttgart für Unter 25 jährige(sind beide darunter) und der  Sachbearbeiter hat ihn richtig zur Sau gemacht und ihm vorgeworfen dass er einfach alles in Aschaffenburg nicht abbrechen und nach stuttgart ziehen dürfte. und Er nahm den Antrag auf Alg II nicht an. er sagte ihm er soll zuerst entweder Wohnung, job oder Sprachkurs in Stuttgart suchen bevor er den Antrag stellen darf.

ich habe ihm darauf hin erklärt dass er doch eigentlich in einer Gemeinschaftsunterkunft und in keiner richtigen Wohnung in Aschaffenburg gelebt hat und er meinte dass er das weiss, aber dass das mit dem Fall nix zu tun hat und dass die Arge in Aschaffenburg die Sache sich leicht gemacht hat, weil sie nur einen drei zeiligen Umzugsgenehmigung dem Ehemann in die Hand drückten, sie hätten nämlich das ganze ausführlich begründen sollen.

Wir saßen anderthalb stunden bei ihm drinnen weil er den ehemann unbedingt ausquetschen wollte. Er sagte ihm er soll erst nach vier wochen wieder kommen wenn er nix findet.

Meine Frage ist: die Arge in Aschaffenburg und die Ganzen Behörden würden ja die Familie nicht erlauben nach stuttgart zu ziehen und sogar den Transporter-Miete dafür bezahlen wenn sein Umzug nicht rechtes gewesen wäre?

und falls auch nicht was kann die Familie jetzt dafür, dass sie bestraft werden?

sie haben einen zwei monate alten Sohn und da ja die Leistungen bei der Arge die Krankenversicherung beinhalten darf er jetzt nicht zur nächsten Vorsorgeuntersuchung, die mitte September statt finden sollte, falls er bis dahin nix findet hat ihm der Sachbearbeiter verboten vor vier wochen nochmals bei ihm zu erscheinen, ist dieses vorgehen eigentliche rechtens?

Und was kann die Familie dagegen tun?

danke für eure antworten.

Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von reinhard am 03.09.2010 um 18:54:47
Habt Ihr nur geredet?

Oder hat er auch einen Antrag (schriftlich) gestellt? Sobald der schriftliche Antrag da ist, wird rückwirkend zum Tag der Antragstellung alles bezahlt.

Eigentlich muss der Sachbearbeiter auch einen mndlich gestellten Antrag aufnehmen, darauf würde ich mich aber nicht verlassen.

Sobald der schriftliche Antrag gestellt ist, muss auch ein schriftlicher Bescheid kommen. Falls abgelehnt wird: Klagen.

Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von Linda.1001 am 03.09.2010 um 20:00:07
Naja, sie müssen schon eine Wohnung haben, damit die ARGE die Miete erstatten kann. Sind sie denn jetzt beim Einwohnermeldeamt angemeldet?

Der ALG II Antrag muss angenommen werden, allerdings nur wenn er schriftlich gestellt wurde.
Ob sie eine Wohnung oder einen Sprachkurs in der Stadt haben, ist erstmal völlig egal. ALG II gibts nämlich auch für Wohnungslose.

Ich würde mich ans Wohnungsamt wenden um nach Sozialwohnungen, Übergangswohnung o.ä. zu fragen, das gibt es in den meisten großen Städten.
Den ALG II Antrag nochmal schriftlich stellen, der muss angenommen werden und wenn er auch nur abgelehnt wird. Wenn ihr nichts schriftliches bekommen habt, habt ihr ansonsten auch keinen Rechtsanspruch.


Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von Hartz IV am 04.09.2010 um 09:37:43
Sie meinen er hätte den schriftlichen Antrag annehmen sollen? also als wir dort bei dem Eingangbereich unseren Wunsch äusserten den Antrag zu stellen, haben sie uns gesagt wir sollen zu diesem U-25-Berater im 2. Stock gehen, mit ihm reden und danach erst wieder runter und den Antrag stellen. So sind wir nach oben zum Berater gegangen und er hat den ehemann anderthalb stunden lang verhört. als die erste stunde näher rückte meinte er, er  hätte ihn durchschaut, er wolle diese Sitzung hier aussitzen ohne den wahren grund für den Umzug hierher zu nennen und am Ende doch den Antrag stellen und das er das nicht mit sich machen lassen würde usw.

Wo kriegt man so nen Alg II Antrag überhaupt? wenn der Berater bei der nächsten Besuch das uns nicht geben/oder den antrag annehmen will, was kann man dagegen machen.


sie leben ja nur vorübergehend bei der Bekannten und sie verlangt ja auch keine Miete dafür, was wir dem Sachbearbeiter auch gesagt haben. 

Sein Punkt ist halt: seit sie im April die Asylberechtigung bekommen haben, ist von der Arge in Aschaffenburg Leistungen vier monate lang bezogen worden und nicht sofort nach stuttgart umgezogen. Der Grund dafür aber war, dass die Ehefrau hochschwanger war und noch die ganzen Papiere nicht fertig waren(krankenversicherung, Standesamt wollte ne Heiratsurkunde um den Geburtsurkunde des kindes auszustellen usw.)

Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von reinhard am 04.09.2010 um 12:37:14
Es wäre am besten, wenn Ihr am Wochenende per Internet eine Migrationgsberatung in Stuttgart sucht und Montag früh hingeht bzw. einen Beratungstermin abmacht. Eine Beratungsstelle vor Ort kann immer dann helfen, wenn Ihr Hilfe braucht, und kennt die Adressen und Ansprechpartner vor Ort.

Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von Wassim am 22.09.2010 um 22:33:44
Guten Abend,

ich gib ihnen ein per Tipps, am bestens währe es gleich mit den Jobcenter kontakt aufnehmen und aufkeinen Fall etwas vorher Unterschreiben so wie Mietvertrag oder so ähnliches den dann übernimmt die ARGE überhaupt nichts und ihr bleibt auf die Kosten sitzen, wenn deine Unbekannte nach münchen umziehen möchten dann sage ich dir das die ARGE in München sehr streng und langsam ist, das sagt meine erfahrung, was den Wohnwechsel angeht spielt hier keine Rolle wegen der wohnsitzauflage, was hier vielmehr eine rolle spielt ist die neue ARGE, ihr müsst euer umzug gut begründen ein beispiel bzw. ein grund währe gesundheitliche Probleme oder Schimmel in der Wohnung oder so ähnliches.

Mein Starker tipp an euch findet eine Arbei in München da ist die ARGE verpflichtet euch den umzug zu bezahlen, ohne eine arbeit zu finden habt ihr so wie kein chance, aber ein versuch ist es wert.

Viel erfolg wünsche ich euch

Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von steini007 am 22.09.2010 um 22:48:26

Wassim schrieb am 22.09.2010 um 22:33:44:
Mein Starker tipp an euch findet eine Arbei in München da ist die ARGE verpflichtet euch den umzug zu bezahlen,

Die Umzugskosten sind doch nicht mehr das Problem, da die alte ARGE dem Umzug bereits zugestimmt hat.

Aber warum sollen sie jetzt nach München ziehen, wo sie gerade nach Stuttgart gezogen sind?


Hartz IV schrieb am 04.09.2010 um 09:37:43:
Wo kriegt man so nen Alg II Antrag überhaupt? 

... den kannst du formlos mit einem Dreizeiler stellen und bei jeder öffentlichen Stelle abgeben (Polizei, Rathaus usw.).  Der Antrag wird dann an die ARGE weiter geleitet.

Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von Linda.1001 am 23.09.2010 um 00:22:31
Warum sollte der SB die Antragsannahme verweigern? Auf welcher Grundlage, sofern sie in Stuttgart gemeldet sind?

Also ich würde nochmal zur Arge gehen und ggfls. mit dem Teamleiter sprechen.

Einen Anspruch auf ALG II haben die beiden ja, die Wohnung, bzw. die Miete kann später immer noch per Änderungsantrag hinzugefügt werden. Was mich momentan eher beunruhigen würde ist, dass keine Krankenversicherung besteht.

Also, Antrag stellen, die Annahme des Antrags darf nicht ohne Angabe (schriftlich!!) von Gründen abgelehnt werden.

Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von steini007 am 23.09.2010 um 07:36:17

Linda.1001 schrieb am 23.09.2010 um 00:22:31:
Warum sollte der SB die Antragsannahme verweigern?

Damit läßt sich Geld sparen, da es Leistungen erst ab Antragstellung gibt. Wenn eine dreiköpfige Familie erst wieder nach Wochen kommt und einen Antrag stellt, kommt da eine Menge zusammen.


Linda.1001 schrieb am 23.09.2010 um 00:22:31:
Was mich momentan eher beunruhigen würde ist, dass keine Krankenversicherung besteht

Da ist nicht richtig. Es besteht weiterhin Krankenversicherungsschutz, da sie sich freiwillig versichern müssen. Klingt zwar auf den ersten Augenblick widersprüchlich. Es gibt keine Krankenversicherungslücken. Zuständig hierfür ist die letzte Krankenkasse.  Allerdings müßten die Betroffenen die Beiträge selber entrichten, was ohne Geld nicht möglich ist. Die Folgen wäre ein Leistungsausschluss, so dass nur noch Notfälle übernommen werden.


Linda.1001 schrieb am 23.09.2010 um 00:22:31:
die Annahme des Antrags darf nicht ohne Angabe (schriftlich!!) von Gründen abgelehnt werden.

Die Annahme eines Antrages nicht einmal mit Gründen abgelehnt werden. Wenn kein Leitungsanspruch besteht, wird der Antrag eben abgelehnt.

Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von Wassim am 23.09.2010 um 19:48:13
Es tut mir Leid für den Missverständnis aber ich habe verstanden dass ihre bekannten nach München ziehen wollen, aber wenn die alte ARGE schon den Umzug genehmigt hat dann ist doch eigentlich alles erledigt, ich verstehe momentan nicht wo euer Problem ist.

So bald eigentlich die alte Arge den Umzug genehmigt hat ist alles Super, was ihr eigentlich noch beachten solltet ist das ihr bei der neue Stadt die Wohn kosten nicht überschreiten solltet den dann könnte Probleme auftauchen.

Gruß

Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von Linda.1001 am 23.09.2010 um 22:24:54

steini007 schrieb am 23.09.2010 um 07:36:17:
Die Annahme eines Antrages nicht einmal mit Gründen abgelehnt werden. Wenn kein Leitungsanspruch besteht, wird der Antrag eben abgelehnt.

Da ja in der alten Heimatstadt Hilfebedürftigkeit bestand und sich die Bedingungen nicht sondern nur der Wohnort geändert hat, besteht ein Leistungsanspruch.

Zumindest wäre ein Antrag anzunehmen und abzulehnen.

@Hartz 4: es gibt doch viele Hartz IV Foren, schildere dort doch mal diesen Fall.

@Wassim: genau deiner Meinung!

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