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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Grenzübertrittsbesch. gibt wenig Zeit, Passersatz braucht länger https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1277205045 Beitrag begonnen von Sanija am 22.06.2010 um 13:10:45 |
Titel: Grenzübertrittsbesch. gibt wenig Zeit, Passersatz braucht länger Beitrag von Sanija am 22.06.2010 um 13:10:45
Hallo, allseits.
Person bosnischer Staatsbürgerschaft hat nach illegaler Einreise (bwf, ich weiß) um eine Grenzübertrittsbescheinigung gebeten, mit der die Botschaft einen Passersatz ausstellen kann, damit die Ausreise erfolgen kann. Nach der GÜB soll BRD innerhalb von 10 Tagen verlassen werden, andernfalls ist die erneute Vorsprache bei der ABH mit einem Flug- oder Bahnticket erforderlich. Die Botschaft hat seit 1 Woche einen Systemfehler, sagt sowohl keine Pässe als auch keine Ersatze deswegen derzeit auszustellen. Gnädiger Weise wurde eine Bescheinigung ausgestellt, dass der Passersatz beantragt wurde ausgestellt. Als um eine schriftliche Bestätigung der technischen Probleme die wahrscheinlich noch Wochen dauern werden gebeten wurde, wurde mit dem Zerreissen der Antragsbestätigung gedroht. Auf der ABH sagte der Sachbearbeiter (SB), dass er, falls die Botschaft mehr Zeit benötigt das Reisedokument auszustellen, er das schriftlich haben möchte. Auf der GÜB steht, dass wir, wenn die Frist abläuft, vorsprechen müssen mit einem Flug- oder Bahnticket. 1) Wenn der Passersatz nicht rechtzeitig kommt macht es Sinn zur ABH ein Flugticket mitzunehmen, wenn nicht absehbar ist wann das Ersatzpapier ausgestellt werden kann? 2) Oder hat die ABH mehr Möglichkeiten das benötigte Dokument von der Botschaft zu bekommen? 3) Oder kann es gar in so einem Fall selbst ausstellen- damit wäre dann der Reiseausweis für Ausländer gemeint? _______________________________________________ Man kann bei Notfall wie wenn z.B. eines Verstorbenen Überreste nach Bosnien gebracht werden sollen, ein "Ersatzpapier nach altem System" erhalten. Das machen sie aber nur im Notfall und falls der Chef es anordnet. Chef sieht hier keinen Notfall. 4) Kann es pasieren, dass die Person bei der Vorsprache bei der ABH, auch wenn sie ein Flugticket vorweist, in Abschiebehaft genommen wird? Vielleicht gilt das dann als Notfall für die bosnische Botschaft und die ABH erzwingt so ein Reisedokument? 5) Falls sich jemand mit den Gepflogenheiten in Berlin auskennt; wenn zur ABH ein Fax gesendet wird an einen ganz bestimmten SB, bekommt dieser ihn auch umgehend? Würde es Sinn machen jetzt schon dem SB die Sachlage zu schildern und zumindest die Antragsbestätigung zukommen zu lassen? Kann man dort überhaupt telefonisch Auskunft erhalten? Mir ist's vor 2 Jahren gelungen, aber ich weiß nicht mehr wie, da ich auf der LABO-Seite keine Tel.Nr'n finde :-?. ________________________________________________ Ich hoffe dass dies keine Kristall-Kugel-Fragen sind...Ich gab mir Mühe. Ratloser Gruß Sanija |
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