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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> NE frage bezüglich Lebensunterhalt https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1277145542 Beitrag begonnen von Senada am 21.06.2010 um 20:39:02 |
Titel: NE frage bezüglich Lebensunterhalt Beitrag von Senada am 21.06.2010 um 20:39:02
Hallo erstmal :#s22:
Hab mal ebenn nne kleine frage bezüglich auf die sicherung des Lebensunterhalts wennman die NE beantragt. Wonach wird das berechnet? Oder was rechnet man für 3 Personen? Wir wolltenn heute die Ne beantragen für meinen Mann und dann cwurde gesagt es fehlen 71 Euro! Wieviel genau man verdienen muss wurde uns aber nicht gesagt. Deswegen wollte ich mal fragen ob mir jemand sagen kann nach was das gerechnet wird. Würde michfreuen falls mir jemand weiterhelfen kann Lg |
Titel: Re: NE frage bezüglich Lebensunterhalt Beitrag von steini007 am 21.06.2010 um 21:01:00 Senada schrieb am 21.06.2010 um 20:39:02:
Es gibt keinen genauen feststehenden Betrag, sondern dieser richtet sich nach der Definition des gesicherten LU nach den VWV. So kann es sein, dass bei gleichem Einkommen jemand im Bergischen Land eine NE bekommt, in Hamburg aber nicht, weil die Höhe des festgestellten ALG II Bedarfes in beiden Regionen anders ist. Hier der Auszug aus den VWV: Zitat:
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Titel: Re: NE frage bezüglich Lebensunterhalt Beitrag von Senada am 21.06.2010 um 21:10:53
Achso hätte mir eigentlich auch gleich einfallen können das dass überall anders ist.
Aber danke trotzdem Also wenn ich jetzt nach denn Alg 2 sätzen meiner Stadt google könnte ich mich doch theoretisch danach richten oder? Oh man wir haben uns heute so geärgert ich bin ja noch in Elternzeit , und genau das was ich jetzt weniger kriege fehlt uns jetzt. Wir hatten uns heute nur so gewundert wir kriegen kein wohngeld oder sonst was wir bezahlen alles selber und dann diese blöden 71 euro die fehlen. |
Titel: Re: NE frage bezüglich Lebensunterhalt Beitrag von steini007 am 21.06.2010 um 21:20:52 Senada schrieb am 21.06.2010 um 21:10:53:
Wenn der Sozialrechner die Freibeträge nach § 30 SGB II berücksichtigt, dann wärst du auf der sicheren Seite. Zitat:
Aber warum läßt du dir nicht die Einkommensberechnung von der ABH geben? Dann könntest einmal einen Blick darauf werfen, ob sich nicht vielleicht ein Fehler eingeschlichen hat. |
Titel: Re: NE frage bezüglich Lebensunterhalt Beitrag von Senada am 21.06.2010 um 21:37:50
Ja wir haben ja gefragt wieviel genau wir verdienen müssten aber ne genaue antwort haben wir eben nicht bekommen. Das würde eben so berechnet haben die gesagt deswegen dachte ich eben ich frag hier mal ob jemand weiß wie das läuft. Mal gucken vllt. ruf ich morgen nochmal bei der ABH an und frag danach.
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Titel: Re: NE frage bezüglich Lebensunterhalt Beitrag von Muleta am 21.06.2010 um 22:25:53 Senada schrieb am 21.06.2010 um 21:37:50:
wenn Du Elterngeld bekommst, dann ist das m.E. kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit und die Absetzbeträge nach § 30 SGB II dürfen bei Dir nicht abgezogen werden. Wenn Dein Mann eigenes Geld verdient, wäre noch zu prüfen, ob er damit seinen eigenen LU sichern könnte (umstr., derzeit anhängig am BVerwG, BVerwG 1 C 20.09 u.a.) Muleta |
Titel: Re: NE frage bezüglich Lebensunterhalt Beitrag von steini007 am 21.06.2010 um 22:52:08 Senada schrieb am 21.06.2010 um 21:37:50:
Besser wäre es, einen schriftlichen Antrag stellen, denn dann bekommst du auch eine schriftliche Antwort. Dann muß sich der/die SBin genau damit auseindersetzen und eine Ablehnung wegen fehlenden LU entsprechend begründen. Muleta schrieb am 21.06.2010 um 22:25:53:
Es dürften aber 300 Euro vom Elterngeld als Freibetrag abgezogen werden, da diese auch bei ALG II Bezug ausser acht gelassen werden. |
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