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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuch aus dem Iraq https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1272534204 Beitrag begonnen von choschtiwiya am 29.04.2010 um 11:43:24 |
Titel: Besuch aus dem Iraq Beitrag von choschtiwiya am 29.04.2010 um 11:43:24
mein Verlobter (Duldung seid 8,5 Jahren) Sein Bruder der iim Iraq lebt
möchte gerne bei Uns für 2 bis 4 Wochen zu Besuch kommen jetzt hat der Bruder Uns mit geteilt daß er eine Einladung bei den Ämtern machen muß so ein blödsinn was soll das denn sein ne Einladung reicht doch mündlich und bei uns sind alle Willkommen hat da wirklich das Amt was damit zu tun? das geht doch die nichts an wer bei Uns zu Besuch ist oder etwa doch bloß weil mein Verlobter Ausländer ist??? |
Titel: Re: Besuch aus dem Iraq Beitrag von Stefan-TR am 29.04.2010 um 12:08:52
Klick bitte VE an und mach dich schlau.
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Titel: Re: Besuch aus dem Iraq Beitrag von C_Devil am 29.04.2010 um 12:22:35
Zusätzlich sind durchaus die FAQ - hier: Visa zu empfehlen ;)
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Titel: Re: Besuch aus dem Iraq Beitrag von choschtiwiya am 29.04.2010 um 12:38:47
lese gerade mit einer Duldung ist es nicht möglich
daß der Bruder eingeladen wird darf ich dann diese Einladung vornehmen? aber ich selbst habe keinerlei Einkünfte weder noch vom Amt noch aus eigener Erwerbstätigkeit mein Verlobter ist der Alleinverdiener die letzten 2 Seiten habe ich für mich gespeichert das wird interrsant sein wenn es soweit ist aber erstmal ist wichtig ob Wir die Kriterien erfüllen können wahnsinn bin verwundert daß selbst bei Besuch alles geregelt werden muß |
Titel: Re: Besuch aus dem Iraq Beitrag von Muleta am 29.04.2010 um 13:23:12 choschtiwiya schrieb am 29.04.2010 um 12:38:47:
dann such doch mal nach dem Stichwort "Rückkehrwilligkeit" und freunde Dich mit dem Gedanken an, dass es mit dem Visum sowieso nicht klappt. Muleta |
Titel: Re: Besuch aus dem Iraq Beitrag von malmal am 29.04.2010 um 13:50:35
Tut mir leid, dass so direkt zu sagen, aber das wird nichts. Ich habe mit solchen Einladungen beruflich zu tun gehabt. Geschäftliche Kontakte meiner Firma.
Dein Partner kann nicht einladen, weil er nur "Duldung" hat. Du kannst nicht einladen, weil Du keine ausreichenden Mittel hast. Diese VE würde bedeuten, dass Du für Unterbringung, Essen, Arzt/Krankenkosten & eventuell sogar für die Kosten einer Abschiebung bürgen bzw notfalls aufkommen müsstest. Das kannst Du aufgrund fehlender Einkünfte nicht. |
Titel: Re: Besuch aus dem Iraq Beitrag von choschtiwiya am 29.04.2010 um 13:52:45
wieviel müsste ich denn nachweißen am Verdienst in etwa
um diese Einladung zu verschicken? |
Titel: Re: Besuch aus dem Iraq Beitrag von malmal am 29.04.2010 um 13:57:47
Du müsstet zunächst erstmal eine offizielle Lohnabrechnung haben etc. Hilfreich wäre zudem eine freiwillige Bonitätserklärung, die durch die Behörden durchgeführt wird.
Dabei richtet sich der Umfang der Haftung für die Kosten gemäß § 82 Absatz 1 und 2 AuslG sowie die Verjährung von Erstattungsansprüchen nach den Bestimmungen des § 83 AuslG. Bei der Abgabe der VE besteht die Möglichkeit, die Bonität des Einladenden/ Verpflichtungserklärenden durch die Ausländerbehörde auf freiwilliger Basis prüfen zu lassen. Diese frei-willige Bonitätsprüfung dient als Hilfestellung für die Entscheidung, ob ein Visum durch die Auslandsvertretung erteilt werden kann. Für den Fall, dass eine Bonitätsprüfung gewünscht wird, ist die Vorlage entsprechender 0riginalbelege – z. B. Gehaltsbescheinigungen über monatliches Nettoeinkommen, Sparbücher (mit Sperrvermerk oder bei der Ausländerbehörde hinterlegt), Bankbürgschaften, letzter Steuerbescheid, Bescheinigung eines Steuerberaters erforderlich. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Strafbarkeit unrichtiger oder unvollständiger Angaben hingewiesen. Krankenversicherungsschutz: Auf das Vorliegen eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes kann in keinem Fall verzichtet werden. Es gibt sogannte Gästeversicherungen für ausländische Gäste. Diese decken jedoch normalerweise nur NEU auftretende Ereignisse ab. Keine Behandlungen vorher auftretender Krankheiten etc - Ausnahme: akute, nicht vorhersehbare Verschlimmerung des Zustandes. Ich weiß nicht genau die Höhe der Bonität - aber DU kannst Dir sicherlich vorstellen, dass diese Grenze hoch sein wird, da Du ja nötigenfalls alle o.g. Kosten tragen müsstest. |
Titel: Re: Besuch aus dem Iraq Beitrag von B.D. am 29.04.2010 um 14:01:10
Hi,
da du selbst kein Einkommen hast, wird die VE jemand Anderes abgeben müssen. Interessant dürfte die Begründung für den Besuch sein. Sei realistisch: Ein Besuch des Bruders zu einem in D Geduldeten kannst Du vergessen. Du solltest Dir einmal vor Augen führen, was es bedeutet, Geduldet zu sein. Dann wird es sicher klarer. B.D. |
Titel: Re: Besuch aus dem Iraq Beitrag von choschtiwiya am 29.04.2010 um 14:44:20
danke malmal
danke B.D ist ja echt unglaublich was die alles wollen hätt ich nie dran gedacht hatte schon mich total gewundert als ich das mit der Einladung hörte aber Ihr habt mir hier sehr gut geholfen vielen Dank auch wenn ich nicht das gehört habe was ich mir gewünshct hätte aber eine Aufklärung und das Wissen was ich mir gewünscht habe habe ich hier bekommen ich danke Euch |
Titel: Re: Besuch aus dem Iraq Beitrag von Muleta am 29.04.2010 um 15:15:42
weil der Thread wahrscheinlich doch irgendwann wieder ausgegraben wird...
Sollte eine Rückkehrwilligkeit des Bruders tatsächlich einigermaßen plausibel gemacht werden können, dann hätte der Verlobte im Irak jedenfalls familiäre Bindungen und Unterstützung, die ggf. zu einem Fortfall der derzeitigen Duldungsgründe führen könnten. Bei 8,5 Jahren "Duldung" (also keine AE 25 x) gehe ich mal davon aus, dass die Duldungsgründe vor einer Heirat ohnehin ziemlich wackelig sind. Sollte man vielleicht auch im Hinterkopf behalten. Muleta |
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