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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Anrechnung rechtmäßigen Aufenthalts gemäß § 4a FreizügG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1272525372 Beitrag begonnen von babagump am 29.04.2010 um 09:16:11 |
Titel: Anrechnung rechtmäßigen Aufenthalts gemäß § 4a FreizügG Beitrag von babagump am 29.04.2010 um 09:16:11
Vielen Dank fuer eure Antworten - Xander und Schweitzer,
ich besass eine AE nach AufenthaltsG zum Studiumzweck fuer eine Dauer von ca. 7 Jahre und bin nun Familienangehoeriger einer Unionsbuergerin, ma.W, mein jetziger Aufenthalt richtet sich nach dem FreizuegigkeitsG/EU (Aufenthaltskarte fuer einen |Familienangehoerigen eines Unionsbuergers). Kann es sein, dass ich ein Daueraufenthaltsrecht erworben habe? Vielen Dank im Voraus. Babagump. |
Titel: Re: Anrechnung rechtmäßigen Aufenthalts gemäß § 4a FreizügG Beitrag von schweitzer am 29.04.2010 um 09:49:44
Ich habe diese Frage mal von dem Thread zum Thema Einbürgerung eines Studenten (Deinen Dank für meine Antwort dort "mitnehmend") abgetrennt und mit neuem Betreff versehen hierher verschoben, da Du mit Deiner Frage jetzt das Thema "Einbürgerung" verlassen hast.
Zu Deiner Frage selbst gebe ich zu, nicht so ganz sicher zu sein - Ich zitiere hier mal as den VWV zum § 4a FreizügG. - Der erste Teil dieses Zitats (von mir grün gefärbt) scheint für eine Anrechnung aller Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts zu sprechen. - Der rot gefärbte Teil spricht aber eine andere Sprache, und ich nehme an, dass er für Deinen Fall als drittstaatenangehöriger Familienangehöriger einer EU-Bürgerin, die selbst noch kein Daueraufenthaltsrecht für Deutschland erworben hat, gilt. - Ich zitiere: Zitat:
Warte bitte noch ein wenig ab, babagump, ob meine Annahme hier noch durch einen Experten oder jemanden, der sich bezüglich EU-/Freizügigkeitsrecht besser auskennt als ich, bestätigt oder korrigiert wird. Da wir jetzt im dafür richtigen Unterforum sind, ist die Chance, dass sich jemand meldet, größer ... =schweitzer= |
Titel: Re: Anrechnung rechtmäßigen Aufenthalts gemäß § 4a FreizügG Beitrag von sigi-n am 29.04.2010 um 16:01:38 schweitzer schrieb am 29.04.2010 um 09:49:44:
Hallo Schweitzer du hast Recht mit dem roten, im bekanntenkreis frisch gehabt. Niederländer seit 15 Jahren in D verheiratet mit 3 Staatlerin. Sie musste erst die 5 Jahre voll machen ehe sie den Daueraufenthalt bekam |
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