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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Visumantrag: beabs. Tätigkeit, Interview
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Beitrag begonnen von Evaskatze am 13.04.2010 um 19:30:45

Titel: Visumantrag: beabs. Tätigkeit, Interview
Beitrag von Evaskatze am 13.04.2010 um 19:30:45
Ich wusste nicht so recht wohin mit meiner Frage. Letzten Monat habe ich meinen Mann in Ghana geheiratet. Anfang Mai hat er einen Termin zur Abgabe seines Visumantrages mit allen Unterlagen und zum Interview.

Wir füllten den Antrag gemeinsam aus. Allerdings ist die Frage nach seiner beabsichtigten Tätigkeit in Dtl. noch offen. Ohne Berufsausbildung, die er möglichst anstrebt, ist es schwierig.

Wie ließe sich die Frage daher am ehesten beantworten?

Und weiter, ich nahm an, dass das Interview stets gleichzeitig mit dem des Partners (also mir) stattfindet? Der Visumantrag ist jedoch noch gar nicht in Dtl. und schon ein Interview mit ihm? Was hat das zu bedeuten?

Titel: Re: Visumantrag: beabs. Tätigkeit, Interview
Beitrag von reinhard am 13.04.2010 um 19:46:04
1) Der Antrag ist ein Antrag auf ein Visum zur Einwanderung. Es wird an künftige Studenten, Eheleute, Spezialköche und alle möglichen gegeben. Du findest dort Fragen, die offenbar für Studenten gedacht sind, andere sind für Computerspezialisten.

Fragen, die Dir unsinnig erscheinen, sind es einfach auch.
Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts? Einfach bis dass der Tod uns scheidet. Und beabsichtigte Tätigkeit? Erstmal Deutschkurs absolvieren, dann weiter sehen. Schreibt rein, was stimmt – die Botschaft weiß ja, dass nur ein Drittel der Fragen wirklich zu sinnvollen Antworten führt.

Bei jedem Visumantrag gibt es ein kurzes "Interview". Wenn die Unterlagen hier sind, wirst Du kurz befragt. Wenn alles normal ist, macht natürlich kein Mensch eine aufwändige gleichzeitige Befragung. Das passiert bei "Auffälligkeiten" – wenn Botschaft oder Ausländerbehörde nochmal genau nachfragen wollen, ob denn auch eine "echte" (schutzwürdige) Ehe vorliegt.

Titel: Re: Visumantrag: beabs. Tätigkeit, Interview
Beitrag von Evaskatze am 13.04.2010 um 20:09:36
Vielen Dank für die Info. Dann verfahren wir so.

Eines fiel mir noch ein: in einem Forum las ich, dass sich im Visumverfahren "so gar nichts" bewegt, Anträge werden schleppend bearbeitet etc., es passiert nichts.

Was kan man in einem solchen Fall tun? Danke.

Titel: Re: Visumantrag: beabs. Tätigkeit, Interview
Beitrag von erne am 13.04.2010 um 21:56:01

Evaskatze schrieb am 13.04.2010 um 20:09:36:
Anträge werden schleppend bearbeitet etc., es passiert nichts.

Was kan man in einem solchen Fall tun? 


Üblicherweise kann der Antragsteller nach 3 Monate ohne Fortschritt eine Utätigkeitsklage anstreben.
Aber Achtung: wenn sich aus Deiner Sicht  nichts getan hat, bedeutet das nicht, das tatsöchlich nichts geschehen ist.
Unter Umstönden wartet eine dt. Behörde auf Antgworten anderer, u. U. ausländischer auch Behörden, die einfach solange dauern können.

Titel: Re: Visumantrag: beabs. Tätigkeit, Interview
Beitrag von Evaskatze am 28.04.2010 um 19:23:55
Mein Thema um 1 Frage ergänzt, würde ich gerne wissen, ob ich als deutsche Ehefrau gegen eine Ablehnung des Visums klagen darf - als Mitbetroffene sozusagen - oder benötige ich eine Vollmacht meines Ehemannes? :-?

Titel: Re: Visumantrag: beabs. Tätigkeit, Interview
Beitrag von schweitzer am 28.04.2010 um 21:25:34

Evaskatze schrieb am 28.04.2010 um 19:23:55:
oder benötige ich eine Vollmacht meines Ehemannes?


Ja, die bräuchtest Du.

Klagen kann nur der Antragsteller oder ein von ihm Bevollmächtigter.


=schweitzer=

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