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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nur eine Frage
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Beitrag begonnen von rex am 05.04.2010 um 16:02:55

Titel: Nur eine Frage
Beitrag von rex am 05.04.2010 um 16:02:55
Hallo,was passiert eigentlich wenn ein Ausländer im besizt der EU-karte(5 jahre gültig)u.verheiratet seit 2 jahren mit einer franzözin sich trennt.
-Verliert er seine EU karte?
-Wenn ja welche status bekommt er jetzt(er war und ist immer noch student)?

Titel: Re: Nur eine Frage
Beitrag von Muleta am 05.04.2010 um 16:08:54

rex schrieb am 05.04.2010 um 16:02:55:
Hallo,was passiert eigentlich wenn ein Ausländer im besizt der EU-karte(5 jahre gültig)u.verheiratet seit 2 jahren mit einer franzözin sich trennt.


wenn seine Frau weiterhin in Deutschland lebt, dann passiert bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens eigentlich gar nichts. Der Rest ergibt sich aus § 3 Abs. 5 FreizügigkeitsG/EU

Muleta

Titel: Re: Nur eine Frage
Beitrag von rex am 05.04.2010 um 16:47:18
Danke,und was kommt eigentlich nach diese 5 jahren?ich meine wenn die karte abgelaufen ist was sind die Möglichkeiten die man hat dann?

Titel: Re: Nur eine Frage
Beitrag von schweitzer am 06.04.2010 um 07:56:38
Schau mal in § 4a FreizügG. -

Nach fünf Jahren ständigem, rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland erwerben (auch) Familienangehörige von EU-Bürgern das Daueraufenthaltsrecht nach FreizügG (vergleichbar mit der Niederlassungserlaubnis nach AufenthG ).


=schweitzer=

Titel: Re: Nur eine Frage
Beitrag von Stefan-TR am 06.04.2010 um 08:24:34

schweitzer schrieb am 06.04.2010 um 07:56:38:
Nach fünf Jahren ständigem, rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland erwerben (auch) Familienangehörige von EU-Bürgern das Daueraufenthaltsrecht

Wobei das bedingt, dass die Familienangehörigen auch tatsaechlich 5 Jahre als ein solche in Deutschland verbracht haben. Wenn man sich nach 2 Jahren Ehe trennt, dann kann ein Daueraufenthaltsrecht nicht erworben werden, indem man einfach die restlichen 3 Jahre bis zum Ablauf der Aufenthaltskarte "absitzt". Vor allem da die Karte an sich ja keinen rechtmaessigen Aufenthalt erlaubt, sobald die Ehe nicht mehr besteht.


rex schrieb am 05.04.2010 um 16:02:55:
verheiratet seit 2 jahren mit einer franzözin sich trennt

Wie von Muleta beschrieben gilt dann § 3 (5) FreizügG/EU. Danach kann rex nur weiter im EU Recht bleiben, wenn die Ehe mindestens 3 Jahre Bestand hatte. Das liegt hier allerdings nicht vor.


rex schrieb am 05.04.2010 um 16:02:55:
-Wenn ja welche status bekommt er jetzt(er war und ist immer noch student)?

Als Student sollte rex sich spaetestens bei Einleitung des Scheidungsverfahrens um eine AE nach § 16 AufenthG kuemmern.

Titel: Re: Nur eine Frage
Beitrag von Muleta am 06.04.2010 um 11:57:16

Stefan-TR schrieb am 06.04.2010 um 08:24:34:
Wobei das bedingt, dass die Familienangehörigen auch tatsaechlich 5 Jahre als ein solche in Deutschland verbracht haben. Wenn man sich nach 2 Jahren Ehe trennt, dann kann ein Daueraufenthaltsrecht nicht erworben werden, indem man einfach die restlichen 3 Jahre bis zum Ablauf der Aufenthaltskarte "absitzt".


doch.


Zitat:
Vor allem da die Karte an sich ja keinen rechtmaessigen Aufenthalt erlaubt, sobald die Ehe nicht mehr besteht.


doch, solange die Ehe noch formal besteht und kein Scheidungsverfahren eingeleitet wurde.


Zitat:
Wie von Muleta beschrieben gilt dann § 3 (5) FreizügG/EU. Danach kann rex nur weiter im EU Recht bleiben, wenn die Ehe mindestens 3 Jahre Bestand hatte. Das liegt hier allerdings nicht vor.


der formale Bestand der Ehe genügt; es kommt nicht auf die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft an. Diese Voraussetzungen liegen hier noch nicht vor.

Muleta

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