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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> zuruck nach hanburg
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Beitrag begonnen von deni-bar@live.de am 12.03.2010 um 21:07:47

Titel: zuruck nach hanburg
Beitrag von deni-bar@live.de am 12.03.2010 um 21:07:47
Einreise trotz unbefristeter deutschlandsperre?
Einreisen in eu lander trotz deutschlandsperre?
Sehr geehrter Herr anonym mochte ich bleiben

Ihre Anfrage vom 05.03.2010 habe ich erhalten. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

Sie wurden im Jahr 2004 (als abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber) ausgewiesen und abgeschoben, da Sie vorherigen Ausreiseaufforderungen nicht nachgekommen sind. Statt den Ausreiseaufforderungen nachzukommen, haben Sie sich weiterhin illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten.
Sie wurden auf unbefristete Dauer aus der Bundesrepublik ausgewiesen und am 16.07.2004 abgeschoben. Diese Sperrwirkungen bestehen weiterhin.

Es steht Ihnen frei, einen Antrag auf Befristung der Wirkung der Ausweisung und Abschiebung zu stellen. Dieser Antrag hätte im Regelfall hier zu erfolgen. Hierzu würde Ihr Antrag einer genauen Prüfung unterzogen. Zudem wären vor einer evtl. Genehmigung der Wiedereinreise die bisher entstandenen Abschiebekosten zu begleichen. Nach meinen Unterlagen betragen diese mindestens 3.866,76 €. Da mir diesbezüglich aber nicht alle Kosten bekannt sind und die Zusammenstellung der Gesamtkosten von einer anderen Behörde erfolgt, kann ich Ihnen keine verlässliche Angabe zu den Kosten machen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihrem Antrag von hier entsprochen wird, ist sehr gering. Bereits Ihr damaliger Aufenthalt war überwiegend nur geduldeter Art. Letztendlich sogar illegal, weil Sie sich der Ausweisung und Abschiebung entzogen haben. Aber selbst für den Fall, dass dem Antrag stattgegeben würde, berechtigt dies nicht zur sofortigen Wiedereinreise. Sie müssten dann, wie jeder andere Ausländer, der in die Bundesrepublik zu ziehen beabsichtigt, den normalen behördlichen Weg aus dem Ausland heraus gehen. Ob Ihnen bei der bisherigen Vorgeschichte eine legale Einreise ermöglicht wird, ist jedoch fraglich.




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meine frage an sie ist,ob ich in andere eu lander einreisen kann trotz unbefristeter deutschlandsperre,gilt die auch fur andere eu lander als unbefristet o.wie.keine ahnung,jemand sagte mir 3-5 jahre,ob er recht hat,keine ahnung,o.wie stehts mit der schweiz,

Titel: Re: zuruck nach hanburg
Beitrag von reinhard am 13.03.2010 um 12:09:02
Die Einreisesperre gilt für alle "Schengen-Staaten", das sind die meisten EU-Staaten, außerdem Schweiz etc. Die Sperre wird für drei Jahre (in Deinem Fall 2004 bis 2007) eingetragen. Danach kann die ABH sie verlängern, wenn die ABH das nicht tut, ist die Sperre gelöscht.

Was die ABH gemacht oder nicht gemacht hat, wissen wir natürlich nicht. Du kannst sie direkt fragen, Du kannst auch beim zentralen Register in Köln fragen (das kostet ein paar Euro), das ist die Selbstauskunft (das Wort kannst Du direkt anklicken).

Eine Einreise trotz Sperre ist eine Straftat.

Titel: Re: zuruck nach hanburg
Beitrag von Eladiel am 16.03.2010 um 16:24:29
Da die Schweiz ein Schengenmitgliedsstaat ist, ist auch eine Einreise in die Schweiz abhängig von einer Schengeneinreisesperre.
Wenn Du eine Schengeneinreisesperre hast, ist eine Einreise in die Schweiz ebenfalls nicht möglich.
Wie Reinhard geschrieben hat, Anfrage beim BVA, dann hast Du Klarheit.

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