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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltsgenehmigung - Hochzeitsurkunde https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1267963168 Beitrag begonnen von Yahooman am 07.03.2010 um 12:59:28 |
Titel: Aufenthaltsgenehmigung - Hochzeitsurkunde Beitrag von Yahooman am 07.03.2010 um 12:59:28
Hallo zusammen,
unsere Ausgangslage sieht wie folgt aus: Meine Frau ist am Freitag mit dem FZF-Visum nach Dt. eingereist :) und es hat alles wunderbar geklappt :). Am Montag wollen wir sie anmelden (Einwohnermeldeamt) und dann gleich beim Ausländeramt die Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Jetzt haben wir einen offenen Punkt. Wir haben eine Hochzeitsurkunde in singalesisch und englisch, aber nicht in dt.. Laut Info aus dem Internet wird aber folgendes verlangt: Code:
Sollten wir hier im Vorfeld eine dt. Übersetzung einholen, oder geht das in diesem Falle auch ohne? Danke vielmals, Yahooman |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung - Hochzeitsurkunde Beitrag von Stefan-TR am 07.03.2010 um 13:41:52 Yahooman schrieb am 07.03.2010 um 12:59:28:
Frag das doch am besten deine ABH. Ihr habt ja 3 Monate Zeit, bis die AE fertig sein muss. Also verpulver nicht ueberstuerzt Geld fuer die Uebersetzung, wenn du sie vielleicht gar nicht brauchst. |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung - Hochzeitsurkunde Beitrag von Saxonicus am 07.03.2010 um 18:30:56 Yahooman schrieb am 07.03.2010 um 12:59:28:
Zur Vorlage bei einer deutschen Behörde ist selbstverständlich eine deutsche Übersetzung erforderlich. Schließlich kann man nicht erwarten, daß jeder deutsche Beamte Englisch oder die singhalesische Brezelschrift lesen kann. Zumindest vorerst noch ist die Amtsprache in Deutschland deutsch. |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung - Hochzeitsurkunde Beitrag von Yahooman am 07.03.2010 um 19:08:21
Naja, in diesem Fall hätte ich es nicht für selbstverständlich gehalten, weil die Heiratsurkunde im Zuge der Familienzusammenführung von der dt. Botschaft und in Übereinstimmung mit der Ausländerbehörde in Dt. als gültig erachtet wurde. Hierzu wurde die Original-Hochzeitsurkunde von der Botschaft mit Aufkleber versehen. Beirücksicht man diesen Faktor, so wäre m. E. der nächste logische Schritt, dass die Ausländerbehörde durchaus keine Übersetzung ins Dt. verlangt, auch wenn die Amtsprache in Deutschland deutsch ist!
Yahooman Saxonicus schrieb am 07.03.2010 um 18:30:56:
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Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung - Hochzeitsurkunde Beitrag von Saxonicus am 08.03.2010 um 00:29:48 Yahooman schrieb am 07.03.2010 um 19:08:21:
Wir waren in der gleichen Situation (Sri Lanka) und die Übersetzung war nicht für die ABH, wohl aber für das Standesamt zum Anlegen des Familienbuches erforderlich |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung - Hochzeitsurkunde Beitrag von Yahooman am 08.03.2010 um 13:20:32
Hallo,
also gleich bei der Anmeldung beim Bürgerbüro wurde die dt. Übersetzung zum Ab-heften benötigt. Übersetzung habe ich jetzt veranlasst und morgen der zweite Anlauf :). Viele Grüße, Yahooman |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung - Hochzeitsurkunde Beitrag von Yahooman am 09.03.2010 um 15:27:00
Hi,
hat alles wunderbar geklappt. Yahooman |
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