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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> reiseausweis für ausländer
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Beitrag begonnen von dennisss am 22.02.2010 um 09:31:26

Titel: reiseausweis für ausländer
Beitrag von dennisss am 22.02.2010 um 09:31:26
hallo finde dieses forum ganz toll und habe auch schon einiges hier erfahren, habe aber trotzdem noch ein paar fragen
hoffe jemand kann mir helfen  ;)

mein türkischer ausweis läuft in 6 monaten ab und ich denke nicht das ich ihn verlängert bekomme
(wegen wehrdienst )

meine aufenthaltserlaubniss ist unbefristet und arbeitserlaubniss auch

außerdem ist meine frau deutsche(von geburt an) und wir haben 3 kinder

kann ich wenn er abgelaufen ist einen reiseausweis für ausländer beantragen?

in der aufenthaltsverordung steht ja als zumutbar

3.die Wehrpflicht, sofern deren Erfüllung nicht aus zwingenden Gründen unzumutbar ist, und andere zumutbare staatsbürgerliche Pflichten zu erfüllen oder

4.für die behördlichen Maßnahmen die vom Herkunftsstaat allgemein festgelegten Gebühren zu zahlen

kann ich den ausweis mit der begründung beantragen das ich die wehrpflicht nicht machen kann

wegen der langen dauer  (trennung von der familie, verlust vom arbeitsplatz)
 
und den freikauf kann ich mir nicht leisten (7600 €)
habe da was von einer grenze von 5000€ gelesen die als zumutbar gelten

schon mal vielen dank für eure hilfe




Titel: Re: reiseausweis für ausländer
Beitrag von Mick am 22.02.2010 um 09:51:11
Schau mal in Ziff. 3.3.1.2 AVwV-AufenthG.

Titel: Re: reiseausweis für ausländer
Beitrag von dennisss am 22.02.2010 um 09:59:26
hallo danke für den tipp

3.3.1.2 Eine Unzumutbarkeit der Erfüllung der Wehrpflicht
im Heimatstaat aus zwingenden Gründen
(§ 5 Absatz 2 Nummer 3 AufenthV) liegt
regelmäßig vor:
– bei Ausländern der zweiten Generation, die
vor Abschluss eines Einbürgerungsverfahrens
stehen,
– bei Ausländern, die mit Deutschen verheiratet
sind, wenn aus der Ehe ein Kind
hervorgegangen ist oder wenn ein Kind
eines Ehegatten im gemeinsamen Haushalt
lebt und in diesen Fällen die eheliche Lebensgemeinschaft
fortbesteht,
– bei Ausländern, die mit Deutschen in ehelicher
Lebensgemeinschaft leben, wenn sie
über 35 Jahre alt sind und sich mindestens
fünf Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik
Deutschland aufgehalten haben
bei Ausländern, die mit ihrem minderjährigen
deutschen Kind zusammenleben
und zur Ausübung der Personensorge berechtigt
sind.

ich bin 41 und seit 2006 verheiratet also muss es gehen oder?

kann ich mit dem passersatz dann die einbürgerung beantragen- die vorraussetzungen habe ich nähmlich

Titel: Re: reiseausweis für ausländer
Beitrag von Mick am 22.02.2010 um 10:48:13

dennisss schrieb am 22.02.2010 um 09:59:26:
ich bin 41 und seit 2006 verheiratet also muss es gehen oder?

Ja, sollte passen.

Besorge Dir beizeiten eine Bescheinigung des türkischen Konsulates,
in der ausdrücklich geschrieben steht, warum der Pass nicht verlängert
wird. Du bist in der Nachweispflicht, ist aus Erfahrung regelmäßig nicht
so einfach, eine derart konkrete Bescheinigung zu erhalten.


dennisss schrieb am 22.02.2010 um 09:59:26:
kann ich mit dem passersatz dann die einbürgerung beantragen- die vorraussetzungen habe ich nähmlich 

Klar, das geht. Zweifel an der Identität dürften ja nicht bestehen.
Aber: Als türkischer Staatsangehöriger wirst Du nur eingebürgert,
wenn Du von den türk. Behörden die Erlaubnis bekommst, aus der türk.
Staatsangehörigkeit auszutreten. Das ist bei Nichterfüllung der Wehr-
pflicht ein Problem.

Titel: Re: reiseausweis für ausländer
Beitrag von dennisss am 22.02.2010 um 10:59:46
hallo vielen dank für die hilfe und schnelle antwort

wie muss ich jetzt am besten vorgehen?

erst die einbürgerung beantragen und wenn die mich von der türkei nicht rauslassen eine bescheinigung vom konsolat geben lassen

die ich dann für die beantragung von dem reiseausweis brauche

oder

soll ich gleich den reiseausweis beantragen?

[edit]FOLGEPOST 1:[/edit]

wenn ich den reiseausweis habe kann ich mit dem dann hier weiterleben?

ich kann dan nur nicht in die türkei gehen, oder

was ja bisher auch schon so war, damit habe ich mich ja schon  abgefunden


[edit]FOLGEPOST 2:[/edit]

ich habe gerade nachgelsesen dass dieser reiseausweis nur 10 jahre gültig ist, kann ich den dan auch wieder verlängern lassen?


[edit]Folgeposts angehängt. Bitte die Änderungsfunktion nutzen, so
lange es noch zeitlich geht.[/edit]



Titel: Re: reiseausweis für ausländer
Beitrag von yogi84 am 25.02.2010 um 22:49:59
Muss es nicht so sein dass man einen gültigen Pass des Staates haben muss aus dem man sich ausbürgern lassen möchte? In Mazedonien ist es zumindest so wurde mir gesagt...

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