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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Überschreitung der 90 Tage Arbeitserlaubnis bei Studentenvisum
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Beitrag begonnen von Ape am 22.01.2010 um 18:21:44

Titel: Überschreitung der 90 Tage Arbeitserlaubnis bei Studentenvisum
Beitrag von Ape am 22.01.2010 um 18:21:44
Hallo!
Ich habe versucht einen Forenbeitrag zu diesem Thema zu finden, was mir nicht gelang...daher nun meine Frage.
Ich habe eine Freundin, die mit einem Studentenvisum in Deutschland studiert.
Durch ein Versehen hat sie mehr als die erlaubten 90 Tage gearbeitet. Sie dachte, ihr Arbeitgeber achtet darauf, dass sie die gestattete Anzahl der Tage nicht überschreitet, was leider nicht der Fall war.
Hat sie die Möglichkeit das ganze z.B. durch ein Bußgeld oder ähnliches zu bereinigen?
Eine Info wäre sehr nett!
Herzlichen Dank!
Ape  :)

Titel: Re: Überschreitung der 90 Tage Arbeitserlaubnis bei Studentenvisum
Beitrag von reinhard am 23.01.2010 um 12:50:16
Sie sollte zumindest für die Zukunft rechtzeitig einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Und eine kleine Liste, wo sie jeden Tag ihre Arbeit einträgt und zusammenzählt, wäre auch nicht schlecht.

Gab es denn eine Kontrolle, gibt es ein Strafverfahren? Sie ist nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten (sich selbst anzuzeigen). Wenn es ein Strafverfahren gibt, ist beim ersten Mal ein Bußgeld die normale Bestrafung.

Sie hat ja eine AE (kein Visum), in der steht, dass sie auch 180 halbe Tage arbeiten darf und Arbeiten in der Uni (in ihrem Bereich) extra gezählt werden, also nicht zu den 90 Tagen gehören.

Verantwortlich ist sie immer selbst, sie muss die Gesetze einhalten. Dass gegen ihren Arbeitgeber auch ein Strafverfahren eingeleitet werden kann, ist eine andere Frage.

Titel: Re: Überschreitung der 90 Tage Arbeitserlaubnis bei Studentenvisum
Beitrag von Ape am 23.01.2010 um 19:52:45
Hallo Reinhard,
vielen Dank für die Informationen!!!
Eine Kontrolle sowie ein Strafverfahren gab es bislang nicht. Sie will nur sicherstellen, dass sie nicht ausgewiesen wird, wenn es doch jemandem auffällt und sie will keine Probleme bekommen, wenn sie es nicht selbst meldet.
So wie ich es jetzt verstanden habe, muss sie nichts machen. Wenn es dann doch rauskommt, dann muss sie mit einem Bußgeld rechnen. Das ist dann eben so.

Vielen Dank auch für den Tipp mit dem Antrag auf eine weitere AE.
Herzliche Grüße,
Ape

Titel: Re: Überschreitung der 90 Tage Arbeitserlaubnis bei Studentenvisum
Beitrag von reinhard am 23.01.2010 um 20:00:41
Die Ausländerbehörde muss darauf achten, dass das Studium normal vorangeht. Wenn sie prüfungen nicht schafft oder ähnliches, weil sie nur noch arbeitet, dann kann das dazu führen, dass die AE nicht verlängert wird.

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