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Beitrag begonnen von frageBaer am 21.01.2010 um 14:14:57

Titel: Studium abgeschlossen, job nicht gefunden, was nun?
Beitrag von frageBaer am 21.01.2010 um 14:14:57
Guten Tag i4a -Team,
wie sie aus dem Betreff erahnen, möchte ich gern wissen, wird jemandem sein Aufenthaltserlaubnis weiter verlängern, falls er nach dem Frist der Jobsuche  keinen festen Arbeitsvertrag vorweisen kann? Was macht man in dem Fall?

Zur Zeit anbieten viele Firmen eine Art Praktika danach  (z.b freelancer tätigkeiten, ca. 6-9Monate ), um zu erfahren, ob die Person überhaupt im Firmenprofil passt. Erst danach wollen sie richtige Verträge anbieten, was ich zeitlich gar nicht schaffe (in paar monaten läuft mein Visum aus).  Gelten solche Stellen als normale Jobs?

Kann ich mein AE weiter nach dem Frist meiner Frau verlängern lassen? Sie ist auch inzwischen fertig mit dem Studium. Wie kompliziert is das Ganze?

Vielen Dank im Voraus

eure frageBaer

Titel: Re: Studium abgeschlossen, job nicht gefunden, was nun?
Beitrag von reinhard am 21.01.2010 um 16:46:31
Die AE nach § 16, 4 Aufenthaltsgesetz (Arbeitssuche nach dem Studium) gilt für ein Jahr und kann nicht verlängert werden. Man muss ausreisen, bevor sie zuende ist.

Wenn die Ehefrau eine AE nach § 16 hat, gibt es keine Familienzusammenführung – die beiden können sich also nicht "gegenseitig festhalten". Also reist Ihr zusammen aus, wenn die erste AE zu Ende ist, oder Ihr trennt Euch auf Zeit, wenn eine/r noch hierbleiben will.

Titel: Re: Studium abgeschlossen, job nicht gefunden, was nun?
Beitrag von Ulf am 24.01.2010 um 15:14:23

reinhard schrieb am 21.01.2010 um 16:46:31:
die beiden können sich also nicht "gegenseitig festhalten". Also reist Ihr zusammen aus, wenn die erste AE zu Ende ist, oder Ihr trennt Euch auf Zeit, wenn eine/r noch hierbleiben will.


Oder aber die Frau bekommt § 18 und verdient nach erfolgreicher Konditionenprüfung für zwei.

Gruß, ULF

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