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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Subunternehmer/ Arbeitsgenehmigung??
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Beitrag begonnen von elii am 07.01.2010 um 20:57:29

Titel: Subunternehmer/ Arbeitsgenehmigung??
Beitrag von elii am 07.01.2010 um 20:57:29
Hallo alle zusammen,


ich habe heute diese tolle Seite entdeckt und hätte gern ein paar Fragen gestellt.

Ich bin seit ca. zwei Jahre Subunternehmer, Bulgare, davor war ich ein Jahr Au Pair hier.
Ich habe jetzt diese Freizügigkeit für Ausländer!

Ich darf nur diese geringfügigen Tätigkeiten ausführen!
Meine Ausbildung ( Kühlschränke / Klimaanlagen) aus Bulgarien ist aber hier in Deutschland anerkannt!

Meine Fragen:

Wie lange muss ich in Deutschland gelebt und gearbeitet haben, um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitsgenehmigung zu bekommen, ohne das ich hier in Deutschland als Subunternehmer tätig sein muss???

Ich will in meinem Beruf als Angestellte arbeiten .
Ist das überhaupt möglich.. wie ..wann in fünf Jahren oder...wie geht es weiter..... ?

Vilelen DANK an ALLEN !!!! :)

Mit besten Grüßen und guten Wünschen


elii


Titel: Re: Subunternehmer/ Arbeitsgenehmigung??
Beitrag von Tippi am 07.01.2010 um 21:21:02
Für die Arbeitsberechtigung EU - die gem. § 9 Nr. 1 BeschVerfV
erteilt werden kann - werden lediglich 3 Jahre Aufenthalt in
Deutschland gefordert.

Für die Erteilung des Daueraufenthaltsrechts werden 5 Jahre
ununterbrochener Aufenthalt in der BRD gefordert.

Geh also zu deiner Agentur für Arbeit und beantrage dort
die Arbeitsberechtigung EU.

Titel: Re: Subunternehmer/ Arbeitsgenehmigung??
Beitrag von elii am 07.01.2010 um 21:24:26
VieleN Dank Tippi ,

ich war gestern beim Ausländeramt und die haben mich abgewimmelt, aus diesem Grund weiß ich jetzt nicht wohin ...


Vielen Dank noch mal!!!!!!

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