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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> AE als Freiberufler https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1260226593 Beitrag begonnen von rhein_main am 07.12.2009 um 23:56:33 |
Titel: AE als Freiberufler Beitrag von rhein_main am 07.12.2009 um 23:56:33
Hallo liebe Gemeinde,
Ich habe eine Ausbildung als Übersetzer und Dolmetscher abgeschlossen (Hochschulstudium). Ich besitze jetzt noch eine AE nach § 16 und möchte eine Tätigkeit als Freiberufler nach § 21 Absatz 5 ausüben (Meine Tätigkeit fällt unter sog. Katalogberufe). Steht mit das zu? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Kann diese AE verlängert werden, wenn der LU ausreichend gesichert ist. Berechtigt dieser Aufenthaltstitel später zur Niederlassungserlaubnis? vielen Dank im Voraus |
Titel: Re: AE als Freiberufler Beitrag von schweitzer am 08.12.2009 um 08:14:38 rhein_main schrieb am 07.12.2009 um 23:56:33:
Das ist schon mal eine wichtige Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 21 (5) AufenthG. rhein_main schrieb am 07.12.2009 um 23:56:33:
Das kann man zumindest mit Absolutheit nicht bejahen, da es sich bei der Vorschrift des § 21 (5) AufenthG um eine Ermessensvorschrift ("Kann"-Bestimmung) handelt. - Wichtige Kriterien, die zu einer "positiven" Ermessensausübung führen, sind in der Allgemeinen VwV zum AufenthG zum § 21 (5) AufenthG genannt - ich zitiere: Zitat:
rhein_main schrieb am 07.12.2009 um 23:56:33:
Ja, selbstverständlich. rhein_main schrieb am 07.12.2009 um 23:56:33:
Ja, aber ausschließlich unter den Voraussetzungen es § 9 AufenthG - das heißt, frühestens nach 5 Jahren AE (wobei die Hälfte der Zeiten der AE zu Studienzwecken anrechenbar wäre), wenn dann auch die sonstigen Voraussetzungen für die NE-Erteilung gegeben wären. (Übrigens- auch der Daueraufenthalt-EG nach §§ 9a-c AufenthG wäre dann entsprechend möglich.) Lediglich die in § 21 (4) AufenthG erwähnte zeitliche Privilegierung könntest Du nicht beanspruchen. =schweitzer= |
Titel: Re: AE als Freiberufler Beitrag von Ulf am 08.12.2009 um 10:14:14
Moin,
schweitzer schrieb am 08.12.2009 um 08:14:38:
Gehe ich recht in der Annahme, daß sich die "Vorrangprüfung" dadurch erledigt haben sollte, daß eine solche hier bei unselbständiger Beschäftigung entbehrlich ist? Gruß, ULF |
Titel: Re: AE als Freiberufler Beitrag von schweitzer am 08.12.2009 um 10:57:50 ulf schrieb am 08.12.2009 um 10:14:14:
Davon gehe ich in diesem Falle aus, da das entscheidende Kriterium für eine berufliche Tätigkeit nach dem Studium ja "lediglich" ist, dass eine dem Studienabschluss angemessene Arbeit aufgenommen wird. M.E. erstreckt sich dieses Kriterium auch auf die Anwendung des § 21 (5) AufenthG - so jedenfalls verstehe ich den entsprechenden Verweis auch auf § 21 in der Vorschrift des § 16 (4) AufenthG. Ich verweise dazu auch auf die VwV zu § 16 (4) AufenthG aus denen ich hier im Auszug zitiere: Zitat:
Sollte ich mit dieser Auffassung falsch liegen, bitte ich ausdrücklich um Korrektur durch die Experten des Boards. =schweitzer= |
Titel: Re: AE als Freiberufler Beitrag von rhein_main am 08.12.2009 um 22:34:50
Vielen Dank Schweitzer.
Ist es entscheidend, Gibt es eine Grenzlinie, wie viel ich als Freiberufler verdienen muss? Oder kommt es darauf, ob ich Hauptsache meinen LU auch vom eignen Vermögen sichern kann? Wie ist es mit Steuer und Sozialabgaben bei Freiberuflern? Was ist entscheidend bei einer Aufenthaltsverlängerung? Danke im Voraus |
Titel: Re: AE als Freiberufler Beitrag von C_Devil am 08.12.2009 um 23:37:49 schweitzer schrieb am 08.12.2009 um 10:57:50:
Bei Erteilung eines AT im Rahmen des § 27 S. 1 Nr. 3 BeschV ist die Zustimmung der Agentur notwendig, aber ohne Vorrangprüfung, sondern lediglich mit Prüfung der Arbeitsbedingungen im Sinne des § 39 Abs. 2 S. 1 letzter Halbsatz AufenthG. Auch bei der Erteilung einer NE ist in einigen Fällen die Zustimmung der Agentur nicht ausgeschlossen: Zitat:
Hier ist m.E. ausschl. bei einer Erteilung nach § 21 AufenthG die Zustimmung im Rahmen des § 39 AufenthG der Agentur entbehrlich. Es kann aber durchaus sein, dass die Agentur als fachkundige Stelle beteiligt wird. schweitzer schrieb am 08.12.2009 um 08:14:38:
Kommt aber mehr als selten vor - seit Einführung des Zuwanderungsgesetzes (2005) ist mir bislang ein einziges Mal eine solche Anfrage auf den Tisch geflattert. Gruß C_Devil |
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