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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Kann man mit einer Duldung fliegen
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Beitrag begonnen von nkem2009 am 03.12.2009 um 11:43:25

Titel: Kann man mit einer Duldung fliegen
Beitrag von nkem2009 am 03.12.2009 um 11:43:25
Kann man innerhalb von Deutschland mit einer Duldung plus Urlaubsschein fliegen.
Man darf ja auch dann mit Bahn, Bus, Auto sich bewegen.

Titel: Re: Kann man mit einer Duldung fliegen
Beitrag von Daddy am 03.12.2009 um 12:22:08

Lisa2014 schrieb am 03.12.2009 um 11:43:25:
Kann man innerhalb von Deutschland mit einer Duldung plus Urlaubsschein fliegen.

Du beantwortest dir deine Frage ja schon selbst...


Lisa2014 schrieb am 03.12.2009 um 11:43:25:
Man darf ja auch dann mit Bahn, Bus, Auto sich bewegen.

Man darf also auch fliegen... die Fluggesellschaft muss einen nur mitnehmen ;)

Titel: Re: Kann man mit einer Duldung fliegen
Beitrag von Beppo am 04.12.2009 um 08:47:24

Lisa2014 schrieb am 03.12.2009 um 11:43:25:
Kann man innerhalb von Deutschland mit einer Duldung plus Urlaubsschein fliegen.
Man darf ja auch dann mit Bahn, Bus, Auto sich bewegen.


Ich möchte Daddys Aussagen noch etwas ergänzen.

Ich denke im Sinne von Urlaubsschein meinst Du die Erlaubnis der Ausländerbehörde den Geltungsbereich der Duldung zu verlassen?

Die meisten Fluggesellschaften verlangen auch innerhalb Deutschlands einen Pass oder Passersatz. Dies ist durch die Beförderungsbestimmungen geregelt. Also vorher nachschauen.

Gruß Beppo

Titel: Re: Kann man mit einer Duldung fliegen
Beitrag von nkem2009 am 09.12.2009 um 16:01:34
Danke für eure Antworten
Ich werde es so weitergeben.
Thx

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