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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Ist es Bigamie?
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Beitrag begonnen von adams68 am 03.11.2009 um 18:17:23

Titel: Ist es Bigamie?
Beitrag von adams68 am 03.11.2009 um 18:17:23
Guten Abend liebes Team und User,

vielleicht könnte Ihr mir helfen. Ich habe erfahren, daß mein getrennt lebender Mann bereits schon das 2. Mal in Deutschland geheiratet, hat ohne das wir bereits geschieden sind. Ich bin Deutsche und er hat nun eine arabische Muslima geheiratet.
Hat seine doppelte Heirat  irgendwelche rechtliche Konsequenzen?

Über Informationen wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß
adams68


Titel: Re: Ist es Bigamie?
Beitrag von maki am 03.11.2009 um 18:27:55

adams68 schrieb am 03.11.2009 um 18:17:23:
Ich habe erfahren, daß mein getrennt lebender Mann bereits schon das 2. Mal in Deutschland geheiratet, 

In D können gültige Ehen nur von einem Standesbeamten geschlossen werden, da wäre das wohl aufgefallen.
Religiöse Hochzeiten haben keine rechtliche Relevanz.

Titel: Re: Ist es Bigamie?
Beitrag von adams68 am 03.11.2009 um 18:53:57
Danke Maki,

allerdings muss vor einer religiösen Zeremonie auch eine standesamtliche Trauung vorgenommen worden sein bzw. ein Scheidungsurteil vorgelegt werden. Ansonsten ist es ebenfalls illigal und somit verboten in Deutschland.

Titel: Re: Ist es Bigamie?
Beitrag von jetflyer am 03.11.2009 um 19:31:14
mW. ist das nicht mehr so:


Zitat:
Zum Jahresbeginn 2009 trat das neue Personenstandsgesetz in Kraft. Es enthält etliche neue formaljuristische Bestimmungen zu Geburt, Hochzeit und Tod. Eines aber ist nicht mehr Bestandteil: Die bisherige Pflicht, vor der kirchlichen Trauung die Ehe zivilrechtlich vor dem Standesbeamten zu schließen, wird nicht erwähnt, sie ist gestrichen


Grüße
Jetflyer

Titel: Re: Ist es Bigamie?
Beitrag von Hichams Frau am 03.11.2009 um 20:35:09

adams68 schrieb am 03.11.2009 um 18:53:57:
Danke Maki,

allerdings muss vor einer religiösen Zeremonie auch eine standesamtliche Trauung vorgenommen worden sein bzw. ein Scheidungsurteil vorgelegt werden. Ansonsten ist es ebenfalls illigal und somit verboten in Deutschland.



Das stimmt leider nicht was du schreibst. Ich bin Muslima und weiss das Ehen die islamische geschlossen werden 1.) Nicht durch einen Imam geschlossen werden müssen. Sondern es reicht wenn 2 männliche praktizierende Moslems dabei sind als zeugen.
2.) hat diese Ehe auch in islamischen Ländern keine rechtsbestand. Sprich ist nicht gültig nur wenn ein Standesbeamter ( in Marokko nennt sich das Adoul ) die Ehe geschlossen wurde.

3.) ich weiss das wenn man in Deutschland Standesamtlich Heiratet das es z.B in Marokko garnicht anerkannt wird und man dort weiter als ledig gilt wenn wenn in Deutschland geheiratet hat. Anders ist es wenn man in Marokko geheiratet hat und die Ehe hier anerkennen lassen will.
Aus welchen Land genau kommt den dein Exmann?

Lg manuela

Titel: Re: Ist es Bigamie?
Beitrag von adams68 am 03.11.2009 um 23:40:19
Hallo Hichams Frau,

was ich dort geschrieben hatte, hat mir ein Iman aus der Moschee kurz vorher gesagt. Es wird nicht getraut, ohne das Papiere vom Standesamt vorliegen und das Scheidungsurteil. Deshalb war ich ja auch etwas verwirrt. Und da das ganze sowas von heimlich vonstatten gegangen ist, frage ich mich, warum nur. Wir werden sehr bald endlich geschieden, also hätte er diesen kleinen Moment auch noch warten können. Ich wäre die glücklichste Person auf Erden, wenn er endlich eine neue Frau hat. Also es gibt soweit gar keinen Grund das überhaupt zu verheimlichen.

LG
adams68

Titel: Re: Ist es Bigamie?
Beitrag von Hichams Frau am 04.11.2009 um 02:36:50
Hallo adams,
Ja das gilt hier in Deutschland aber in der regel wird auch nicht in der Mosc.hee geheiratet sonder nur f+ür den Segen allahs gebetet für die ehe.
Aber wei gesagt dieses Islamisch geschlossenen Ehen haben keine Rechtliche Grundlage. In Deutschland so wie in Islamischen Ländern nur wenn ein " standesbeamter die eheschliesst dann hat die ehe rechtskraft. Aber wie ich schon vorher geschrieebn hatte das die in Deutschland geschlossene Ehe wird nicht in Islamischen Ländern anerkannt. Weil nicht nach Islamischen Recht die ehe geschlossen wird. Es kann sein das dein Mann als unverheiratet in seinem Land  gilt. Schönen abend noch. Lg Manuela

Titel: Re: Ist es Bigamie?
Beitrag von Linda.1001 am 04.11.2009 um 10:54:59
Die islamische Heirat wird ohne standesamtl. Urkunden durchgeführt.

Da islamisch geschlossene Ehen hier in DE nicht anerkannt werden, hat es somit keine strafrechtliche Konsequenzen für ihn.

Gruß

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