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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Neues Schengenvisa nach Überziehung des Aufenthalts?
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Beitrag begonnen von Andy1704 am 03.10.2009 um 16:00:45

Titel: Neues Schengenvisa nach Überziehung des Aufenthalts?
Beitrag von Andy1704 am 03.10.2009 um 16:00:45
Hallo in die Runde,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Mein Freund kommt aus Russland und hatte letztes Jahr im Mai ein Touristenvisa für Schweden. Er wurde von seinem damaligen Partner eingeladen. Dieses Visa was für 5 Tage gültig. Er wurde dort allerdings ausgenutzt und sexuell ausgebeutet und flüchtete sich dann zu einem Bekannten in Schweden. Logischerweise blieb er länger als die erlaubten 5 Tage und reiste dann im Oktober 2008 per Bahn über Finnland nach Russland zurück. Er wurde an der Grenze von der Finnischen Polizei aus dem Zug geholt und ihm wurde mitgeteilt, dass er in den nächsten 2 Jahren kein neues Visa für einen Schengen-Staat beantragen kann. Haben wir eine Chance nach Ablauf der 2 Jahre für ihn ein Visa nach Deutschland zu bekommen, oder ist er nun sein Leben lang gebrandmarkt?

Mit freundlichem Gruß

Andreas aus Berlin

Titel: Re: Neues Schengenvisa nach Überziehung des Aufenthalts?
Beitrag von steini007 am 03.10.2009 um 16:37:53

Andy1704 schrieb am 03.10.2009 um 16:00:45:
Er wurde an der Grenze von der Finnischen Polizei aus dem Zug geholt und ihm wurde mitgeteilt, dass er in den nächsten 2 Jahren kein neues Visa für einen Schengen-Staat beantragen kann.

Gab es damals eine Strafe oder ein Strafverfahren?

Wurde gegen ihn eine Einreisesperre verhängt?

Hat dein Freund irgendetwas Schriftliches in  der Hand?

Titel: Re: Neues Schengenvisa nach Überziehung des Aufenthalts?
Beitrag von Andy1704 am 03.10.2009 um 16:57:23
Strafverfahren wohl nicht soweit ich weiss, ich hatte letzte Woche etwas von der finnischen Polizei in der Hand und im Visum ist ein Paragraph soundso eingetragen. Man sagte ihm er wäre jetzt ein Krimineller. Ich habe aber leider keine Kopie davon gemacht.

Titel: Re: Neues Schengenvisa nach Überziehung des Aufenthalts?
Beitrag von Andy1704 am 03.10.2009 um 17:22:19
Ich habe eben bei ihm nochmal nachgefragt. Ihm wurde nur mitgeteilt das er 2 Jahre jetzt warten muss.

Titel: Re: Neues Schengenvisa nach Überziehung des Aufenthalts?
Beitrag von reinhard am 03.10.2009 um 19:33:04

Andy1704 schrieb am 03.10.2009 um 16:00:45:
Hallo in die Runde,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Mein Freund kommt aus Russland und hatte letztes Jahr im Mai ein Touristenvisa für Schweden. Er wurde von seinem damaligen Partner eingeladen. Dieses Visa was für 5 Tage gültig. Er wurde dort allerdings ausgenutzt und sexuell ausgebeutet und flüchtete sich dann zu einem Bekannten in Schweden. Logischerweise blieb er länger als die erlaubten 5 Tage und reiste dann im Oktober 2008 per Bahn über Finnland nach Russland zurück. Er wurde an der Grenze von der Finnischen Polizei aus dem Zug geholt und ihm wurde mitgeteilt, dass er in den nächsten 2 Jahren kein neues Visa für einen Schengen-Staat beantragen kann. Haben wir eine Chance nach Ablauf der 2 Jahre für ihn ein Visa nach Deutschland zu bekommen, oder ist er nun sein Leben lang gebrandmarkt?

Mit freundlichem Gruß

Andreas aus Berlin



Es sind zwei Fragen:

Die Sperre tragen die Finnen ein. Wenn sie von vornherein eine Frist hat (zwei Jahre), wird sie danach gelöscht.

Die zweite Frage ist, ob er nach der Sperre, wenn er wieder einen Antrag stellt, eine positive Entscheidung bekommt. Ich glaube, auf gelöschte Einträge hat das deutsche Konsulat keinen Zugriff. Er wird das aber ausprobieren müssen, eine Fernprognose in einem Forum ist weder sinnvoll noch möglich.

Titel: Re: Neues Schengenvisa nach Überziehung des Aufenthalts?
Beitrag von Andy1704 am 03.10.2009 um 19:39:28
danke für die antwort. hilft uns aber schon mal.

Titel: Re: Neues Schengenvisa nach Überziehung des Aufenthalts?
Beitrag von Ulf am 05.10.2009 um 14:33:28
Moin,


Andy1704 schrieb am 03.10.2009 um 16:00:45:
Mein Freund kommt aus Russland und hatte letztes Jahr im Mai ein Touristenvisa für Schweden. Er wurde von seinem damaligen Partner eingeladen. Dieses Visa was für 5 Tage gültig. Er wurde dort allerdings ausgenutzt und sexuell ausgebeutet und flüchtete sich dann zu einem Bekannten in Schweden. Logischerweise blieb er länger als die erlaubten 5 Tage und reiste dann im Oktober 2008 per Bahn über Finnland


Wenn aktenkundig ist, daß er zu lange in Schweden war, käme auch eine ergänzende schwedische Schengenwirksame Einreisesperre in Betracht.

Dein Bekannter hat versäumt, sich zum Zwecke einer geordneten Rückreise den schwedischen Behörden anzuvertrauen. So wäre er vermutlich um die illegale Einreise nach Finnland herumgekommen, weil man ihn auf den Luft- oder Seeweg verwiesen hätte.

Gruß, ULF

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