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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> § 11 Aufenthaltsgesetz Einreise- und Aufenthaltsverbot und Heirat https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1254245604 Beitrag begonnen von Petrovich am 29.09.2009 um 19:33:24 |
Titel: § 11 Aufenthaltsgesetz Einreise- und Aufenthaltsverbot und Heirat Beitrag von Petrovich am 29.09.2009 um 19:33:24
Kriege ich jetzt auch kein Visum/Aufenthaltstitel, wenn ich ausgewiesen war, und danach eine Deutsche geheiratet habe?
Gilt dann § 11 Aufenthaltsgesetz oder hat die Ehe dann Vorrang? |
Titel: Re: § 11 Aufenthaltsgesetz Einreise- und Aufenthaltsverbot und Heirat Beitrag von Daddy am 29.09.2009 um 19:38:34
Die Einreisesperre bleibt erst mal bestehen... es bedarf eines Antrags deinerseits, die grundsätzlich unbefristete Wirkung zu befristen. Zuständig ist deine damalige ABH...
Zitat:
[edit]Dein Crosspost in Ehe und Familie habe ich gelöscht, da 1. deine Frage sicher auch hier beantwortet wird und es 2. nicht notwendig ist ein und dieselbe Frage in x Threads zu stellen[/edit] |
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