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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Keine Duldung ohne Unterschrift zur Passersatzbeschaffung?
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Beitrag begonnen von skip am 27.08.2009 um 14:15:21

Titel: Keine Duldung ohne Unterschrift zur Passersatzbeschaffung?
Beitrag von skip am 27.08.2009 um 14:15:21
Hallo,

folgendes Problem: Der Betroffene ist vollziehbar ausreisepflichtig, jedoch nicht im Besitz eines Passes. Er weigert sich, das Formular zur Passersatzbeschaffung zu unterzeichnen. Beantragt aber auch die Erteilung einer Duldung. Wie ist die Rechtslage? Kann man ihn "wegschicken", ohne im eine Duldung bzw. GÜB auszustellen, oder hat er einen möglicherweise gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Erteilung einer Duldung, weil er keinen Pass hat (und obwohl er an dessen Beschaffung nicht mitwirkt?)

Vielen Dank!

Titel: Re: Keine Duldung ohne Unterschrift zur Passersatzbeschaffung?
Beitrag von reinhard am 27.08.2009 um 20:39:18
Meine Meinung:

Duldung muss jede/r bekommen.

Ich meine mich zu erinnern, dass es genau dazu auch schon ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gibt. Finde ich aber spontan nicht.

Grenzübertrittsbescheinigung gibt es überhaupt nicht, wenn ich das Aufenthaltsgesetz richtig lese. Zumindest ist das kein AT-Ersatz.

Es gibt vorgesehene Sanktionen bei Nicht-Mitwirkung an der Pass-Beschaffung. Das sind Arbeitsverbot und Leistungskürzungen.

Titel: Re: Keine Duldung ohne Unterschrift zur Passersatzbeschaffung?
Beitrag von graptemy am 27.08.2009 um 20:41:44
Meine Meinung:

Duldung muss ausgestellt werden.

Aber auch:

Bei Passbeschaffung ist mitzuwirken!

Titel: Re: Keine Duldung ohne Unterschrift zur Passersatzbeschaffung?
Beitrag von skip am 28.08.2009 um 10:45:03
Hm, danke schonmal! Kann der Betroffene die Erteilung der Duldung ggf. mit einer einstweiligen Anordnung gerichtlich durchsetzen?

Titel: Re: Keine Duldung ohne Unterschrift zur Passersatzbeschaffung?
Beitrag von reinhard am 29.08.2009 um 12:09:12

skip schrieb am 28.08.2009 um 10:45:03:
Hm, danke schonmal! Kann der Betroffene die Erteilung der Duldung ggf. mit einer einstweiligen Anordnung gerichtlich durchsetzen?


Ja.

Ich denke aber, Du suchst das urteil und wendest Dich an die Fachaufsicht – das geht schneller und ist billiger. Wenn es nicht funktioniert, kannst Du immer noch zum Gericht gehen.

Wichtig wäre: Antrag und Ablehnung schriftlich.

Titel: Re: Keine Duldung ohne Unterschrift zur Passersatzbeschaffung?
Beitrag von edge am 29.08.2009 um 20:57:17
Ja richtig, soll erst mal schriftlich abgeleht werden! Ich würde darum bitten, die Nichtaustellung der Duldung schriftlich begründen zu lassen. Ich wette die wird dann in einigen Tagen ausgestellt werden.

Trotzdem mache ich darauf aufmerksam, dass die Mitwirkung bei der Passbeschaffung die Pflicht des Ausländers ist!

Titel: Re: Keine Duldung ohne Unterschrift zur Passersatzbeschaffung?
Beitrag von Reni am 29.08.2009 um 21:40:35
edge, schön, dass du so denkst. Ich kenne Fälle, da wurde über 10 Jahre keine Duldung ausgestellt.... obwohl das Gericht Abschiebehindernis feststellte....

Titel: Re: Keine Duldung ohne Unterschrift zur Passersatzbeschaffung?
Beitrag von tapir am 29.08.2009 um 22:46:47

Zitat:
Du suchst das urteil

BVerwG v. 25.09.97, 1 C 3/97. Leider online nicht frei verfügbar.


Reni schrieb am 29.08.2009 um 21:40:35:
Ich kenne Fälle, da wurde über 10 Jahre keine Duldung ausgestellt.... obwohl das Gericht Abschiebehindernis feststellte.... 

Soll das bedeuten, die Behörde hat sich an eine vollstreckbare gerichtliche Entscheidung nicht gehalten? Für solche Fälle sieht die VwGO die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld vor.

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