i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung trotz § 23 (1) StAG
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1250674913

Beitrag begonnen von Benoni am 19.08.2009 um 11:41:53

Titel: Einbürgerung trotz § 23 (1) StAG
Beitrag von Benoni am 19.08.2009 um 11:41:53
Ein Einbürgerungsbewerber hat alle Voraussetzungen um nach § 10 StAG eingebürgert zu werden, nur sein AE ist gem. § 23 (1) AufenthG. Besteht unter gewissen Voraussetzungen trotzdem die Möglichkeit eingebürgert zu werden?

Titel: Re: Einbürgerung trotz § 23 (1) StAG
Beitrag von maki am 19.08.2009 um 11:52:56

Benoni schrieb am 19.08.2009 um 11:41:53:
Besteht unter gewissen Voraussetzungen trotzdem die Möglichkeit eingebürgert zu werden? 

Das StAG schliesst diese AE für eine Einbürgerung nach §10 aus (§10 Abs. 1 Punkt 2), da wird es wohl keine Ausnahmen geben.

Eine §8 EInbürgerung (Ermessenseinbürgerung) wäre möglich, dazu die VAH des BMI zum StAG (Achtung: nicht in jedem Bundesland gültig!):

Zitat:
8.1.2.4 Erforderlicher Aufenthaltsstatus bei der Einbürgerung

Erforderlich ist ein in Nr. 10.1.1.2 genannter Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsrecht oder Aufenthaltstitel). Abweichend davon genügt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 und § 23a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes, wenn sie aufgrund gruppenbezogener Regelungen aus humanitären Gründen auf Dauer zugesagt („Altfallregelung") oder im Einzelfall („Härtefallersuchen“) angeordnet worden ist.
...

Zu beachten wäre natürlich, dass eine §8 EB höhere Vorraussetzungen hat was den LU und die Altersabsicherung betrifft.

Titel: Re: Einbürgerung trotz § 23 (1) StAG
Beitrag von Benoni am 19.08.2009 um 12:18:52
und woran bzw wodurch gekennt man, dass die AE gem. § 21 (1) bezw § 23a (1)AufenthG, aufgrund gruppenbezogener Regelungen aus humanitären Gründen auf Dauer zugesagt („Altfallregelung") oder im Einzelfall („Härtefallersuchen“) angeordnet worden ist. Oder gibt es die AE § 21 (1) AufgenthG nur auf Grund dieser Regelung?

Titel: Re: Einbürgerung trotz § 23 (1) StAG
Beitrag von reinhard am 19.08.2009 um 20:45:21
Das erkennt man aus Deiner Akte bei der Ausländerbehörde, die die Einbürgerungsbehörde bekommt und liest.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.