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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbügerung ALG 2
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Beitrag begonnen von soki am 17.08.2009 um 22:11:10

Titel: Einbügerung ALG 2
Beitrag von soki am 17.08.2009 um 22:11:10
Hi,
also ich würde mich gerne Einbügern lassen. Mein Vater lebt seit 40 jahren hier und ich seit meiner Geburt. Ich fühle und denke wie ein Deutscher ich finde ich habe das recht zu Einbügerung.
Jedoch finde ich die Einbügerung sehr kompliziert. Ich wohne noch bei meiner Mutter und sie lebt von ALG2. Ich habe mein Studium abgebrochen und arbeite derzeit in einem 400€ job. Meine mutter bekommt auch Arbeitslosengeld für mich da ich nicht genug verdiene und noch zu Bedarfsgemeinschaft zähle.

Aber um die Deutsche Staatsangehörigkeit zu beantrage muss man für sich sorgen müssen und darf nicht von ALG2 leben. Was heißt das? Und so ein Antrag kann ja lange dauern was wenn ich wieder mit dem Studium anfange?

Hoffe jemand kann mir eine Antwort geben

DANKE  :)

Titel: Re: Einbügerung ALG 2
Beitrag von reinhard am 18.08.2009 um 12:39:36
Mach doch einfach einen Beratungstermin mit Deiner Einbürgerungsbehörde. Wenn Du ALG-2 bekommt, ohne dass Du selbst schuld daran bist, kannst Du trotzdem eingebürgert werden.

Du musst belegen, welche Anstrengungen Du täglich unternimmst, um für Dich selbst zu sorgen. Vielleicht kannst Du ja während des Einbürgerungsverfahrens noch einen "richtigen" job finden, das würde alles einfacher machen.

Titel: Re: Einbügerung ALG 2
Beitrag von maki am 18.08.2009 um 12:45:01
soki,

hattest du eine andere Antwort als beim letzten mal? ;)

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1232916213

Titel: Re: Einbügerung ALG 2
Beitrag von soki am 18.08.2009 um 14:52:49
@maki
Bis jetzt noch nicht :)


Wie lange kann denn so ein Einbürgerungsverfahren dauern?
Und wie ist es wenn ich wieder Student bin und Bafög bekomme?

Titel: Re: Einbügerung ALG 2
Beitrag von Alana am 18.08.2009 um 20:11:40

soki schrieb am 18.08.2009 um 14:52:49:
Und wie ist es wenn ich wieder Student bin und Bafög bekomme?


Wobei du in Erfahrung bringen müsstest, ob du überhaupt noch BAföG-berechtigt bist.

Normalerweise wird nur die erste Ausbildung gefördert. Je länger das erste Studium dauerte, desto besser müssen deine Argumente für den Abbruch und die Aufnahme eines anderen Studiums sein. 

Titel: Re: Einbügerung ALG 2
Beitrag von soki am 19.08.2009 um 01:38:47
Da ich nur 2 Semester studiert habe bin ich noch Bafög berechtigt.
Meine Sachbearbeiterin beim Bafög Amt meinte das es bei 3-4 Semestern kritisch gewesen wär.

Titel: Re: Einbügerung ALG 2
Beitrag von soki am 19.08.2009 um 01:44:46
Aber wie sieht es als Student aus wenn man Bafög bekommt. Hat man dann auch Probleme die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen oder nicht?

Und was wenn ich nicht von Bafög lebe sondern nur von einem 400€ Job oder vom ersparten.

Ich meine es kann doch nicht sein das ich jetzt jahrelang auf die deutsche Staatsbürgerschaft warten muss. Ich müsste doch ein recht daurauf haben. Wie gesagt seit geburt hier und ich sehe mich auch als deutschen nur das ich "offiziell" keiner bin nervt mich sehr und das ich auch nicht wählen darf obwohl ich politisch sehr interessiert bin.

Titel: Re: Einbügerung ALG 2
Beitrag von reinhard am 19.08.2009 um 20:11:53
Hat denn irgend jemand Deine Einbürgerung abgelehnt?

Bisher scheitert die Einbürgerung doch daran, dass Du nicht zur Einbürgerungsbehörde gehst.

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